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berger

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  1. Hi, ich hab nun dank meiner Überprüfung auch keine Probleme, bei mir stand im Gutachten der Felgen eben dieser Zusatz (G01 = Tachoüberprüfung nach §57) bei den 215/45 17" Reifen. Aber danke für eure Hilfe! Ich haben den letzten Post nur Geschrieben falls einer ein ähnliches Problem hat und zur Info das der Tacho mit diesen Reifen nun sehr genau geht ;) Gruß Thomas
  2. hi, war heute bei der Tachoüberprüfung, bin grade eben noch so durchgerutscht! es sah wie folgt aus: Es wurden die Tatsächlich Geschwindigkeit mit der Tachogeschwindigkeit verglichen, dies bei 40, 60, 80, und 100 km/h 40 laut tacho waren reale 39,5 60 waren reale 59,9 80 waren 78,9 und 100 waren 99,5 Nun ist es so das die Tacho Geschwindigkeit maximal 7% mehr sein darf als die Tatsächlich Geschwindigkeit, aber auf fall weniger. D.H. der Tacho muss immer mehr Anzeigen als man wirklich fährt! Noch ein Tipp, auch wenn das evtl das falsche Forum ist, kauft lieber nicht die 215/45 17 Reifen für den Accord CG 7-8-9, denn das kann in´s Auge gehen, wenn man nich so nen netten Prüfer wie ich erwischt! Danke für´s lesen, Gruß Thomas p.s. hab nach der Dekra natürlich auch den Tüv abgeklappert, die wollten es aber ohne eine Überprüfung auch nicht eintragen.
  3. So hab ich das auch verstanden, nur müsste dann vorrausgesetzt sein das der Tacho mit normaler Bereifung am besten 0% Abweichung hat (in meinem fall <2,3%) . Ob das der Fall ist weiss ich natürlich nicht. Wird man wohl nur auf dem Prüfstand rausbekommen :(, aber vielleicht weiss ja noch einer was?! @flothefresh: so werd ich das jetzt auch mal machen, schauen was der Tüv sagt, ich kann ihm ja die Rechnung (wegen Abweichung) die ich so toll aufgestellt hab mitbringen :schock:
  4. Hi, ich hätte da auch mal eine Frage und wäre über Antwort dankbar. Und zwar war ich auch mit neuen Felgen + Reifen bei der Dekra und die haben aus dem Gutachten gelesen das eine Tachoüberprüfung nach §57 nötig wäre. Ich hab nun selbst schonmal die Abweichung der Räder zu den Originalen ausgerechnet, diese liegt bei 1,7 % und wäre laut euren Aussagen soweit in Ordnung. So nun zu meinem Problem, in §57 StVZO steht nichts von diesen 2% Abweichung von denen cabkiller gesprochen hat drin, da steht nur das hier: 3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen. Was fang ich nun damit an? bzw habt ihr ne verlässliche Quelle für diese 2% Abweichung, welche ich bei der Dekra/Tüv vorlegen könnte?! Ah, mal am Rande, fahr nen cg8 mit 215/45x17 was ja hier im Forum einige haben, aber von ner Tachoüberprüfung hab ich noch nichts gelesen :-( Danke für eure Antworten, Thomas btw. mein erster post, so tread me nicely i am a Frischling ;)
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