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noprob

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  1. Dies Gilt für die Beleuchtung der für den straßenverkehr zur Auleuchtung, wo eventuell Verkehrsteilnehmer wärend einer Fahrt geblendet oder gefährdet werden können -die E nummer steht nur für ein Prüfverfahren, das soetwas verhindert oder hast du eine E-Nummer auf deiner inneraumleuchte ?? oder die Endstufen die sich jeder einbaut, mit dieser hervorragenden Beleuchtung -die Sogar WÄHREND der fahrt Leuchtet, hat die eine E-nummer??, Guck mal nach, also mein Wagen hat letzte Woche Tüv bekommen -keine Beanstandungen. Es wird hier immer alles Heißer gekocht als es gegessen wird man muss sogar vor Fahrtantritt einmal die Hupe Prüfen -machst du das Diese beleuchtungsart wird als Innraumlicht in der StVZO geführt Hier nochmehr Rechtliches zu dem Thema Beleuchtungen am und im Fahrzeug. Das Thema lichttechnische Einrichtungen wurde und wird immer wieder hinreichend diskutiert. Um es vorweg zu nehmen. Es geht hier nicht um Sinn oder Unsinn von Vorschriften und deren Auslegung hinsichtlich der Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen. Ich möchte hier auch keine Wertung vornehmen, ob ein polizeiliches Einschreiten erforderlich ist oder nicht. Mein Anliegen ist es lediglich den aktuellen Rechtsstand zu verdeutlichen und etwas Aufklärungsarbeit zu leisten. Dabei ist dies keine rechtsverbindliche Ausarbeitung, sondern spiegelt lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Ausgangspunkt ist die Diskussion über die Zulässigkeit verschiedenfarbiger Innenbeleuchtungen. Hier wird immer wieder diskutiert, was zulässig ist und was nicht. Da auch ich das Rad nicht ein zweites Mal erfinden kann, stütze ich mich auf: 1. StVZO 2. Hentschel 38. Auflage Bei der Interpretation von Vorschriften ist es immer zweckmäßig, nach dem Sinngehalt zu fragen. Also, was hat der Gesetz- und Verordnungsgeber mit § 49 a StVZO bezwecken wollen, was wollte er regeln? Im Zusammenhang mit angeblich unzulässigen Innenbeleuchtungen beziehen sich die Diskussionsteilnehmer zumeist auf §49a Abs. 1 StVZO. Vorab, Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. §49a StVZO. (§49 a Lichttechnische Einrichtungen - allgemeine Grundsätze Abs. 1 (Auszug)) "An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27.07.1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10.12.1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein." Erläuterung: In § 49 a StVZO werden zunächst die allgemeinen Grundsätze über lichttechnische Einrichtungen festgelegt. In Abs. 1 wird dabei zwischen vorgeschriebene und zulässige lichttechnische Einrichtungen unterschieden. Wer andere, als die vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen anbringt, handelt nach § 69 a Abs. 3 Nr. 18 StVZO ordnungswidrig. Ein Verstoß ist mit 20 € bußgeldbewehrt (BKat 221.2). Dabei ist es dann auch völlig unerheblich, ob eine EG-Betriebserlaubnis oder eine nationale Betriebserlaubnis vorliegt. Anders verhält es sich bei den speziellen nationalen Bau- und Betriebsvorschriften. Da diese keine Anwendung auf Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis finden, kann auch kein Verstoß gegen die einschlägigen Bau- und Betriebsvorschiften der StVZO vorliegen. Hier liegt dann ein Verstoß gegen § 49 a StVZO und bei einer Gefahrenerhöhung (Erhöhung der Betriebsgefahr i. S. d. § 30 StVZO) ein tateineitlicher Verstoß gegen § 30 StVZO vor. Um nun aber zu klären, ob tatsächlich ein Verstoß gegen § 49 a Abs. 1 StVZO vorliegt, sind die Fragen zu beantworten, welche lichttechnischen Einrichtungen vorgeschrieben sind, welche für zulässig erklärt wurden und was unter dem Begriff der "lichttechnischen Einrichtungen" i. S. d. § 49 a StVZO zu verstehen ist. Die vorgeschriebenen nationalen lichttechnischen Einrichtungen sind den folgenden Paragrafen zu entnehmen (nicht ins Detail gehende Zusammenstellung!): §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht, §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten - Die Vorschrift über Begrenzungsleuchten gilt nicht für Krafträder ohne Beiwagen und Kfz < 1000 mm Breite §51 a Seitliche Kenntlichmachung - Gilt