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Geblitzt was nun bezahlen oder ablehnen??


David

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Platin wieso denn das?

Die stehen doch so oft so offensichtlich.

Und vor allem an Orten wo man stehen kann wo es offensichtlich ist.

 

Wenn man sone Aktion macht weiß man das nix steht oder schickt einen vor.

Stehen ja nun auch nicht überall.

 

Das einzigste was schwer zu sehen ist, ist das Lasern.

Blitzer ect sieht man oft sehr schnell ....

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War dunkel. Wie gesagt letzte Zeit wie verhext... Hoffe ihr habt unrecht und ich bin den Lappen nicht los. Weiß gar net seit wann die so oft blitzen Kassel... Naja was solls

"Although it’s true I had thought it would have been better to put a larger engine, the moment I drove the “little” NSX, all the benchmark cars–Ferrari, Porsche, Lamborghini–I had been using as references in the development of my car vanished from my mind."

 

Gordon Murray

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Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !

Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

 

auszug aus dem Bußgeldkatalog 2009,http://www.bussgeldkataloge.de/

 

Da kannst du ja nur hoffen das du nicht 2x über 25km/h warst.

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  • 5 Jahre später...

Hallo zusammen, ich muss diesem Thread mal aufrufen!

 

Ich wurde jüngst mit dem Vorwurf innerhalb geschlossener Ortschaft mit 22 km/h ( inklu. Toleranz) geblitzt. Das würde laut des Onlinerechner mit ca. 105 Euro und 1 Punkt betraft werden.

 

Nun zum Hergang:

 

Ich fuhr die A100 ( Berliner Stadtautobahn ) Richtung Berlin-Wedding. Dort wird die maximal zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h reduziert. Anschließend erreiche ich eine Brückenunterführung ( Goerdelerdammbrücke ), diese durch fuhr ich, innerhalb der Unterführung wird die Geschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h herab gesetzt.

Ca. 200-300 Meter nach Kennzeichnung der max. Geschwindigkeit erscheint das Verkehrsschild "Autobahn Ende", Schildnr. 334. Im Anschluss auf eine Entfernung von ca. 400-500 Meter wurde ich geblitzt.

 

Jetzt meine Fragen:

 

Ist der Tatbestand richtig?

Macht es Sinn eine Verkehrsrechtsberatung in Anspruch zu nehmen?

Ist es richtig das ein " Autobahn Ende " Schild eine zuvor maximale Geschwindigkeitsbegrenzung außer Kraft setzt?

 

Ich bin ein wenig irritiert, denn der Zusammenhang zwischen den 60'ziger und Autobahn Ende Schild ist für mich nicht verständlich.

Muss nach dem Autobahn Ende Schild nicht auf eine neue max. Geschwindigkeit hingewiesen werden ?

 

Vorab: Mir geht es hier nicht darum mich heraus zu reden, sondern eher um Erklärung.

Wenn ich Mist entsprechend der STVZO gebaute habe, dann stehe ich dazu und werde in den sauren Apfel beißen.

 

Danke für eure Aufmerksamkeit

 

Grüße

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Streckenverbot enden unter vier Bedingungen:

durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier

durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m"

durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten).

Geschwindigkeitsbegrenzungen zusätzlich an Ortstafeln (Zeichen 310, Anlage 3, Abschnitt 2 zu § 42 Abs. 2 StVO (Ortstafel))

 

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2573

 

Der Beitrag ist nun schon etwas älter aber an der Gesetzmässigkeit dürfte sich nicht viel geändert haben.

 

Natürlich lasse ich mich gern etwas besseren belehren.:wink:

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Guten Abend,

 

danke für eure Antworten.

 

Nach bescheidener Recherche im Netz hatte ich nun zwei Beratungsgespräche mit Fachanwälten. Diese bestätigten mir den nicht eindeutigen Sachverhalt und unterstrichen Sushi´s Posts.

