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Autoverkauf - Probleme mit Käufer


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo. Ich habe ein foolgendes problem. Ich habe vor paar Tagen mein Auto verkauft. Nach dem wir Kaufvertrag unterschrieben haben und ich Geld kassiert habe sind wir zusamen mit dem neuen besitzer zur Strassenverkehrsamt gefahren, und auf dem weg haben wir fest gestellt das der Schiebedach nicht funktioniert. bzw. geht auf aber man kann ihm nicht nach hinten schieben) das wuste ich selber nicht im sommer hat es noch funktioniert. Der Käufer hat es gesehen und trodzdem hat er das Auto angemeldet und am nächsten Tag hat er angerufen und verlangt Geld oder droht das wir uns vom Gericht treffen.

Unangenehme situation . Was ist eure meinung ?Muss ich zahlen?Was soll ich machen?

Danke im vorraus

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Geschrieben
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unten unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung

erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung

von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten

 

 

bäääääm und da er es bei der probefahrt schon gemerkt hat hast du ihn auch net hintergangen, fertig!!

>>>Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<<

 

Def. Leistung:

Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.
Geschrieben

festgestellt haben wir es nach dem wir Vertrag unterschrieben haben, nicht bei der

Probefahrt.Und unter Mängel hab ich paar sachen reigeschrieben aber Schiebedach nicht. deswegen weiss ich nicht ob er vor Gericht recht bekommt

Geschrieben

macht doch nix.

 

Du wusstest es nicht und er hätte vorm unterschreiben das auto prüfen können/müssen.

02 er S2000 Indy Yellow

94 er Civic EJ2

01 er Accord CG8 Sport

07 er Accord CN2 Sport

14 er V70 D5 Summum

19 er V90 D4 Inscription

Geschrieben

Ich wollte ihm am Anfang, 100euro geben weil ich schlechtes gewissen hatte. Aber dann hat sein Vater stress gemacht, dass die radlager kaputt sind und lichtmaschine funktioniert auch nicht 100% und alles insgesamt mit schiebedach sollte 2000 euro kosten und dann war mir eigentlich klar das die mich abziehen wollen. Ich habe mich informiert bei der rechschutzversicherung und kann ich ruhig schlaffen auf dem Vertrag steht

: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft

 

und das ist das was zälht meinte der Anwalt also kein Cent zahlen.

Wenn der Vater nicht so gierig wäre dann hätte ich 100euro gegeben aber der wollte mich nur abziehen und gedroht hat er auch, also KRIEGT ER KEIN CENT

Geschrieben

vorsicht mit "gib im 50€ und gut"!!

 

das kann auch als schuldeingeständnis angesehen werden etc.

also solche fälle über den anwalt regeln...und gerade wenn man ne rechtschutzversicherung hat, sollte man da auch ne zögern den einzuschalten.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Richtig so keinen Kopp machen. Du bist Privatverkäufer und damit bist du raus aus der Geschichte. So was kann nun mal passieren. Mein Kumpel hat mal seinen ausgeblasenen A4 1.8T verkauft. Dem Käufer ist der Turbo auf dem Heimweg drauf gegangen. Mein Kumpel hat den Wagen zwei Jahre täglich bewegt und es war nie was dran. Der Wagen war im allg. ein Sahnestück. Der Käufer hat auch mit Anwalt gedroht und passiert ist nichts! Hunde die bellen beißen nicht!!!

Da man dir keinen Vorsatz nicht nachweisen kann, außer man könnte sehen, dass du was am Schiebedach gebastelt hast... würde ich da ruhig ran gehen.

Wenn er noch mal anruft, würde ich ihn nett darauf hinweisen, dass er den Wagen ja nicht hätte mitnehmen müssen, nachdem er den Schaden bemerkt hatte.

Ich an seiner Stelle hätte dann gleich gesagt, dass du mir eine Summe X wiedergeben sollst und gut wäre gewesen. Aber mitnehmen und dann motzen ist irgendwie sehr arm!!!

 

Gekauft wie gesehen hat Rechtlich übrigens keinerlei Bedeutung.

 

Was zählt ist der Satz:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft

Vor Gericht kommt es auf die richtige Formulierung an. Kleinste Abweichungen können problematisch werden.

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