der Wisch oben ist nicht mehr gültig, und wurde durch eine neue Änderung des KBA ersetzt.
http://www.japancivic.de/kba.pdf
ALWR: ALLE Fahrzeuge die NACH 2000 damit ausgerüstet werden, müssen ALWR haben, alle Fahrzeuge die BIS 2000 serienmäßig damit ausgeliefert wurden brauchen keine ALWR.
Eine legale, wasserdichte Eintragung zu bekommen, ist praktisch unmöglich!
Eintragen tuts gegen Geld fast jeder, nur bleibt die Eintragung weiterhin ungültig und in einer Polizei Kontrolle wirds Probleme geben.
Folgendes muss für eine legale Eintragung gegeben sein:
- Aufkleber "Vorsicht Hochspannung" auf den Vorschaltgeräten
- Die Brenner müssen eine gültige E Zertifizierung aufweisen
- Abblendlicht muss beim Betrieb vom Fernlicht eingeschaltet bleiben
- Scheinwerferreinigungsanlage
- Automatische Leuchtweitenregulierung:
(Ein Sensor oder Quecksilberschalter an der Achse, erkennt den Beladungszustandes des Fahrzeugs, und stellt die Scheinwerfer automatisch auf diese Situation ein.
ALWR ist Pflicht für alle Xenon Nachrüstungen nach dem 01.04.2000)
- Empfohlen aber nicht Pflicht: Projektions oder Freiflächenscheinwerfer.
(Diese Scheinwerfer reduzieren die Streuung und bieten eine zielgerichtete Ausleuchtung.)
Das sind Sachen, die relativ einfach zu realisieren sind.
Das eigentliche Problem verbirgt sich hinter dieser Voraussetzung:
Der Scheinwerfer muss auf Gasentladungslampen (Xenon Brenner) geprüft worden sein. Denn auf sogut wie allen Honda Scheinwerfern steht als E-Zulassung auf den Scheinwerfern:
"HC/R bzw. HCR"
Das "H" steht für Halogen. Das heisst, das hinter der Prüfungsnummer des Scheinwerfers beim KBA steht, das dieser Scheinwerfer nur mit Halogen-Birnen betrieben werden darf.
Scheinwerfer, die mit Xenon Brennern (Abblendlicht+Fernlicht) betrieben werden dürfen, haben die Zulassung:
"DC/R bzw. DCR"
Das "D" steht für Gasentladungslampen!
Das "C" steht für Abblendlicht
Das "R" steht für Fernlicht
Scheinwerfer, die mit Xenon Abblendlicht und HALOGEN Fernlicht betrieben werden dürfen, haben die Zulassung:
"DC/HR bzw. DC HR"
Das "D" steht für Gasentladungslampen!
Das "C" steht für Abblendlicht
Das "H" steht für Halogen
Das "R" steht für Fernlicht
Scheinwerfer, die mit Xenon Abblendlicht und Wahlweise mit HALOGEN oder XENON Fernlicht betrieben werden dürfen, haben die Zulassung:
"DCR/HR bzw. DCR HR"
Das "D" steht für DC Gasentladungslampen!
Das "C" steht für Abblendlicht
Das "H" steht für Halogen
Das "R" steht für Fernlicht
Dies stellt das eigentliche Problem dar, und kann in einer Polizeikontrolle ganz einfach mit einem Blick auf die Scheinwerfer festgestellt werden.
Hier noch offizielle Stellungnahmen von der GTÜ und der DEKRA
So, habe nun die offizielle Antwort von der GTÜ und der DEKRA zur Automatischen Leuchtweitenregulierung und Projektionsscheinwerfern bei Xenon Scheinwerfern
GTÜ
DEKRA
Dieses bedeutet, das alle Autos, die nach 2000 mit Xenon ausgerüstet werden, eine ALWR haben müssen! Projektionsscheinwerfer sind nicht Pflicht!
Ich hoffe, mit meinen Nachforschungen nun etwas Klarheit in das Thema "Xenon Nachrüstungen" gebracht zu haben.
Greetz,
Ben