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Autoverkauf - Probleme mit Käufer


piotroszka

Empfohlene Beiträge

Hallo. Ich habe ein foolgendes problem. Ich habe vor paar Tagen mein Auto verkauft. Nach dem wir Kaufvertrag unterschrieben haben und ich Geld kassiert habe sind wir zusamen mit dem neuen besitzer zur Strassenverkehrsamt gefahren, und auf dem weg haben wir fest gestellt das der Schiebedach nicht funktioniert. bzw. geht auf aber man kann ihm nicht nach hinten schieben) das wuste ich selber nicht im sommer hat es noch funktioniert. Der Käufer hat es gesehen und trodzdem hat er das Auto angemeldet und am nächsten Tag hat er angerufen und verlangt Geld oder droht das wir uns vom Gericht treffen.

Unangenehme situation . Was ist eure meinung ?Muss ich zahlen?Was soll ich machen?

Danke im vorraus

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Wenn du nen gescheiten Kaufvertrag hast steht da drin " Gekauft wie gesehen" und wenn er wusste das es net geht und dann später anruft hat er das pech. Er muss sich vor dem Kauf versichern das alles geht.

 

PGH....

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Def. Leistung:

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.
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macht man beim privaten verkauf von gebrauchten immer mit rein.

einfach gekauft wie gesehen reinschreiben, beide unterschreiben und schon kümmert es dich nicht was passiert. selbst wenn der motor nachm unterschreiben hoch geht, ist es sein problem

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Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unten unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung

erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung

von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten

 

 

bäääääm und da er es bei der probefahrt schon gemerkt hat hast du ihn auch net hintergangen, fertig!!

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Def. Leistung:

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.
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Ich wollte ihm am Anfang, 100euro geben weil ich schlechtes gewissen hatte. Aber dann hat sein Vater stress gemacht, dass die radlager kaputt sind und lichtmaschine funktioniert auch nicht 100% und alles insgesamt mit schiebedach sollte 2000 euro kosten und dann war mir eigentlich klar das die mich abziehen wollen. Ich habe mich informiert bei der rechschutzversicherung und kann ich ruhig schlaffen auf dem Vertrag steht

: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft

 

und das ist das was zälht meinte der Anwalt also kein Cent zahlen.

Wenn der Vater nicht so gierig wäre dann hätte ich 100euro gegeben aber der wollte mich nur abziehen und gedroht hat er auch, also KRIEGT ER KEIN CENT

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  • 3 Wochen später...

Richtig so keinen Kopp machen. Du bist Privatverkäufer und damit bist du raus aus der Geschichte. So was kann nun mal passieren. Mein Kumpel hat mal seinen ausgeblasenen A4 1.8T verkauft. Dem Käufer ist der Turbo auf dem Heimweg drauf gegangen. Mein Kumpel hat den Wagen zwei Jahre täglich bewegt und es war nie was dran. Der Wagen war im allg. ein Sahnestück. Der Käufer hat auch mit Anwalt gedroht und passiert ist nichts! Hunde die bellen beißen nicht!!!

Da man dir keinen Vorsatz nicht nachweisen kann, außer man könnte sehen, dass du was am Schiebedach gebastelt hast... würde ich da ruhig ran gehen.

Wenn er noch mal anruft, würde ich ihn nett darauf hinweisen, dass er den Wagen ja nicht hätte mitnehmen müssen, nachdem er den Schaden bemerkt hatte.

Ich an seiner Stelle hätte dann gleich gesagt, dass du mir eine Summe X wiedergeben sollst und gut wäre gewesen. Aber mitnehmen und dann motzen ist irgendwie sehr arm!!!

 

Gekauft wie gesehen hat Rechtlich übrigens keinerlei Bedeutung.

 

Was zählt ist der Satz:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft

Vor Gericht kommt es auf die richtige Formulierung an. Kleinste Abweichungen können problematisch werden.

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