Ich sollte definitiv Einspruch erheben und meine nachvollziehbare Sicht schildern bzw. erläutern, der bittere Teil des Ganzen, es könnte wohl vor Gericht landen. Nun habe ich leider keine entsprechende Versicherung, d.h. die laufenden kosten des Verfahrens würden wahrscheinlich die Bußgeldkosten übersteigen. Ja blöd gelaufen und das Lehrgeld wird wohl gezahlt werden. Wieder Erfahrung gesammelt und daraus gelernt!

 

Aber da mir das ganze keine Ruhe lässt, könnte es Sinn machen mit dem Sachberater ein persöhnliches Gespräch aufzusuchen?

Oder geht das nur über ein Einspruch ?

Was würden für kosten entstehen, für den Einspruch ?

 

Vielen Dank nochmal

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Ich muss hierzu noch mal was schreiben.

 

In deinem ersten Post hatte ich überlesen das dir vorgeworfen wird innerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren zu sein. Was innerhalb von Berlin eigtl auch logisch ist.

Hätte ich das eher registriert wäre mein erster Beitrag dazu auch anders ausgefallen.

 

Du fährst auf einer Stadtautobahn(100km/h),wirst dann auf 80 beschränkt und dann nochmal auf 60.

Dann kommt das Schild Autobahn Ende. Dieses Schild hebt das Sonderrecht der Autobahn auf, also befindest du dich wieder auf einer normalen Straße. Und das in einer geschlossenen Ortschaft (Berlin ).

Dürftest du dann eigtl nur 50 fahren, wenn das Autobahn Ende Schild die 60 Beschränkung aufheben würde. Was ich aber nicht glaube. Also 60.

 

Ich hoffe das ich verständlich war.

Ich würde bezahlen. Weil für mich der Sachverhalt klar ist.

Was du machst is deine Sache.:wink:

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Ich beschreibe hier mal meinen Fall:

 

Ich ( NOCH in der Probezeit für ein Halbes jahr, der sich eh keinen Punkt erlauben darf) wurde auf dem Nachhauseweg von einem fernen Verwandten auf einer Landstraße von einem Festen Blitzer erwischt.

 

Die ganze Straße über 100km/h gefahren, gemütlich mit Tempomat, war auch erlaubt, ein wirklich SEHR kurzer 70km/h abschnitt (aufgrund einer Kreuzung) kurz nach rechts geschaut, schild und Blitzer übersehen und nur noch ein helles licht gesehen.

Das Herz war die Restlichen 50km in meiner Hose.

 

Erst mal schlau gemacht, war Gott sei dank nicht das erste mal dass ich Geblitzt wurde, allerdings würde es dieses mal das erste mal mit Punkt sein und auf ein Aufbauseminar habe ich gar keine Lust.

 

Gesetzlich gilt:

Vom Tag an dem man Geblitzt wurde, bis zum Tag vom eintreffen des ersten Anhörungsbogen dürfen MAXIMAL 3 Monate vergehen.

Sind es mehr als 3 Monate, tritt die Verjährung ein und der Vorwurf verfällt.

 

Ich, so schade wie ich es fand, erheilt nach 2 Monaten den Anhörungsbogen, der an meine Mutter adressiert ist, denn auf meine Mutti ist das schöne KfZ zugelassen (ist nunmal Billiger).

Meine Mutter hat im Auftrag von mir, angekreuzt, dass Sie vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht.

Da ich mit unserem "Hausanwalt" gesprochen habe, müsse sich nun die Behörde um die Identifizierung kümmern.

 

Und auch hier gilt gesetzlich:

Am Tag an dem der Anhörungsbogen erscheint, bis zum erhalt des nächsten Briefes, dürfen maximal 3 Monate vergehen, ansonsten tritt die Verjährung ein.

 

Bei mir ist seit dem nichts mehr gekommen, die Sache ist schon gut 5 Monate alt und ich hätte ansonsten noch ein Ass im ärmel und hätte den Vorwurf und Sachverhalt von Verkehrsanwälten prüfen lassen, da gerade bei Fahreridentifizierungen die Akten nicht lückenlos gefüllt sind und der Tatbestand somit ungültig wird.

