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innenbeleuchtung TEILWEISE defekt


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werde aus dem thema auch nicht schlauer..ich mein im übrigen die lampe im dachhimmel, die schon beim entriegelen mit der fernbedienung angehen sollte.

 

 

13 Stimmen lügen nicht

 

 

 

 

 

 

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anbei PDF mit der Fehlersuche im Multiplex Steuergerät für die Innenbeleuchtung.

Vielleicht hilfts ja was.

Schritt 1 kann nur mit Laptop gemacht werden.

Ansonsten viel Spass mit der Suche (ist recht aufwändig, evtl. erstmal besser beim HH vorstellig werden, dass der schnell mal mit seinem Laptop dran geht und Fehler sucht).

 

Gruß Schmudi

einstiegsbeleuchtung multiplex-steuergerät fehlersuche.pdf

Bearbeitet von Schmudi
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Die Lampe im Dachhimmel hängt auch an dem Teil mit dran. Hab mir die pdf- Datei mal angesehen. Also ist definitiv bei mir das Micu defekt. Was meint ihr: Hab ich Garantie oder Gewährleistung? Das Auto wurde am 12.01.2010 beim Freundlichen gekauft. Bearbeitet von sixxer
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Hallo Sixxer

 

dann ist das bei dir doch ne einfache Geschichte wenn du den erst vor 3 Monaten gekauft hast.Gewährleistung des Händlers ist 6 Monate.danach wechselt die Beweislast.Fahre hin und lass es reparieren,dazu ist der Händler verpflichtet.

 

 

Mfg 345

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Hallo

 

Ich Versuchs mal zu erklären. 2 Jahre Gewährleistung bei Händler Verkauf sagt das Gesetz.In den Ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler,das heist er muss dir beweisen das der Defekt schon beim Kauf dir bekannt war,da er das nicht kann, muss er das reparieren,es sei denn es steht von dem Defekt im Kaufvertrag.Danach wechselt die Beweislast auf den Käufer,und da du dann wahrscheinlich auch nichts beweisen kannst ist der Händler nach den 6 Monaten in der Regel raus aus den Kosten.Anderes Beispiel wäre,nach 1 Jahr stellt sich raus das Auto ist ein Unfall Auto,im Kaufvertrag steht nichts davon, du kannst es aber durch ein Gutachten beweisen,dann ist der Händler wieder in der Pflicht nachzubessern.Allgemein ist der Nachbesserungsort immer der Sitz des Händlers und nicht woanders und du musst dem Händler die Chance einräumen zur Nachbesserung,ob er dabei ein Neuteil oder gebrauchtes einbaut ist dem Händler freigestellt.So ich hoffe du hast es verstanden ?

 

 

Mfg 345

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und in den gesetzt sind sogar viele klkeine schö ne paragrafen drinne, die sich da wohl fühlen :D

 

spass beiseite. Aufjedenfall hinfahren. Er muss es unentgeldlich reparieren. Ist ja schon wie ein versteckter Mangel. Die 15 EUR für den LEihwagen sollte er Dir auch schenken. Normalerweise gibt es beim HH Händler den Werkstatt-Ersatzwagen GRATIS. Machen inzwischen viele andere auch. Darfst nur keine Kilometer schrubben. Habe es auch schon mit einer Probefahrt verbunden. Macht auch Spass, wenn gerade ein schönes Autolein zur Verfügung steht und es zeitlich beim Händler passt.

 

Hier mal was ausm www dazu

http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Vertragsrecht/Vertr007.html

 

Aber wie 345 schon schrieb. Erstmal auf die freundliche Art. Ob Du die Reparatur nachher bezahlst wird man dann ja sehen :p

 

@345:

Wenn es ein Unfallwagen ist, und nichts davon im Kaufvertrag steht, dann kann ich den Wagen doch direkt zurückgeben. Die Erstattung ist dann der Kaufpreis abzüglich der Nutzung. War mir nicht so ?

 

Gruß :wink: Schmudi

Bearbeitet von Schmudi
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