von Bagira zität
Hallo Tüv,
guckst du hier:
1. Der TÜV ist Dein geringstes Problem, denn eine Veränderung bauartgeprüfter Bauteile, z.b. Scheinwerfer, lässt die Bauartprüfung (Zulassung) der Scheinwerfer erlöschen, somit hast Du erstmal Bauteile ohne Bauartzulassung am Fahrzeug, für die eine Bauartzulassung aber zwingend vorgeschrieben ist.
Das sind 50 Euro + 25,60 Verfahrenskosten + 3 Punkte "B"-Verstoß
Veränderst Du aber dabei noch das "lichttechnische Erscheinungsbild des Fahrzeugs", also der Wagen sieht hinterher im Dunkeln nicht mehr so aus, wie es gesetzlich vorgeschrieben aussehen muss, dann ist das ein Erlöschen der Betriebszulassung und aus dem "B"-Verstoß wird ein "A"-Verstoß mit den deutlichen Folgen für die Probezeit und dem Verlust des Versicherungsschutzes.
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