nicht für Personenwagen und Kraftfahrzeuge bis 6 m Länge §51 b Umrissleuchten - Gilt für Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m §51 c Parkleuchten, Park-Warntafeln - Für welche Fahrzeuge und wann Parkleuchten und Park-Warntafeln vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 17 StVO §52 a Rückfahrscheinwerfer §53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler, §53 a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage - Gilt nicht für Krafträder §53 b Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen §53 d Nebelschlussleuchten - Gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 60 km/h bbH §54 Fahrtrichtungsanzeiger §60 Abs. 4 Beleuchtungseinrichtung an Kennzeichen Darüber hinaus sind folgende lichttechnische Einrichtungen für zulässig, aber nicht für vorgeschrieben erklärt worden: §51 a Abs. 3 seitliche Kenntlichmachung - Gestattet die Anbringung seitlicher Kenntlichmachung für Fahrzeuge, für die sie nicht vorgeschrieben ist §51 b Umrissleuchten - Neben den oben aufgeführten Fahrzeugen dürfen auch Fahrzeuge mit mehr als 1,80 m und nicht mehr als 2,10 m Breite mit Umrissleuchten ausgerüstet werden. §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten §53 c Tarnleuchten Hinzu kommen weitere zulässige lichttechnische Einrichtungen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften z. B der BOKraft als zulässig erklärt wurden, wie das beleuchtete Taxischild und die Zielanzeigen an KOM. Wichtiger Hinweis: Neben den hier aufgelisteten nationalen Vorschriften, sind natürlich auf Fahrzeuge mit EG-Zulassung die einschlägigen EG-Vorschriften analog anzuwenden. Es würde zu weit führen, alle Vorschriften explizit aufzuführen. Beispielhaft seien genannt: 76/761/EWG für Scheinwerfer 76/758/EWG für Begrenzungsleuchten, seitliche Kenntlichmachung und Umrissleuchten 77/540/EWG für Parkleuchten 77/539/EWG für Rückfahrscheinwerfer Alle hier aufgelisteten lichttechnischen Einrichtungen sind außen am Fahrzeug angebracht. Bereits dies lässt nur die Schlussfolgerung zu, dass § 49 a StVZO ausschließlich die lichttechnischen Einrichtungen erfasst, deren Lichtaustrittsöffnungen nach außen gerichtet sind, da diese maßgeblich für das Signalbild des Fahrzeugs sind (vgl. auch StVR Kommentar Hentschel, 38. Auflage zu § 49 a StVZO, Rn 4). Folgerichtig ist somit, dass die weiteren "lichttechnischen Einrichtungen" wie Handlampen, Warndreiecke, Warnleuchten, Handlampen und Innenbeleuchtungen von KOM eben keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO sind. Genauso verhält es sich auch mit den Innenbeleuchtungen von anderen Fahrzeugen als KOM. Diesbezügliche spezielle Vorschriften für Innenbeleuchtungen hat der Gesetz- und Verordnungsgeber ohnehin nicht erlassen. Dies gilt auch für europäische Vorschriften. Hier sind nur die 2001/85/EG und die ECE-Regelung 107 für die Innenbeleuchtung in KOM einschlägig. Ein Verstoß gegen § 49 a StVZO ist hinsichtlich von Innenbeleuchtungen, sofern die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen gerichtet sind, somit faktisch nicht möglich. Folgerichtig ist in sofern auch die Interpretation des § 49 a Abs. 1 StVZO, wonach lichttechnische Einrichtungen "an" und nicht "in" Kfz gemeint sind (siehe auch StVZO Kommentar Kirschbaum, zu § 49 a StVZO, Rn 9). Innenbeleuchtungen Es gibt aber auch in den Fahrerkabinen (Lkw) oder Fahrgasträumen von Pkw angebrachte Zierleuchten, deren Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen gerichtet sind. Solche sind dann den Innenbeleuchtungen zuzuordnen, da sie nur die Fahrerkabine ausleuchten bzw. verzieren sollen. Diese, zumeist farbigen Lämpchen, bleiben während der Fahrt oftmals eingeschaltet, um ein heimisches Ambiente zu erzeugen oder weil es einfach gefällt. In diesem Zusammenhang kommt es dann immer wieder zu Anzeigenfertigungen oder Verwarnungsgeldangeboten wegen eines Verstoßes gegen § 49 a StVZO, da hierin eine unzulässige lichttechnische Einrichtung erkannt wird. Leider ist festzustellen, dass diesbezügliche Anzeigen auf Grund der wirklich komplizierten Rechtslage auf Fehlinterpretationen der gesetzlichen Vorschriften beruhen und somit oftmals rechtsfehlerhaft oder sogar ungerechtfertigt