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Scream150
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8)Wird schwer eine Eintragung zu bekommen, ist aber nicht unmöglich. Mit den Nummern einprägen allerdings Vorsicht. Es könnte schon fast in den Bereich Urkundenfälschung gehen, da es den Anschein erweckt erlaubt zu sein. Frag einen Prüfer Deines Vertrauens.
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:D Bin lange Zeit einen Fiat Coupe gefahren. Auch ein sehr schönes Auto. Nach einem Motorschaden hat mich Fiat in keinster Weise unterstützt, obwohl ich der erste Fall von Materialermüdung war. Jetzt musste ein neuer her. Ich sah den Accord und war begeistert. Der Hondahändler gab mir mehr für den Fiat mehr als er wert war und so war ich Hondafahrer. Und ich bin begeistert. Die Werkstatt, der Service und das Auto. Habe meinen Acci jetzt 3 Jahre und bin hoch zufrieden. Des Weiteren fahren hier nicht so viele rum, wie z.B. Golf und Co. Werde als nächstes wohl wieder einen Honda kaufen. 8)
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Xenon-Nachrüstung: Es ist erlaubt, solange ich einen Original Xenonscheinwerfer nutze, der Geprüft ist, eine automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage. Dieses noch abnehmen lassen und fertig. Die Kosten explodieren hier allerdings. Für viele ist es billiger bei Ebay die Nachrüstsätze auf H4 oder H7 Sockeln zu kaufen und verbauen. Hier gibt es keinen legalen Weg. Es darf definitiv kein Scheinwerfer genommen werden, der für Hologenlicht geprüft wurde. Mal abgesehen, das die Automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage fehlen. Es erlischt sofort die BE des Fahrzeuges. Es folgt definitiv der Mängelschein, Fahrzeug wird stillgelegt, 50,-€ Bußgeld und 3 Punkte. Eine Vorstellung bei der DEKRA/TÜV ist programmiert und in einigen Bundesländern, so auch in Thüringen, ist die Vorstellung bei der Zulassungsstelle unausweichlich, denn nur die erteilt die BE wieder.Dies alles kostet ebenfalls. Des Weiteren darf das Fahrzeug bis zur Wiedererteilung der BE nicht bewegt werden. Ansonsten erfolgt der Vorsatz. Erneut 3 Punkte, das doppelte Bußgeld usw. Es erlischt auch der Versicherungsschutz.Das Punktekonto kann so sehr schnell gefüllt werden. Xenon wird sehr genau geprüft auf der "Straße", da es Überhand genommen hat und die Polizisten dahingehend geschult werden. :(
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:PMoin Moin Hier der §40 StVZO. Er sagt alles recht genau aus. (1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein. (2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird. Type-S. Ich habe es auch nicht böse aufgefasst. Mir ist unverständlich warum einige damit werben, sogar mit Gutachten.Die Prozentzahlen des Tönen sind so gering, dass es sich nicht lohnt, da die Hersteller bei der Tönung schon fast am "legalen" Limit sind. :( ;)So, nun zu der Alkoholgeschichte. Es kommt daruf an, was die Kollegen für ein Messgerät hatten. Man kann die Atemalkoholkonzentration in Promille oder mg/l messen. Unsere Geräte messen in Promille, andere Bundesländer messen in mg/l. Es gibt die Grenze 0,5 Promille oder 0,25 mg/l. Wer diesen Wert oder mehr in der Atemluft hat begeht eine Ordnungswiedrigkeit. Beim ersten Mal 250,- € Bußgeld und Fahrverbot mit Punkten. Wird er ein zweites Mal erwischt, verdoppelt sich die Geldbuße usw. Ab 0,3 Promille mit einer Ausfallerscheinung wie z.B. Unfall sind wir im Bereich der Straftat (§316 StGB). Dann ist der "Lappen" ein gutes Jahr weg, MPU usw. Diesen Bereich der Straftat erreicht man ohne Ausfallerscheinung ab 1,1 Promille. Als Radfahrer sind wir ab 1,6 Promille dabei. Dann ist der Führerschein auch in Gefahr. Sozius beim Zweirad ab 1,66 Promille. Meiner Meinung nach müsste 0,0 Promille eingeführt werden! :D Ich fahre auch immer ohne Alkohol. Das Risiko ist zu groß. Faustformel besagt. 1 Flasche Bier (0,5l) bringt ca. 0,3 Promille. Jetzt passe ich einen Moment nicht auf und verursache einen Unfall. Ich wäre jetzt im Bereich der Straftat. Ist das die Sache wert???????
