schädel Geschrieben 11. Juni 2010 Teilen Geschrieben 11. Juni 2010 Brauche Hilfe..... Ich habe bei Vodafone ein neues Handy bestellt welches auch mit GLS versendet wurde. Leider kam das Handy nicht bei mir an. Laut GLS hat der Fahrer es bei mir in den Schuppen gestellt dort war aber nie eins zu finden und eine Bescheinigung war auch nicht im Briefkasten. Meine Mutter, die im selben Haus wohnt, hat vor einigen Jahren mal eine Abstellgenehmigung unterschrieben. Davon habe ich jetzt im nachhinein erfahren. Nun meine eigentliche Frage: Kann GLS diese Abstellgenehmigung auch auf mich beziehen? Auch wenn ich so etwas nie unterschrieben habe? Wie kann ich jetzt vorgehen? Kann mir jemand helfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schung Geschrieben 12. Juni 2010 Teilen Geschrieben 12. Juni 2010 ehm...abstellgenehmigung für einen schuppen wo offensichtlich jeder rein kann...? kenn mich damit leider ne genug aus und da wirste hier wohl auch kaum n fachmann zu finden. nach meinem verständnis kann man so ne genehmigung ne auf andere personen übertragen, aber wissen tu ichs ne. letztendlich bei GLS nochma ne sendungsverfolgung anfordern und evtl. die nochma drum bitten der sache auf den grund zu gehen. ansonsten haste da wohl schlechte karten. bin mir da noch nemma sicher, ob sich da der gang zum anwalt lohnen würde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kette Geschrieben 13. Juni 2010 Teilen Geschrieben 13. Juni 2010 Die Abstellgenehmigung hat deine Mutter wem erteilt? Der deutschen Post AG oder allen Zustellern. Nur für sie oder für die Hausadresse allgemein? Ferner muss dort stehen, wann die Sendung als zugestellt gilt. Allein nach dem BGB sind hier die Vertragstyposchen Pflichten nicht erfüllt (§433 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. §§ 145 und 147 BGB) ... durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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