 

So viel dazu.

Hab also Schwein gehabt :D

 

Nachtrag:

 

Würde prinzipell auf geblitzt.com zurückgreifen, und den Sachverhalt kostenlos prüfen lassen.

habe bisher auch aus meinem Freundeskreis nur positives Feedback erhalten. Garantiert ist nichts, aber ein versuch ist es wert.

Bearbeitet von Black Dragon
Nachtrag

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ein wirklich SEHR kurzer 70km/h abschnitt (aufgrund einer Kreuzung) kurz nach rechts geschaut, schild und Blitzer übersehen und nur noch ein helles licht gesehen.

Das Herz war die Restlichen 50km in meiner Hose.

So viel dazu.

Hab also Schwein gehabt :D

 

Die 70 km/h sind nicht umsonst da! Alls Herausfahrender kann man es schlecht einschätzen, ob da einer mit 70, oder 100 km/ von der Seite kommt!

Fahr mal in einen Wagen mit 100, oder mit 70 km/h rein, wo entsteht mehr Schaden?

Da hätte deine Mama dann nicht so lange auf die Post warten müssen, sondern hätte am selben Tag noch ein Besuch von der Polizei gehabt, weil du ev. tötlich verunglückst bist!

Meine Meinung ist immer, wurde ich geblitzt, habe ich was falsch gemacht!

Habe ich einen Strafzettel bekommen, habe ich was Falsch gemacht!

Und nehme die Strafe an und versuch dann nicht noch irgendwie mit Anwälten drum rum zu kommen!!!

Die Kanzlein sind mit solchem Mist so schon genug überfüllt!!!

 

Im Fall von Generation, ist es natürlich ärgerlich, wenn genau da geblitzt wird, wo keiner genau weis, wie schnell er da fahren darf X(

 

Aber wenn man so Leute sieht, die mit 50 km/h in einer 30er Zone geblitzt werden und sich dann noch beschwerden, solchen Leuten muss der Schein sofort entzogen werden!!!

 

Die letzte Jahres Statistik hat es ja wieder mal bewiesen, es sind mehr Menschen im Verkehr gestorben, als im Jahr davor und die grösste Ursache war, überhöhte Geschwindikgeit :(

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nein ich fahre wirklich nicht schnell ich bin sogar einer der wenigen in meinem Freundeskreis der sich so oft es geht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält.

Ich bin kein Trittbrettfahrer und wurde nur 2 mal geblitzt.

Das erste mal habe ich den Blitzer in unserer Ortschaft vergessen, habe bergabwärts mit meinem alten Auto rollen lassen und war dann 4 km/h drüber. Gut, 15€ die habe ich brav bezahlt, ich habe nunmal fehler gemacht da mach ich mir keine gedanken, aber aus Panik heraus macht man sich dann doch im Internet schlau.

Und beim jetzt oben genannten Fall, bin ich ganz ehrlich nicht bereit das Aufbauseminar und Co. auf mich zu nehmen. Natürlich muss ich für meine Fehler gerade stehen, das würde ich auch bei einer Geldstrafe aber sicher nicht bei weiteren Dingen wie einer verlängerung der Probezeit.

Und da möge man mich kreuzigen für ,wenns sein muss, aber ich hätte alle möglichen Dinge getan um da heil raus zu kommen.

Würde ich außerhalb der Probezeit nicht tun.

Da würde ich mich mit dem Punkt zufrieden geben, DENN wie ich schon sagte, fehler macht man nunmal. Straße war unbekannt, Blitzer genau so und dann passiert so etwas wenn man unachtsam ist.

Aber passiert ist passiert, ich sehe mein "Glück" als neue chance an, in Zukunft einfach mehr auf das tempo zu achten.

Jeder fährt nunmal auf seine weise. Die einen meinen es gut und werden bestraft, während andere mit 120 Innerorts ans Überholen denken und davon kommen.

Bearbeitet von Black Dragon

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