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Type S. Ich weiß nicht was das soll? Es gibt keinen legalen weg. Mir ist zumindest bis Dato noch keiner bekannt.Dies wäre so ein Gutachten, dass angezweifelt werden würde. 8)
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:(Sorry, aber es gibt keinen legalen Weg die Scheiben vorn dunkel zu bekommen.Wenn es einen Weg gäbe hatte ich sie auch getönt. 8)
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Tönungsfolie darf eigentlich gar nicht aufgebracht werden. Nur diese klare Sicherheitsfolie gegen Einbrüche. Diese muss allerdings abgenommen werden, weil sich bei einigen Typen die Scheiben verdunkeln können, so Aussage DEKRA. Außerdem muss der ordnungsgemäße Einbau dieser Folie Bestätigt werden.Selbst dieses Bedampfen bringt nichts. Ist genauso verboten wie tönen. Die Scheiben müssen klar bleiben oder die Tönung vom Hersteller muss reichen. Wir können das in keinster Weise messen. Man erkennt es an diesem Rand für die Scheibenfassung. Wenn es nicht erkannt wird ist es reines Glück oder nur sehr schwach getönt. 8)
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:schock:Soetwas schockiert sogar mich. In der Polizeischule lernt man genau das gegenteil. Seine eigene Wut niemals am Bürger auslassen. In Thüringen sind solche Fälle nicht bekannt. Das ist schon krass. Wenn der TÜV nichts findet bleiben die Kosten doch am Land hängen. Was hat er davon? Ist mir zu hoch. Das verstehe ich nicht.Kommt einfach mal nach Thüringen in den Bereich Suhl. :D Ihr seht, es geht auch anders. Nicht alle "Polizisten" sind Scheiße. :)) Fragt trotzdem weiter. Ich versuche zu helfen!!
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So, mal wieder rann.... Ich sehe mal, was ich rauskriege zwecks der Standmessung. War im Juli auf Lehrgang. Da hat man uns gezeigt, wie man eine korrekte Standmessung macht. Vielleicht hat sich da etwas geändert. Ich muss euch recht geben.Es gibt einige Polizisten, die meinen jeder "Pimper" ist ein schlechter Mensch.Es gibt allerdings keine Vorgaben wieviel Stillegungen usw.. Hier definitiv nicht. Warum manche Kollegen so sind, kann ich nicht sagen. Wir können Gutachten anzweifeln, wenn Unstimmigkeiten auftreten (Xenon-Nachrüstung, vordere Seitenscheiben dunkel usw.). Das passiert in der Regel schriftlich an die DEKRA/TÜV. Die prüfen das mit dem prüfenden Prüfer und schreiben zurück. Entweder bestätigt man das Gutachten oder zieht es zurück. Dann kann allerdings der Fahrzeugführer nichts dafür. Ihn erwartet keine "Strafe", sondern die Rückrüstung.Anzweiflung ist bei uns recht selten. Die DEKRA prüft sehr genau. Es kommt auch immer darauf an, wie einem das "Gegenüber" entgegentritt, wenn man einen "Fehler" findet. Es gibt Verkehrsteilnehmer, die denken sie haben die DEKRA/TÜV gepachtet und erzählen einem etwas. Ehrlich währt am längsten. So ist es bei uns hier.Beim offenen Luftfilter kann man mal ein Auge zudrücken. Ist es etwas "schlimmes" und man muss sich als Polizist fragen : "Schafft der das überhaupt noch nach Hause ohne Gefahr für andere darzustellen?" sind