piotroszka Geschrieben 22. Januar 2011 Teilen Geschrieben 22. Januar 2011 Hallo. Ich habe ein foolgendes problem. Ich habe vor paar Tagen mein Auto verkauft. Nach dem wir Kaufvertrag unterschrieben haben und ich Geld kassiert habe sind wir zusamen mit dem neuen besitzer zur Strassenverkehrsamt gefahren, und auf dem weg haben wir fest gestellt das der Schiebedach nicht funktioniert. bzw. geht auf aber man kann ihm nicht nach hinten schieben) das wuste ich selber nicht im sommer hat es noch funktioniert. Der Käufer hat es gesehen und trodzdem hat er das Auto angemeldet und am nächsten Tag hat er angerufen und verlangt Geld oder droht das wir uns vom Gericht treffen. Unangenehme situation . Was ist eure meinung ?Muss ich zahlen?Was soll ich machen? Danke im vorraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
David Geschrieben 22. Januar 2011 Teilen Geschrieben 22. Januar 2011 Wenn du nen gescheiten Kaufvertrag hast steht da drin " Gekauft wie gesehen" und wenn er wusste das es net geht und dann später anruft hat er das pech. Er muss sich vor dem Kauf versichern das alles geht. PGH.... Zitieren >>>Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Def. Leistung: Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mumu Sport Geschrieben 22. Januar 2011 Teilen Geschrieben 22. Januar 2011 sehe ich auch so, sonst geb dem doch nen 50ii hin und gut..oder er sieht dich als kläge vor gericht =) Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
piotroszka Geschrieben 22. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2011 Ich habe diesen Vertrag : http://cms.mobile.de/de/informieren/ratgeber/kauf/preis-leistung-05/2010_kaufvertrag.html Muß es drin stehen Gekauft wie gesehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cabkiller Geschrieben 22. Januar 2011 Teilen Geschrieben 22. Januar 2011 macht man beim privaten verkauf von gebrauchten immer mit rein. einfach gekauft wie gesehen reinschreiben, beide unterschreiben und schon kümmert es dich nicht was passiert. selbst wenn der motor nachm unterschreiben hoch geht, ist es sein problem Zitieren ///Mugen 無限 Equipped [biete] alle Teile aus meinem Projekt k24cl9ftw Biete Reflash für Accord 2003-2008 und 2008+ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
David Geschrieben 22. Januar 2011 Teilen Geschrieben 22. Januar 2011 Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unten unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten bäääääm und da er es bei der probefahrt schon gemerkt hat hast du ihn auch net hintergangen, fertig!! Zitieren >>>Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Def. Leistung: Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
piotroszka Geschrieben 22. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 22. Januar 2011 festgestellt haben wir es nach dem wir Vertrag unterschrieben haben, nicht bei der Probefahrt.Und unter Mängel hab ich paar sachen reigeschrieben aber Schiebedach nicht. deswegen weiss ich nicht ob er vor Gericht recht bekommt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HONDA-AP1 Geschrieben 22. Januar 2011 Teilen Geschrieben 22. Januar 2011 macht doch nix. Du wusstest es nicht und er hätte vorm unterschreiben das auto prüfen können/müssen. Zitieren 02 er S2000 Indy Yellow 94 er Civic EJ201 er Accord CG8 Sport 07 er Accord CN2 Sport14 er V70 D5 Summum19 er V90 D4 Inscription Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
davmaster Geschrieben 24. Januar 2011 Teilen Geschrieben 24. Januar 2011 wenn du nichts davon wusstest, kann er gar nichts machen.. aber rede doch nochmal mit ihm und einigt euch irgendwie.. z.B. 50€ zurückgeben.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
piotroszka Geschrieben 24. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2011 Ich wollte ihm am Anfang, 100euro geben weil ich schlechtes gewissen hatte. Aber dann hat sein Vater stress gemacht, dass die radlager kaputt sind und lichtmaschine funktioniert auch nicht 100% und alles insgesamt mit schiebedach sollte 2000 euro kosten und dann war mir eigentlich klar das die mich abziehen wollen. Ich habe mich informiert bei der rechschutzversicherung und kann ich ruhig schlaffen auf dem Vertrag steht : Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft und das ist das was zälht meinte der Anwalt also kein Cent zahlen. Wenn der Vater nicht so gierig wäre dann hätte ich 100euro gegeben aber der wollte mich nur abziehen und gedroht hat er auch, also KRIEGT ER KEIN CENT Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SilverTypeS Geschrieben 24. Januar 2011 Teilen Geschrieben 24. Januar 2011 so schauts aus. wenn der satz drin steht, kann der nix machen, da kann er mit clownskostüm auf nem ball tanzen und des würde keine sau jucken :party1: Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schung Geschrieben 24. Januar 2011 Teilen Geschrieben 24. Januar 2011 vorsicht mit "gib im 50€ und gut"!! das kann auch als schuldeingeständnis angesehen werden etc. also solche fälle über den anwalt regeln...und gerade wenn man ne rechtschutzversicherung hat, sollte man da auch ne zögern den einzuschalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 24. Januar 2011 Teilen Geschrieben 24. Januar 2011 jupp bloß nicht entgegenkommen sonst ist das ein eingeständnis. vorsätzlich hast du auch nicht gehandelt von daher... und das ein gebrauchter auch ein paar mängel haben kann wird wohl auch jedem richter klar sein. Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NiTrO VTEC Geschrieben 10. Februar 2011 Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 Richtig so keinen Kopp machen. Du bist Privatverkäufer und damit bist du raus aus der Geschichte. So was kann nun mal passieren. Mein Kumpel hat mal seinen ausgeblasenen A4 1.8T verkauft. Dem Käufer ist der Turbo auf dem Heimweg drauf gegangen. Mein Kumpel hat den Wagen zwei Jahre täglich bewegt und es war nie was dran. Der Wagen war im allg. ein Sahnestück. Der Käufer hat auch mit Anwalt gedroht und passiert ist nichts! Hunde die bellen beißen nicht!!! Da man dir keinen Vorsatz nicht nachweisen kann, außer man könnte sehen, dass du was am Schiebedach gebastelt hast... würde ich da ruhig ran gehen. Wenn er noch mal anruft, würde ich ihn nett darauf hinweisen, dass er den Wagen ja nicht hätte mitnehmen müssen, nachdem er den Schaden bemerkt hatte. Ich an seiner Stelle hätte dann gleich gesagt, dass du mir eine Summe X wiedergeben sollst und gut wäre gewesen. Aber mitnehmen und dann motzen ist irgendwie sehr arm!!! Gekauft wie gesehen hat Rechtlich übrigens keinerlei Bedeutung. Was zählt ist der Satz: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft Vor Gericht kommt es auf die richtige Formulierung an. Kleinste Abweichungen können problematisch werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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