sind. Einschlägige Vorschrift ist dann § 30 StVZO. Tatbestandlich wäre hier nämlich nachzuweisen, dass durch den Anbau und die Verwendung der Innenbeleuchtung zu Zeiten, in denen Beleuchtung erforderlich ist (§ 17 StVO), die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr, beispielsweise durch Blendungen oder Spiegelungen erhöht ist (Gefahrenerhöhung). Wobei dann auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO vorliegt. Tatbestandsmäßig wäre auch eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Hier läge dann ein einschlägiger Verstoß gegen § 1 StVO vor. Im Gegensatz zu denen in § 49 a StVZO genannten lichttechnischen Einrichtungen, dienen Innenbeleuchtungen der Beleuchtung der Fahrerkabine und sind somit nicht für das Signalbild verantwortlich. Hierbei dürfen die Lichtaustrittsöffnungen jedoch nicht unmittelbar nach Außen gerichtet sein, da dadurch das Signalbild beeinträchtigt werden kann und nach allgemeiner Rechtsmeinung damit eine unzulässige lichttechnische Einrichtung i. S. d. § 49 a StVZO vorliegt. Da, wie bereits festgestellt, bezüglich der Innenbeleuchtungen an anderen Kfz als KOM keine expliziten Vorschriften erlassen wurden, sind für Innenbeleuchtungen weder bestimmte Farben, noch eine Mindest- oder Maximalleuchtkraft oder bestimmte Arten der Leuchtmittel vorgeschrieben. Ebenso ist nicht vorgeschrieben, dass Innenbeleuchtungen während der Fahrt auszuschalten sind. Der Kraftfahrer darf jedoch durch eingeschaltete Innenbeleuchtungen in seiner Sicht, beispielsweise durch Blendungen oder Spiegelungen, nicht beeinträchtigt werden und die Leuchtkraft darf das Signalbild des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Die Zulässigkeit der Innenbeleuchtung lässt sich somit nur aus § 30 StVZO ableiten. Als Auffangtatbestand kann nur § 23 StVO herangezogen werden. Wenn auf eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erkannt wird, dann liegt neben einen tateinheitlichen Verstoß gegen § 30 StVZO, ebenfalls ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Rechtsfolge ist dann ein Bußgeld von 50 € und 3 Punkte. Die Gefahrenerhöhung ist jedoch anhand des bestimmten Einzelfalls zu begründen. Fazit: Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen.
  2. Der Tüv darf das nicht beanstanden -die einstiegsbeleuchtung, denn 1. es Leuchtet nur beim entriegeln und bei offener Tür, da dieses nicht während der Fahrt passieren kann ist dieses Legitim und Legal 2. es ändert sich nichts an den Fahrzeugabmaße und Fahreigenschaften, deswegen bedarf es keiner eintragung 3. Ford baut diese serienmäßig Also alles Problemlos
  3. irgendwie hatten wir das Thema schon x mal. ich hab mein Xenon Legal verbaut -zwar mit Hella Ultraschallleuchtweitenregulierung aber ich kann ganz und garnicht behaupten das es für den CG STRAFBAR ist!!! die scheinwerfer haben eine DC eintragung. -Klar ist es besser ein Fahrzeug mit "Werksxenon" zu kaufen aber man muss sich hier nicht Profilieren in dem man Pauschal behauptet es sei Strafbar!!! übrigens Geschwindigkeitsüberschreitung ist auch strafbar -egal wie schnell, und wieviele tuen es ?, -es ist genauso gefährlich wie eine eventuelle gegenverkehrblendung. zur Blendwirkung kann ich sagen, daß die neuen Audimodelle eine höhere haben als mein DC zugelassenen Reflekorscheinwerfer. bei dem Thema muss man mit Fingerspitzengefühl rangehen, denn ein bulle kann auch deine Karre stillegen wenn du dein erstehilfe kasten nicht dabei hast -auch strafbar- es liegt immer im ermessen vom Prüfer und Polizisten ob die sich mit Gutachten oder Vorortprüfungen zufrieden geben oder darüber keine verantwortung übernehmen. man könnte zu X verschiedenen Tüv stationen fahren und ich sage euch, bei jeder werdet ihr etwas anderes erfahren, deswegen macht das nicht wirklich sinn !!! jeder sollte selbst darüber die Verantwortung übernehmen ob er soein stress will oder nicht!! da brauch man keine Leute die sowas für einen Abnehmen und besser wissen wollen achso Zielloses umherfahren ist auch strafbar -man kann die latte ziemlich niedrig legen will ich damit sagen. mein kollege musste 24 € verwahrnung abdrücken, weil er als hamburger in hamburg im Kreisel 2 mal Rumgefahren ist.