die Möglichkeiten gen null. Dann muss man einfach handeln. Unfreundlichkeit werdet ihr z.B. bei mir nicht erleben. Viele Kollegen von mir sind genauso. Wir sind auch eine recht junge Truppe.Unfreundlich werde ich nur, wenn mir einer pampig kommt. Selbst dann suche ich nicht bis ich etwas gefunden habe. Die Polizei ist eben eine große Institution, in der nicht alle freundlich sein können. Nun noch einmal zu den Birnchen. Ich darf sie nicht ausbauen. Von außen sieht man es nicht. Ich kann auch niemanden dazu zwingen, ein Birnchen auszubauen. Deshalb ist es schwer.Es gibt auch Leute, die können das gar nicht ausbauen, sondern lassen es von der Werkstatt machen. Allein deswegen. Heimdall, wir suchen nicht nach kriterien sondern einfach so. Nur wenn uns ein VW Corrado mit Xenonlicht entgegenkommt schauen wir mal definitiv nach usw. ;)
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8)Heimdall, ich sagte bereits, dass der Gesetzgeber nicht klar aussagt, wie tief der PKW liegen darf. Eine Faustformel besagt uns 11cm.Manche sagen 8cm. Es liegt im Ermessen des Prüfers. Ist ein Streitwert. Wenn es eingetragen ist, ist doch alles in Butter.... Ein großes Problem bei der Teieferlegung ist allerdings die Gesetzlich vorgeschriebene Scheinwerferhöhe. Hier sind mind. 50cm von der Fahrbahn zur unteren Lichtaustrittskante vorgeschrieben. Hierbei gibt es keine Toleranz!!Weder für Prüfer noch für Polizei. Das mit dem Xenon ist nicht ganz richtig. Bei Xenon ist das wichtigste die automatische Höhenregulierung und der Original Xenonscheinwerfer. Außerdem geibt es auch PKW mit Baujahr vor 1998 mit Scheinwerferreinigungsanlage (zb. BMW 7er E38, der ab 1995 gebaut wurde). Wenn der Hersteller die Xenonscheinwerfer schon ab Werk verbaut hatte, ist es uninteressant für die Polizei, denn hier gibt es eine Genehmigung vom KBA. In unserem Fall sprechen wir von nachträglich verbauten Xenon-Brenner in Halogenscheinwerfern usw..Die üblichen basteleien eben Standgeräusche dürfen wir ja messen. Es fehlt nur an Geräten.Haben wir uns privat eines besorgt, dürfen wir definitiv messen. Autos, wo der Himmel oder die "Säulenverkleidung"fehlt? Was sollen wir da meckern. Ist doch nur Verkleidung.Hier geht es nicht um Tuning sondern Optik. Wir halten auch keine PKW aus Willkür an, sondern stellen eben bei der Kontrolle gewisse Sachen fest. In der Nacht sind nun mal meistens "gepimpte" PKW unterwegs. Ich habe noch nie etwas über eine Kombiabnahme AI und Auspuff gehört. So laut ist ein AI nun auch wieder nicht. Die Dämmmatte ist bei vielen Vorgeschrieben, dass ist richtig. Type-S, wenn alles ordnungsgemäß verbaut und eingetragen ist, können wir nichts und wollen das auch nicht. Wir sind doch keine ........ Die meisten von uns "pimpen" doch selbst. Es geht nur um Sachen wie lasierte Rückleuchten, falsch verbautes Licht (Xenon) oder unkorrekte An - oder Umbauten, die zur tickenden Zeitbombe mutieren. Wer bei solchen Unfällen dabei ist, würde dies verstehen. Bei dB Grenzen muss ich allerdings passen. Wir hatten schon die unterschiedlichsten Dinge mit Genehmigung usw.
