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tagfahrlicht - gesetzliche regelungen


Solaris343

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hey leute, wollte mal fragen wie es mit gesetzlichen regelungen bezüglich tagfahrlicht aussieht.

das sie nen e-prüfzeichen haben müssen und das das modul abschaltet wenn stand oder abblendlich eingeschaltet werden ist klar, aber gibts noch andere gesetzliche vorschriften?

ich denke da so an die dimmfunktion(is die pflicht?) und evtl sachen bezüglich des einbaus, gibt es da mindestmaße wegen abstand vom boden oder zum aüßeen rand des fahrzeugs? max breite zwischen den leuchten?

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