  4. @NightEyes ich Persönlich habe die mentalität der Japaner und Chinesen: Die Kopie ehrt das Orginal und ist zum Nachbauen freigegeben :D
  5. das stimmt @345 aber die LED´s bewegen sich in sachen Stromabnahme im mV Bereich, eine Sofite, wie 3 Stck davon in der Deckenleuchte, Zieht fast mehr spannung als alle 6 LED/MCD beleuchtung. man kann das ganze natürlich entlasten, indem man Sofite gegen Baugleiche LEDlämpchen einbaut, um das ganze noch haltbarer zu machen. so nun zum Xenon - Detailliert: 1. ABE und Unterlagen darüber: Das Gutachten 23/01 sagt aus: "Kraftfahrzeuge die mit Scheinwerfern für Fern-und Abblendlicht, die mit gasentladungslampen (Xenon) ausgestattet sind, müssen mit -ALWR -SWRA ausgerüstet sein. Beim Einschalten des Fernlichtes muss das Xenon-Abblendlicht eingeschaltet bleiben. Diese Vorschrift sind auf KFZ anzuwenden, die ab dem 01.07.2000 erstmals in Verkehr genommen sind. Bei der HU sind Kraftfahrzeuge mit erstzulassung ab 01.07.2000, die mit Xenonscheinwerfern aber nicht auch mit ALWR und SWRA nachgerüstet worden sind zu Beanstanden. Der mangel ist in die Mängelgruppe „EM“ einzustufen Ist die Nachrüstung ...Bla Bla Bla d.h. wenn dein Auto vorher gebaut wurde Brauchst du garnix von beiden Das Gutachten 22/98 sagt aus: Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden, entfallen künftige Auflagen: -ALWR -SWRA Ausführlicher text: …..Bla Bla Bla -dann habe ich noch unterlagen über die Ultraschall Leuchtweitenregulierung von Hella. Hella hat eine ABE über dieses System. Und außerdem noch zusätzlich eine ABE die folgendes besagt: Art der Umrüstung: Nachrüstung von Xenon Brennern mit ECE Zulassung Typ: 61-0880 E1/E4/E11/E13 nach §19 (3) StVZO ist bei Vorliegen einer ABE nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein und Anbaus verzichtbar Das Fahrzeug entspricht auch nach der erfolgten umrüstung den geltenen Vorschriften der StVZO. ….Bla bla bla. D.h man könnte behaupten die U-schall ALWR verbaut zu haben, denn mit Diesem System braucht man die Nachrüstung nicht in die Fahrzeugbescheinigung Teil I einzutragen. Alle papiere darüber hab ich neulich bei ebay gesehen -seit dem Leute wissen wie sie an die Papiere kommen verkaufen sie die neuerdings … naja, http://cgi.ebay.de/Xenon-KIT-ABE-Gutachten-Um-Nachruestung-Ohne-ALWR-SWRA_W0QQitemZ320481398584QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?hash=item4a9e2e0f38 2. ich habe Xenonbrenner mit einem "Slim" steuergerät verbaut, das erstmal Qualitativ Hochwertiger ist und zum anderen besser im Accord verbaut werden kann. 3. Ich habe nur im Abblendlicht die Brenner drinne -sie haben eine H7 Fassung können bequem ausgetauscht werden, -hat bei mir 20 min. gedauert, man muss keine Kabel kürzen, zusätliche leitungen verlegen oder gar Löten. die Steuerung (Abbendlicht ein bei fernlicht) ist schon von werk aus gegeben -Bei Xenon sollte man nicht übertreiben, wichtig ist nur zu wissen, das die max. Lichtausbeute bei 6000K liegt -ist Komplett weiß und hat ein ganz leichten Blaustich, 4300K ist gelb wie Halogenbirnen allerdings deutlich Heller, 8000K geht schon sehr ins Blaue und alles drüber wird lila.
  6. dann Poste ich hier mal den Mega Thread Also zuerst braucht man 2x 10mm Weiße LED´s am besten mit der größten mcd leistung die man finden kann -ich glaub meine haben 138.000 mcd und dann noch 4x smd leisten á 15cm -alles zu haben bei ebay zuerst sollte man wissen das die innenraumbeleuchtung "-" gesteuert ist. Deckenlampe abbauen -Birnen raus, reflektor ab die 2 10er schrauben lösen und schon iss sie ab danach legt man zwei "-" leitungen von der Deckenlampe ,runter nach links und rechts. wenn man Lizenkabel verwendet kann man es ohne mühe hinter den Dachhimmel und Windschutzscheibe schieben -dann zwischen der A säulenverkleidung und Himmel und danach sauber hinter die gummilippe die sich an der A-säule befindet führen und schon hat man schonmal die Leitungen. http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0010.jpg http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0008.jpg http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0009.jpg der Linke von den Dreien ist das Kabel was man benötigt -es kommt direkt vom steuergerät -zuerst hatte ich die LED´s in den Aussenspiegel verbaut. gebraucht habe ich 2x 10mm LED´s mit 138.000 mcd und zwei vorwiederstände mit 470 Ohm ich habe am ende der Spiegel, so etwa 7 Uhr position von der Spiegelspitze ein 9,8/9,9mm loch gebohrt (der Bohrer hat ein wenig geeiert) dann hatte ich die LED eingepasst und musste 2 sachen feststellen: 1. es sah verdammt scheiße aus, wie diese Spitze der LED rausragte und 