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Hi. Danke für die vielen Fragen. Kombiabnahme Sportluftfilter und Auspuff ist mir absolut nicht bekannt. Man kann beides einbauen und abnehmen ohne Kombiabnahme. Austragungen z.B. Sitze ohne Probleme. Tiefe sagt der Gesetzgeber nicht ganz klar aus. Ist allerdings wieder Einzelfallabhängig (Rad-Reifen-Kombi usw.). Faustformel besagt ca. 11cm. Man sollte ohne Aufsetzen durch eine Tempo 30 Zone fahren können mit diesen Bremshügeln.Hier ist TÜV/DEKRA allmächtig. Allerdings muss die Höhe Unterkante vorderes Kennzeichen beachtet werden. Sie muss 20cm betragen. Ausnahmen sind auch hier möglich, dass entscheidet TÜV/DEKRA und wird gesondert eingetragen. Hatten wir hier schon. Wir als Polizisten können Sachen, die eingetragen wurden anzweifeln, wenn es generell verboten ist (Nachträglich verbautes Xenon ohne Waschanlage/Leuchtweitenregulierung oder Vordere Seitenscheiben getönt usw.). Es gibt leider auch unter den Prüfern "Schwarze Schafe".
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Spitzel???? :D Ich beantworte deine Frage nach besten Wissen. Bei uns in Thüringen ist das Messen der Geräusche sehr schwer als Polizei. Wir haben keine Geräte. Ansonsten wird das Geräusch im Stand gemessen. Der Wert steht in den Papieren vom Fahrzeug oder in der ABE. Ist es wesentlich höher oder die Polizei vermutet gebastel, wird der Betroffene in "Schlepptau" genommen und zur DEKRA gebracht. Die macht ein Gutachten. Dies Kosten übernimmt der Verkehrsteilnehmer, sollte eine Unstimmigkeit gefunden werden, ansonsten der "Staat". Die Regel ist allerdings ein Mängelschein bei Unstimmigkeiten vor Ort, denn ein Gutachten kostet. Die Polizei weiß allerdings auch, dass es durch Fahrzeugtypen oder Sportauspuffen zu erhöhten Werten kommen kann. Ist ein "Problemkind". Wenn etwas in den Paperen steht, ist es der beste Fall. Hier kann nichts mehr nachvollzogen werden, wer das Gutachten ausgestellt hat. Bei uns hier fährt ein alter Audi S2 mit nachträglich verbauten Xenon-Licht herum, der es in die Papiere eingetragen hat.Sichtlich nicht sehr professionell verbaut.Man kann nicht nachvollziehen, wer dieses Gutachten erstellte.Der Aufwand wäre zu hoch. Außerdem wird nicht jedes Gutachten angezweifelt.Es gibt auch sachen, da verliert die Polizei........ :(
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8) So, hier könnt ihr eure Fragen stellen zum Bereich Tuning im erlaubten Bereich. Da ich ja bei der "Grünen Truppe" arbeite und mich auf dem Bereich Tuning ein bischen spezialisierte.Zerfleischt mich aber bitte nicht gleich, denn ich bin einer von den "Guten" und gehöre zu euch......... :D
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Ist verboten. Selbst diese Sicherheitsfolie die klar ist, muss eingetragen werden. Denn hierdurch könnte die Serienmäßige Tönung der Scheibe noch mehr getönt werden (Aussage DEKRA). Immer Abnahmepflichtig! Ich würde meine vorderen Seitenscheiben auch tönen wenn es erlaubt wäre. Es ist halt so, obwohl es nicht verboten ist eine Sonnenbrille Nachts zu tragen. :(
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Das Problem bei der HU kennen wir. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie viele PKW erst "gestern" eine neue HU bekommen haben obwohl die BE erloschen ist. Bei gelben Standlicht ist die Erkennbarkeit nicht so groß wie bei blauem oder roten. Außer bei Rotem Standlicht ist es nur ein Verwarngeld mit 25,-€. Rotes ist Erlöschen BE. Wenn ihr Fragen zu solchen Themen habt, ich bin ganz Ohr. :P