Danke fuer die Hinweise. Die Beoabachtungen zu Typ (CF8 und Motor (F23A5 mit 91 Oktan Bleifrei) sind natuerlich richtig, wie auch an VIN und Motor-Nummer ersichtlich. Herstellungsland ist Thailand. Der Accord von 1998 wurde noch in Neuseeland gebaut und hatte viel bessere Teppiche im Innenraum (aus richtiger neuseelaendischer Schafwolle).
Ich kann meinen Accord zwar mit neuseelaendischer Zulassung mitbringen, kann ihn in Neuseeland aber nicht fuers Ausland versichern. Jedenfalls habe ich noch keine Firma gefunden, die dies zulaesst. Da Neuseeland eine Insel ist und unsere naechsten Nachbarn in Australien mindestens eine dreistuendige Flugreise ueber den Ozean entfernt sind, ergibt sich das Problem von Auslandsversicherungen nicht, da man nicht einfach ueber eine Grenze fahren kann. Um aber in D eine Versicherung zu bekommen, muss ich den Accord in D zulassen. Zumindest wurde mir diese Auskunft vom ADAC gegeben. Scheint auch logisch zu sein.
GB Streitkraefte haben da wohl andere Bedingungen, da sie ein EU-Land sind. Auch ich habe den US-Accord schoen oefter in D gesehen, mit HK-Kennzeichen, sprich US Streitkraefte. Diese sind zwar in D zugelassen, haben aber andere Vorschriften. So koennen fuer in D stationierte Soldaten oder Diplomaten Ausnahmegenehmigungen fuer nicht den deutschen Regeln entsprechende Autos erteilt werden. Sie muessen erst dann an deutsche Regeln angepasst werden, wenn sie in D an nicht priviligierte Personen (d.h. nicht Soldaten oder Diplomaten) verkauft werden.
Die von mir angegebenen Werte zur Abgaskontrolle stammen von der letzten (freiwilligen) Abgaskontrolle meines Accords, nicht aus einem Datenblatt. Die Werte liegen weit unter den hier vorgeschlagenen "guten" Richtwerten fuer Abgase. Allerdings sind Abgaskontrollen in NZ bisher nicht vorgeschrieben (soviel zum "Clean and Green Image" von Neuseeland!). Ich kann auch keine Angaben zu den Abgasnormwerten fuer den 1999er Accord im US Service Manual finden.
Ich bin im Besitz eines Orginal-Honda Service Manuals aus den USA fuer den US-Accord der Baujahre 1998 bis 2002, das auch so ziemlich alle technischen Daten und Sollwerte angibt, allerdings eben nicht fuer Abgaswerte; Werte zwischen NZ und USA sind aufgrund eigener Erfahrung aber oft unterschiedlich, vor allem, wenn es um Abgaswerte geht. (Habe 10 Jahre in den USA gelebt und auch dort Accord gefahren.) Honda NZ verkauft die Service Manuals fuer NZ nicht an Privatkunden. Ich habe es mehrfach versucht.
Ich werde mal versuchen, ob mir Honda NZ wenigstens eine ausfuehrliche Liste der technischen Daten fuer meinen Accord geben kann, die ich dann in D vorlegen koennte.
Getriebeuebersetzung (soweit ich das vom US Service Manual herausfinden kann - ich denke, dass diese hier in NZ identisch sind):
1. 3,285
2. 1,807
3. 1,193
4. 0,903
5. 0,685
R 3,000
Es sieht so aus, dass meine Scheinwerfer sowohl horizontal wie auch vertikal zu verstellen sind. Eine Anpassung an deutsche Vorschriften sollte also hoffentlich kein Problem sein.
Der NZ-Accord der Baujahre 1998 bis 2002 hat serienmaessig keine Nebelschlussleuchte oder Nebelscheinwerfer, da Nebel hier sehr selten ist, und sie waren auch nicht als Optionen erhaeltlich (die Stossfaenger haben auch keine Einbaustellen fuer Nebelscheinwerfer). In den USA sind Nebelleuchten auch nicht vorgeschrieben. Mein US-Accord hatte keine. Auch im US Service Manual ist keine Rede von Nebelleuchten. In meiner NZ-Bedienungsanleitung steht allerdings, dass einige Modelle sowohl Nebelscheinwerfer als auch Nebelschlussleuchten haben. Allerdings steht nicht dabei, wo diese Fahrzeuge produziert bzw. verkauft wurden.
Laut folgender Vorschrift darf man die Nebelschlussleuchte nicht im Rueckfenster einbauen, da dieses hoeher als 100 cm liegt. Vielleicht kann ich eine neben der Kennzeichenbeleuchtung unter dem Kofferraumdeckel anbringen. Andere Vorschlaege?
"Zur verpflichtenden Serienausstattung gehört die Nebelschlussleuchte
bei allen mehrspurigen Fahrzeugen mit Erstzulassung
seit dem 1. Januar 1991 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
über 60 km/h. Die Nachrüstung älterer Pkw bzw.
Anhänger ist erlaubt und empfehlenswert. Dann gilt:
• Eine oder zwei Nebelschlussleuchten sind zulässig.
• Anbauhöhe mindestens 25 cm (Leuchten-Unterkante) und
höchstens 100 cm (Oberkante) über der Fahrbahn.
• Abstand zu den Bremsleuchten mehr als 10 cm.
• Bei zwei Nebelschlussleuchten: Montage auf gleicher Höhe
und symmetrisch zur Fahrzeugmitte.
• Bei einer Nebelschlussleuchte: Montage in der Fahrzeugmitte
oder links von ihr.
Nur zusammen mit Scheinwerfern, Nebelscheinwerfern oder
einer Kombination von beiden darf die Nebelschlussleuchte
einschaltbar sein; getrennt von ihnen muss sie sich ausschalten
lassen (eigener Schalter erforderlich!).
Eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers muss anzeigen,
dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Die StVO gebietet, dass die Nebelschlussleuchte nur benutzt
werden darf, wenn Nebel die Sichtweite unter 50 Meter sinken
lässt."