2. der Lichtkegel war verdammt klein im ersten moment fiel mir nichts ein, aber dann schliff ich die Spitze der LED einfach ab, erst mit 60 dann mit 1000er 2000er und 4000er naß und zumschluss Pollierte ich das reststück der LED und habe sie dann Bündig mit dem Spiegel eingepasst. Es sieht aus als Gehöre die LED schon von werk aus dorthin und fällt überhaupt garnicht auf, sie ist zu 100% in der Spiegelform intigriert. Beim anschließen und Testen Stellte ich dann zu meiner Freude fest, daß der Lichtkegel genau meinen wünschen entsprach. Das Spiegeldreieck und die kleine Klappe am Aussenspiegen müssen demontiert werden um bequem die Kabel zu ziehen die "+" Stromquelle mus konstant sein, weil sonst bei Zündung aus, es nicht funktionieren würde mit "-" wird geschaltet http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0125.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0128.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0107.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0103.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0109.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0102.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00128.jpg http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00129.jpg :!: Beim nachbauen müsst ihr Drauf achten die LED soweit wie möglich in Fahrtrichtung zu setzen, wegen der Spiegelverstellung, bei voll Elektrischen spiegel (Heizung und verstellung) kann der Wiederstand nicht direkt an die LED gelötet werden... naja kann schon aber ist elendiger frikelkram :!: dann hatte ich mir von ebay SMD leisten gekauft -15cm 4 Stck. die müssen erstmal gekürzt werden, !!!die sind immer in dreier pärchen geschaltet!!! -vorwiederstand braucht man nicht. http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0012.jpg http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0013 dann muss man die Türverkleidung auseinander Bauen -bei allen verkleidungen jeweil 3 Schrauben der rest ist geklippt zuerst die schraube beim öffner lösen, danach den ganzen öffner in Fahrtrichtung drücken und das öffnergestänge abklippsen, danach die anderen beiden Schrauben, die sich am Haltegriff befinden lösen und von unten her abziehen -sind etwa 6 Klipps dann sieht es so aus http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0014.jpg danach das smd kabel vom Türgriffher durfummeln, der Spalt ist groß genug für das kabel http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0018.jpg danach das kabel hinter die Fensterheber-schiene fummeln http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0007.jpg http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0017.jpg danach alles durch den Gummischlauch am Türschanier ziehen und alles verbinden -hier bietet es sich an die "-" steuerung mit den Aussenspiegel zu verbinden auch hier muss der "+" konstant sein und darf kein zündungs + haben -is glaub ich Klar Bei den Hinteren Türen muss man die Gurtrückhalte vorrichtung für Fahrer und Beifahrer demontiern damit man bequem an den Gummischlauch der hinteren Türen rann kommt, -die gesamte schwellerverkleidung muss runter und die untere B-Säulenverkleidung -hat alles keine schrauben ansonsten wie oben beschrieben ist nur eine elendige Kabelzieherei aber der effekt ist klasse zur Xenon umrüstung brauch ich nicht viel schreiben, dauerte etwa 20min, der Brenner hat H7 fassung -das ist ein selbstgänger, man brauch nichts abschneiden, verlängern oder Löten, einfach 1 zu 1 Tauschen, nur den Birnenhalter muss man abnehmen -birne einsetzen und wieder dran machen, wegen dem Kabel zu den gutachten -für die die Autos nach 07/2000 gebaut wurden, wenn man eine Hella Ultraschall Höhenregulierung kauft und auf Xenon umrüstet, Brauch damit nicht zum Tüv, denn Hella besitzt eine ABE, die es erlaubt, ohne prüfung des ein und anbaus durch ein Tüvprüfer, im Staßenverkehr teilzunehmen. D.h. ALWR nachrüstem und abfahren
  7. dann Poste ich hier mal den Mega Thread Also zuerst braucht man 2x 10mm Weiße LED´s am besten mit der größten mcd leistung die man finden kann -ich glaub meine haben 138.000 mcd und dann noch 4x smd leisten á 15cm -alles zu haben bei ebay zuerst sollte man wissen das die innenraumbeleuchtung "-" gesteuert ist. Deckenlampe abbauen -Birnen raus, reflektor ab die 2 10er schrauben lösen und schon iss sie ab danach legt man zwei "-" leitungen von der Deckenlampe ,runter nach links und rechts. wenn man Lizenkabel verwendet kann man es ohne mühe hinter den Dachhimmel und Windschutzscheibe schieben -dann zwischen der A säulenverkleidung und Himmel und danach sauber hinter die gummilippe die sich an der A-säule