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CRX_Fan

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Alle Inhalte von CRX_Fan

  1. Schwierig aber nicht unmöglich. Die verzichtbare Leuchtweitenregulierung bezieht sich wohl nur auf Autos mit kurzem Radstand und (im wesentlichen) zwei Sitzplätzen und kleinem/keinem Kofferraum, so daß auch bei "voller Beladung" die Scheinwerferlage kaum beeinträchtigt wird. Der Fiat Barchetta war so ein Beispiel, daß auch neue Autos keine Leuchtweitenregulierung brauchen. Beim BMW Z1 bspw. und einigen anderen kann sich durch Beladung die Lage der Fahrzeugs nicht so verändern, dass die Scheinwerfer zu hoch strahlen. Die Zuladung beim Z1 z.B. sind 210kg von denen 150 bereits auf die Passagiere entfallen und die restlichen 60 sitzen so wenig dahinter, dass das Auto eben hinten nicht mehr als zulässig "in die Knie geht". Daher benötigen diese Autos keine LWR. Dementsprechend wäre sie auch bei Xenon überflüssig.
  2. Dann kannste Dir für 85 EUr auch gleich nen Nachrüst Kit holen :D Da passen die ECU´s wenisgtens wirklich!
  3. Ich wollte grad sagen....weil wenn Du Brenner aus einem Benz, VW, Audi, etc... nimmst haben die Ihren eigenen Standard, sprich D2S, D1S was auch immer, die passen nicht in eine H7 Fassung! Was man machen kann, ist die Linsen von den Autos mit zu übernehmen! Tlw. kann man bei Modellen die Reflektoren haben, einfach hinten die Reflektoren abschrauben und die Linsen dranschrauben. Weil es gibt nicht so viele Hersteller für Linsen, meistens sind die von den Abmessungen alle gleich. Gabs Euren Accord auch mit Linsen?
  4. Jo stimmt schon! Ich hatte mir auch überleght 6 o 8K...aber ich dachte, an so einem alten Auto ist es eh auffällig, dann kann ich auch gleich aus den vollen schöpfen und 8K nehmen :auslachen: :D
  5. Jo genau, hatte das Holly auch schon gesagt. Ihr dürft Xenon reinmachen, da Eure Scheinwerfer dafür auch geprüft worden sind, weil ja DC vorhanden ist. Soooo ein grosser Akt ne ALWR dranzubauen ist es ja auch nicht! Aber mal ehrlich, bei Euren neueren Accords fällt das Xenon doch eh keinem auf! :D Zumal Eure Scheinwerfer dafür ausgelegt sind. Wenn wirklich mal ein Bulle was sagen sollte, wegen ALWR, dann ist halt gerade die Sicherung kaput... :))
  6. der Wisch oben ist nicht mehr gültig, und wurde durch eine neue Änderung des KBA ersetzt. http://www.japancivic.de/kba.pdf ALWR: ALLE Fahrzeuge die NACH 2000 damit ausgerüstet werden, müssen ALWR haben, alle Fahrzeuge die BIS 2000 serienmäßig damit ausgeliefert wurden brauchen keine ALWR. Eine legale, wasserdichte Eintragung zu bekommen, ist praktisch unmöglich! Eintragen tuts gegen Geld fast jeder, nur bleibt die Eintragung weiterhin ungültig und in einer Polizei Kontrolle wirds Probleme geben. Folgendes muss für eine legale Eintragung gegeben sein: - Aufkleber "Vorsicht Hochspannung" auf den Vorschaltgeräten - Die Brenner müssen eine gültige E Zertifizierung aufweisen - Abblendlicht muss beim Betrieb vom Fernlicht eingeschaltet bleiben - Scheinwerferreinigungsanlage - Automatische Leuchtweitenregulierung: (Ein Sensor oder Quecksilberschalter an der Achse, erkennt den Beladungszustandes des Fahrzeugs, und stellt die Scheinwerfer automatisch auf diese Situation ein. ALWR ist Pflicht für alle Xenon Nachrüstungen nach dem 01.04.2000) - Empfohlen aber nicht Pflicht: Projektions oder Freiflächenscheinwerfer. (Diese Scheinwerfer reduzieren die Streuung und bieten eine zielgerichtete Ausleuchtung.) Das sind Sachen, die relativ einfach zu realisieren sind. Das eigentliche Problem verbirgt sich hinter dieser Voraussetzung: Der Scheinwerfer muss auf Gasentladungslampen (Xenon Brenner) geprüft worden sein. Denn auf sogut wie allen Honda Scheinwerfern steht als E-Zulassung auf den Scheinwerfern: "HC/R bzw. HCR" Das "H" steht für Halogen. Das heisst, das hinter der Prüfungsnummer des Scheinwerfers beim KBA steht, das dieser Scheinwerfer nur mit Halogen-Birnen betrieben werden darf. Scheinwerfer, die mit Xenon Brennern (Abblendlicht+Fernlicht) betrieben werden dürfen, haben die Zulassung: "DC/R bzw. DCR" Das "D" steht für Gasentladungslampen! Das "C" steht für Abblendlicht Das "R" steht für Fernlicht Scheinwerfer, die mit Xenon Abblendlicht und HALOGEN Fernlicht betrieben werden dürfen, haben die Zulassung: "DC/HR bzw. DC HR" Das "D" steht für Gasentladungslampen! Das "C" steht für Abblendlicht Das "H" steht für Halogen Das "R" steht für Fernlicht Scheinwerfer, die mit Xenon Abblendlicht und Wahlweise mit HALOGEN oder XENON Fernlicht betrieben werden dürfen, haben die Zulassung: "DCR/HR bzw. DCR HR" Das "D" steht für DC Gasentladungslampen! Das "C" steht für Abblendlicht Das "H" steht für Halogen Das "R" steht für Fernlicht Dies stellt das eigentliche Problem dar, und kann in einer Polizeikontrolle ganz einfach mit einem Blick auf die Scheinwerfer festgestellt werden. Hier noch offizielle Stellungnahmen von der GTÜ und der DEKRA So, habe nun die offizielle Antwort von der GTÜ und der DEKRA zur Automatischen Leuchtweitenregulierung und Projektionsscheinwerfern bei Xenon Scheinwerfern GTÜ DEKRA Dieses bedeutet, das alle Autos, die nach 2000 mit Xenon ausgerüstet werden, eine ALWR haben müssen! Projektionsscheinwerfer sind nicht Pflicht! Ich hoffe, mit meinen Nachforschungen nun etwas Klarheit in das Thema "Xenon Nachrüstungen" gebracht zu haben. Greetz, Ben
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