Gentsai Geschrieben 24. Mai 2015 Teilen Geschrieben 24. Mai 2015 Na klar, es gibt Tagfahrlichter zum nachrüsten, weil diese in ihrer Leuchtstärke usw. geprüft wurden, aber keiner weiß wie hell ein Standlicht in einem 15 Jahre alten Auto wird wenn man eine LED Lampe als Ersatz zur Glühlampe einsetzt. Das wird denke ich mal das Problem sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dreiundzwanzig Geschrieben 24. Mai 2015 Teilen Geschrieben 24. Mai 2015 (bearbeitet) Mit wie viel Watt läuft den ein TFL und ein Standlicht? Dachte jetzt nicht das da ein Unterschied wäre. Also ich habe nachgeforscht und rausgefunden das generell das TFL sowohl als TFL als auch als SL bzw Begrenzungsleuchte betrieben werden darf. Voraussetzung ist die Kennzeichnung R7 und das TFL muss abdimmen sobald das Ablendlicht angeschaltet wird. Man darf aber auch am Tage mit Standlicht bzw Begrenzungsleuchten fahren.Dazu haben ich diesen Text gefunden: Bundesverkehrsministerium hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Peuschel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dazu habe ich noch den Scan eines gerichtlichen Beschlusses das dies wirklich legal ist auf dem PC, falls das Jemand haben/sehen möchte. Jetzt ist die Frage, benutzt man es generell als TFL oder Standlicht? Als TFL muss der LED Strip abdimmen, als Standlicht währe der ja generell gedimmt. Das heißt man fährt am Tage mit "Begrenzungslicht" und die Abdimmfunktion ist nicht mehr nötig. Aber ist das verbauem im Scheinwerfer selber jetzt zulässig? Und muss die Prüfnummer bei einer Kontrolle zugänglich sein? Ich habe mir mal sagen lassen das ich nicht in der Pflicht bin zu beweisen das ich Teil xyz an meinem Auto haben darf, sondern die Polizei beweisen muss das ich Teil xyz nicht am Kfz führen darf. Glaub mein Fahrlehrer sagte das mal. Ist Jemand mit den LED Strips als Standlicht schon mal zum TÜV gefahren? Wurde da irgendwas gesagt? Bearbeitet 24. Mai 2015 von Dreiundzwanzig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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