befindet führen und schon hat man schonmal die Leitungen. http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0010.jpg http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0008.jpg http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0009.jpg der Linke von den Dreien ist das Kabel was man benötigt -es kommt direkt vom steuergerät -zuerst hatte ich die LED´s in den Aussenspiegel verbaut. gebraucht habe ich 2x 10mm LED´s mit 138.000 mcd und zwei vorwiederstände mit 470 Ohm ich habe am ende der Spiegel, so etwa 7 Uhr position von der Spiegelspitze ein 9,8/9,9mm loch gebohrt (der Bohrer hat ein wenig geeiert) dann hatte ich die LED eingepasst und musste 2 sachen feststellen: 1. es sah verdammt scheiße aus, wie diese Spitze der LED rausragte und 2. der Lichtkegel war verdammt klein im ersten moment fiel mir nichts ein, aber dann schliff ich die Spitze der LED einfach ab, erst mit 60 dann mit 1000er 2000er und 4000er naß und zumschluss Pollierte ich das reststück der LED und habe sie dann Bündig mit dem Spiegel eingepasst. Es sieht aus als Gehöre die LED schon von werk aus dorthin und fällt überhaupt garnicht auf, sie ist zu 100% in der Spiegelform intigriert. Beim anschließen und Testen Stellte ich dann zu meiner Freude fest, daß der Lichtkegel genau meinen wünschen entsprach. Das Spiegeldreieck und die kleine Klappe am Aussenspiegen müssen demontiert werden um bequem die Kabel zu ziehen die "+" Stromquelle mus konstant sein, weil sonst bei Zündung aus, es nicht funktionieren würde mit "-" wird geschaltet http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0125.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0128.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0107.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0103.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0109.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/DSC_0102.JPG http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00128.jpg http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00129.jpg :!: Beim nachbauen müsst ihr Drauf achten die LED soweit wie möglich in Fahrtrichtung zu setzen, wegen der Spiegelverstellung, bei voll Elektrischen spiegel (Heizung und verstellung) kann der Wiederstand nicht direkt an die LED gelötet werden... naja kann schon aber ist elendiger frikelkram :!: dann hatte ich mir von ebay SMD leisten gekauft -15cm 4 Stck. die müssen erstmal gekürzt werden, !!!die sind immer in dreier pärchen geschaltet!!! -vorwiederstand braucht man nicht. http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0012.jpg http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0013 dann muss man die Türverkleidung auseinander Bauen -bei allen verkleidungen jeweil 3 Schrauben der rest ist geklippt zuerst die schraube beim öffner lösen, danach den ganzen öffner in Fahrtrichtung drücken und das öffnergestänge abklippsen, danach die anderen beiden Schrauben, die sich am Haltegriff befinden lösen und von unten her abziehen -sind etwa 6 Klipps dann sieht es so aus http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0014.jpg danach das smd kabel vom Türgriffher durfummeln, der Spalt ist groß genug für das kabel http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0018.jpg danach das kabel hinter die Fensterheber-schiene fummeln http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0007.jpg http://www.kevpictures.de/images/Auto/ABE0017.jpg danach alles durch den Gummischlauch am Türschanier ziehen und alles verbinden -hier bietet es sich an die "-" steuerung mit den Aussenspiegel zu verbinden auch hier muss der "+" konstant sein und darf kein zündungs + haben -is glaub ich Klar Bei den Hinteren Türen muss man die Gurtrückhalte vorrichtung für Fahrer und Beifahrer demontiern damit man bequem an den Gummischlauch der hinteren Türen rann kommt, -die gesamte schwellerverkleidung muss runter und die untere B-Säulenverkleidung -hat alles keine schrauben ansonsten wie oben beschrieben ist nur eine elendige Kabelzieherei aber der effekt ist klasse zur Xenon umrüstung brauch ich nicht viel schreiben, dauerte etwa 20min, der Brenner hat H7 fassung -das ist ein selbstgänger, man brauch nichts abschneiden, verlängern oder Löten, einfach 1 zu 1 Tauschen, nur den Birnenhalter muss man abnehmen -birne einsetzen und wieder dran machen, wegen dem Kabel zu den gutachten -für die die Autos nach 07/2000 gebaut wurden, wenn man eine Hella Ultraschall Höhenregulierung kauft und auf Xenon umrüstet, Brauch damit nicht zum Tüv, denn Hella besitzt eine ABE, die es erlaubt, ohne prüfung des ein und anbaus durch ein Tüvprüfer, im Staßenverkehr teilzunehmen. D.h. ALWR nachrüstem und abfahren
