BertoSDL Geschrieben 16. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2009 Einem Mitglied im Megane-Forum ist etwas interesantes aufgefallen, was euch auch interesieren dürfte: Und zwar geht es um folgende Nachrüstlösung für LED-Tagfahrlicht: LED-Tagfahrlicht (bei ebay) Und zwar geht es darum, dass vom Verkäufer damit geworben wird, dass das LED-Tagfahrlicht eine E-Genehmigung nach ECE Regelung 10, Revision 2 hat. Unten gibt der Verköufer noch klein an, dass sie im Bereich der StVO nicht erlaubt sind. Viel interesanter ist aber, was sich hinter der E-Genehmigung nach ECE Regelung 10, Revision 2 verbirgt: Zitat:Bei diesem Artikel steht dabei, das die Leuchten eine ECE-Genehmigung haben. Und zwar nach Richtlinie Nr. 10 Revision 2. Ich hab mich mal hingesetzt und genau geguckt was das bedeutet: Diese Leuchten entsprechen den Vorschriften zur Funkentstörung für Anbauteile an Fahrzeugen!!! http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302..el/dokument.htm http://www.bmvbs.de/Anlage/original..entstoerung.pdf Das heißt genau genommen, das diese Dinger keine Lichttechnische Zulassung haben! Wahrscheinlich ist eine Funkentstörprüfung nach ECE-Norm wesentlich billiger als ein Lichttechnisches Gutachten, und um überhaupt eine E-Nummer draufdrucken zu können, von der gedacht wird das eh kein Schwein nachguckt was sie bedeutet, wird sowas gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
E.Krieger Geschrieben 16. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2009 Dieses Angebot (260078596772) wurde entfernt oder der Artikel ist nicht verfügbar.:D:D Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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