@ Freeman76:
Auch interessant zu wissen, dass Honda anscheinend einen Standardbrief auf solche Anfragen versendet.. Wie genau ist denn bei euch das Umschlüsseln beim CD7 - bzw. nun beim CE2 - von statten gegangen? Habt ihr was einbauen müssen (Kaltlaufregler oder Minikat), oder hat man doch herausgefunden, dass die Abgasnorm von Werk aus erfüllt wurde? Es wäre super, wenn Du mehr Informationen dazu hättest! Insbesondere natürlich nun zu der Umschlüsselung des CE2s. :D
@ Willy:
Die Steuern müssen eigentlich ab dem Tag der Erstzulassung zurückerstattet werden, wenn sich herausstellt, dass das Auto die Abgasnorm bereits erreicht und nichts am Auto verändert werden muss. Wenn jedoch ein KLR oder Minikat eingebaut wird, werden die Steuern höchstens Rückwirkend für das laufende Jahr erstattet.
§175 Abgabenverordnung beim Bundesjustizministerium
§175 ist die Grundlage dafür, dass es nach Aussagen des Bayerischen Finanzministeriums sowie Oberfinanzdirektion Koblenz eine Steuerrückerstattung bis zur Erstzulassung geben muss. Die Umschlüsselung entspricht einem Grundlagenbescheid. §175 hebelt somit die grundsätzliche Verjährung laut §169 aus.