  8. Jedenfalls steht alles eindeutig auf der ABE drauf, mit einem Hinweis das die ALWR und SRA empfohlen wird. Also meine Brenner sind 6000er. Bei 6000K ist die maximale lichtausbeute von Xenon erreicht, je Höher der wert danach desto mehr Blau -Lila wird es. 4300K ist ein gelbes licht wie Halogen nur heller, 6000K ist weiß mit einbischen Blaustich, alle die danach kaommen sind für mich total Isotopisch und unsinnig. -ich kann heute Abend mal Bilder reinstellen für den verlegungsplan, die Hinteren Türen sind echt einfach zu verkabeln, weil die Türgriffe an der stelle sind, wo die scheibe nicht stört beim runterfahren vorne ist einwenig frikeliger
  9. genau die Niveau regulierung ist eine ALWR (Automatische Leuchtweiten Regulierung) -ich hab diese trotzdem verbaut allerdings ist immoment nur die von Hella zugelassen und hat ne ABE (Nr. 90675) ABER diese ABE (für Xenon ohne ALWR und SRA) sagt aus, daß du Xenon nachrüsten darfst ohne ALWR und SRA (Scheinwerfer Reinigungs Anlage) -sofern dein Auto vor dem 01.07.2000 gebaut wurde -denn das Gesetzt, das eine SRA und ALWR zur Pflicht macht wurde erst am 01.07.2000 geschrieben. könnte jetzt ne menge aus den unterlagen zitieren Steht alles Detailiert in der ABE Was noch ein erhebliches wort zur Legalität dieser Methode spricht, ist die zulassung von gasentladungslampen der Serienscheinwerfer. in der ABE wird empfohlen eine SRA und ALWR anzubauen muss aber nicht ich fahre schon sehr lange mit den und hab keine Probs -hab die ABE nur noch als Notunterlage falls die die eintragung bemängeln. wurde auch mal ohne FZG schein kontrolliert -der Polizei reichte die "DC" schrift auf den Scheinwerfern. letzendlich ist nur eine Frage des kontrollierenden Polizisten
  10. es gibt 2 möglichkeiten die völlig legal sind. -die eine ist, dein Auto ist vor BJ 07/2000 gebaut, dan Brauchst du weder ALWR und SRA ich hab eine ABE darüber mit KBA nummer (K23/01) und (K22/98 )ABE nummer: 795-2076-99 und ABE nr. 90675 -ist ein ganzer stapel vom Kraftfahrzeug Bundesamt 6 Seiten -die man inzwischen Online für 6,95 Euro bekommt. allerdings darf das abblendlicht nicht ausgehen wenn man Fernlicht schaltet, das Xenon system muss eine E nummer haben und auf dem scheinwerfer muss hinter dem "E" im Kreis "DC" vorne stehen http://kevpictures.de/images/Auto/ABE0001.jpg http://kevpictures.de/images/Auto/ABE0002.jpg http://kevpictures.de/images/Auto/ABE0003.jpg http://kevpictures.de/images/Auto/ABE0004.jpg http://kevpictures.de/images/Auto/ABE0005.jpg http://kevpictures.de/images/Auto/ABE0006.jpg http://kevpictures.de/images/Auto/ABE0000.jpg die 2. möglichkeit ist etwas schwieriger man Brauch von Hella die ALWR (269 Euro), SWRA ist am Accord schon vorhanden, dann nurnoch die Brenner und gucken ob auch "DC" vorne auf dem scheinwerfer Drauf steht. zur erklärung: "DC" bedeutet: Gasentladungslampe abblendlicht. damit muss man nochnichteinmal zum TÜV wenn intresse besteht kann ich morgen eine DIY hier einstellen für die "Türöffner" lichter und Einstiegsbeleuchtung für die aussenspiegel. coming Home hab ich ohnehin schon verbaut für die Hauptscheinwerfer, nichts ist geiler als mit Licht an auszusteigen -abzuschließen und verzögert das Xenon ausgeht ^^ das geniale ist, ich habe es so geschaltet, das ich, egal was ich anschalte (nur Nebler, Standlicht und Nebler, Nebler und Hauptscheinwerfer, nur scheinwerfer) es verzögert ausgeht, Beim öffnen des Fahrzeugs geht das ganze Licht dann an das gute dabei ist, Xenon haben jeweils nur 35 Watt und die LED`s ziehen sogut wie nix, also kann man damit auch im Winter rumspielen ohne die Batt zu belasten ^^
  11. Abend Bei dem Ganzen schneematsch, Eis und Pfützen-gesindel ist mir eine Idee gekommen, die auch relativ schnell umzusetzen war. Ich hab mir eine Einstiegsbeleuchtung in den Aussenspiegel -mittels 10mm LED gebaut und SMD streifen als "Türöffner licht" eingebaut das ganze hab ich direkt mit der innraumlicht steuerung verbunden. das Resultat ist echt Klasse, die LED´s und SMD´s dimmen sogar mit. das signal vom Steuergerät habe ich von der Deckenlampe abgenommen -also vor dem Schalter. Die Einstiegsbeleuchtung bleibt aus, wenn ich mal das innenlicht während der Fahrt einschalten sollte. Jetzt kann man auf dem Weg zum Auto vorher sehen wo die Eisflächen sich befinden, zusammen mit der coming Home steuerung der HS passt das ganz gut http://www.kevpictures.de/images/Auto/Auto0001.jpg http://www.kevpictures.de/images/Auto/Auto0011.jpg Mitte letzten Jahres habe ich auch etwas für die Fahrsicherheit getan und Xenon Nachgerüstet -Legal, Die Pol hat sich schon davon überzeugt ^^ ich kann eigentlich jeden dazu raten, denn das sehen und gesehen werden verbessert sich imenz http://www.kevpictures.de/images/Auto/Auto0009.jpg LG
