Seid gegrüßt,
habe mich extra für dieses Thema kurz mal registriert und sorry, wenn ich euch jetzt kurz den Zahn ziehen muss.
Die ABE oder das Teilegutachten (alleine das sollte jemanden stutzig machen) ist eine Fälschung, die irgendjemand zum Verkauf solcher Xenon-Nachrüstsysteme entworfen hat.
Man erkennt, wie schon beschrieben, die Fälschung einmal daran, dass die Überschrift "Allgemeine Betriebserlaubnis" lautet, zwei Zeilen weiter unten, aber von einem "Teilegutachten" geredet wird.
ABEs können Abnahmepflichtig sein, müssen aber nicht. Teilgutachten sind IMMER Abnahmepflichtig nach §19.3 StVZO. Das wäre auch schon der 2. Fehler, wobei es sicherlich noch mehr gibt.
Falsch ist auch die Annahme, das an Fahrzeugen, die vor dem 01.07.2000 erstmals zugelassen wurden, eine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage nicht nachgerüstet werden muss, wenn man Xenonbrenner nachrüstet.
Bin auf das Thread durch Google und einem akutellen Fall bei uns in der Prüfstelle gestossen. Auf die Fälschung wurden wir per interner Mitteilung hingewiesen. Übrigens haben, laut dem Kunden, mehrere Polizisten die offentsichtliche Fälschung nicht erkannt.
An eurer Stelle würde ich den Kit wieder ausbauen und den entsprechenden Händler kontaktieren und mein Geld zurückfordern (evtl. per Anwalt) oder hoffen dass der Schwindel niemals auffällt und weiter ohne Betriebserlaubnis fahren. Allerdings nimmt euch dann die Haftpflicht in Regress, falls nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Unfall vermieden hätte werden können, wenn das Orginal-Halogenlicht eingebaut gewesen wäre (Viel Spass).
Ich persönlich finde es schade, dass Xenon solch hohe Auflagen hat, da es offensichtlich die Sichtverhältnisse verbessert. Allerdings ist die Gefahr der Blendung des Gegenverkehrs natürlich sehr hoch.