naja zum TÜV nicht, aber ich war gerade beim Überführen, das konnten zwei Kollegen bestätigen, die dabei waren und der Verkäufer, wenn die gefragt hätten. Das Kurzzeitkennzeichen ist laut dem §16 Abs. 1 dafür da um zu ÜBERFÜHREN, Probezufahren, oder zur Zulassungstelle. Eins davon trifft bei mir zu, das haben die auch geglaubt, hat sie aber nicht sonderlich interessiert. Aber bestrafen dürfen die mich trotzdem nicht. Die standen vor mir bustäblich mit ´nem Lineal und haben alles abgemessen, wie tief das Auto war, etc... Hätt noch nich gereicht, das die so n´ db - Messer rausgeholt hätten...
Aber gut, ich werd wenn´s sein muss sehr viel Geld reinstecken, aber auf jeden Fall nicht in die Tasche der Lindau´er Polizei, sondern in die meines Anwaltes. Der hat mich am Dienstag aufmerksam angehört, alles notiert, auch den Link, den ich hier ins Forum gepostet hab, :p aber der muss noch ein bisschen im Gesetzbuch blättern, ich bin bestimmt der erste mit so ´nem Scheiß - Problem... :wall:
Aber naja... WAS MICH NOCH INTERESSIERT sind die Reifen. Alle haben mir über das Bodykit das Gleiche gesagt, doch über die Reifen spalten sich die Meinungen.
Weiß jemand konkret ob sie bei der Überführung auch die abgefahrenen Reifen ankreiden können?
ps:wie viel Punkte in Flensburg bits pro abgefahrenen Reifen?