  12. kann ich auch nur empfehlen, hatte schon viele Fahrwerke auch in meinem Civic, aber das Cup Kit ist das Beste bis jetze
  13. so melde mich mal wieder nach abstinenz also mit der Einstiegsbeleuchtung hatte ich noch nirgens Probleme -werde nur Positiv drauf angesprochen, ist alles sache der Qualität -und ich Denke das ich da auch keine Probleme im beisein der Rennleitung haben werde. wenn ja klemme ich das Kabel ab und füre ihn nächsten Tag vor -noproblem- :D. Nun mal zu einer Story es musste mal wieder was passieren am CG, ich wollte mir eig. eine SRS Catback kaufen -war mir aber im Klaren das es dafür keine Papiere gibt -war mir erstmal egal- als die Anlage bei 2 verschiedenen Händlern nicht vorrätig war und eine Lieferzeit von 2 Monaten veranschlagt wurden, wollte ich die Skunk2 anlage aus den Staaten haben -Aufmerksame Accord CG8´ler werden nun bestimmt bemerkt haben, das es sowas für den Europäischen CG8 nicht gibt, aber Falsch gedacht :D die Auspuffanlage vom Accord 98-02 CG2 und CG4 passt exact. Bei ebay dot com bekommt man schon anlagen ab 80$ :D -allerdings alles ohne Papiere-:p mit versand hätte alles im allem 500 Euronen gekosten +Steuern (ja Deutscher Zoll will auch Geld haben) hätte es 600 Euronen gekostet. war mir alles I-wie zu schwammig -dann evtl Probs mit Tüv. alles ein wenig Stressig Drum hatte ich mir ein Magna Bestellt -wieder-, mein Unfall Accord hatte ja schon einen. Was mein Vorhaben Stärkte war die Tatsache das der Acc. eine Allday Bitch ist und ich jeden Monat 2400km reiße dh. viel lärmbelastung mit einer Catback. naja als der Magna kam (Respekt ebay -Montag Bestellt Dienstag Früh gekommen) hatte ich zuest den eingeschweißten Silencer ausgedrehmelt ist eig. nur ein Kleines Rohr was 10cm in den Topf ragt (-Jaaaaa ich weiß ABE erlischt) dann verbastelt (4Std Arbeit wegen zufürrohr) und Angeschmissen .... ALLLLTTTEEEERRRRR WAAAAASSSS -so geil hab ich ihn Bestimmt nicht in erinnerung -ich habe nichts Bereut:D obwohl ich Gewissenbisse wegen der Catback hatte, Positiver Beigeschmack ist das ich Geld gespart hab -> 210€ Magna mit Versand, 4 € für 2 Auspuffschellen und den Halter + zuführrohr selbstgebaut. 214€ + Arbeitsstunden ich lass mal Bilder reden http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00121 http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00122 http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00123 http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00124 Achja ich habe noch das Clarion Raus geschmissen und ein Kenwood verbaut -zusätzlich das Apexi versetzt :D http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00127 und die Bilders von der Einstiegsbeleuchtung http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00128 http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00129 http://www.the-exceptional-crew.de/images/Magna00126
  14. Also wenn, ich die innenraumbel. auf "dauer" stelle -passiert nichts, weil ich das signal direkt von der innenlichtsteuerung habe, Die LED´s sind so verbaut das kein Verkehrsteilnehmer geblendet wird und nur bei geöffneter Tür bzw. abgezogenen Schlüssel oder Fahrzeugöffnung leuchten, ich Denke mal das man das Problemlos eingetragen bekommt -einzelabnahme Ich glaube nicht das die Pol das überhaupt bemängeln wird, zumahl es an den meisten Neuwagen -Serie ist, und wenn dann bekomme ich halt ne mängelkarte hab damit nicht so die Probleme :D
  15. Danke für die guten zusprüche, ich werde dann wohl mal ein DIY aufmachen. Die LED´s haben kein E- Prüfzeichen, brauch man auch nicht, weil das licht mit der innenlichsteuerung verbunden ist, somit nur im Fahrzeugstillstand an geht die LED gehen auch nichtnur dann an, wenn die Tür aufgeht, sondern auch wenn ich das Auto mit der Funkfernbedienung öffne, oder den Zündschlüssel aus dem schloß ziehe - wegen der innraumlichtsteuerung. ich werde mal Bilder bei Tage machen, um die unauffäligkeit zu visualisieren. Der Trick bei der Coming Home Leaving Home Steuerung ist: man unterbricht die Beiden + zuleitungen zum Lichtschalter mit zwei Relais (die beiden zusammen mit einem unterbrechen geht nicht), und zwar dann wenn das Schließen signal von der ZV kommt, somit kann man das licht in jeglicher Stellung an Lassen, wenn man dazwischen dann den PräzisionsTimer von Conrad hängt, bleibt das Licht noch solange an nach dem schließen, wie man die Zeit eingestellt hat.
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