MasterofDisaster83 Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 Tach Leutz! Habe mir ja nen CM1 geholt. Laut Kaufvertrag steht drin geschrieben das er automatische Fahrlichtschaltung hat (Sport Ausstattung). Hat er aber net. Steht auch net drin geschrieben "Irrtürmer vorbehalten". Was kann ich da machen? Er hat mir ne Gutschrift vorgeschlagen auf die nächste Inspektion.Zu wenig oder ...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c_cobra Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 naja laut Vertag wird dieser Punkt ja nicht erfüllt. Da kann man sich jetzt rum ärgern mit Rückabwicklung oder nachbesserung. Ich glaube aber nicht, dass der Händler dir die Steuerung nachrüsten wird. Kommt halt drauf an, wie weit er Dir entgegen kommt und wie wichtig Dir diese automatische Steuerung ist. Ich würde vielleicht als entschädigung auf ne Anhängerkupplung hinweisen oder so. Wenn man sowas braucht. Aber liegt in Deinem und irgendwie auch teilweise im Ermessen des Händlers. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MasterofDisaster83 Geschrieben 28. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 Habe ihn ja vorgeschlagen die Nebler dafür nachzurüsten. Er meinte halt nur das die über 500 € kosten und das er das net machen kann. Die Schaltung ist mir net so wichtig . Nur die Frage was steht mir jetzt zu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Belfi Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 Was mich eher interessieren würde: Ist das SerienAussatattung der SportVariante und wenn ja, wieso hat er es nicht? bzw Welche Ausstattungsvariante habe ich denn nun wirklich ... Belfi Zitieren http://www.tuningsuche.de/imgdata/SIG/Belfi.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DRAFRA Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 Recht haben oder Recht bekommen..... Grundsätzlich gilt was im Vertrag steht. Wenn du das durchsetzen willst musst du klagen etc. ob du das willst ??? musst du entscheiden. Ich für meinen Teil würde eine Inspektion gratis verlangen..... ich nehme mal an darauf würde der Händler sich einlassen. Entscheiden musst du......................... und deine Nerven :)) Gruß Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sixxer Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 Grundsätzlich gilt was im Vertrag steht. Wenn du das durchsetzen willst musst du klagen etc Zu 1. :Richtig Zu 2. :Muss er nicht. Er kann wenn er will wandeln. Da ist der Händler machtlos, da er seine Vertragsbestandteile nicht erfüllen kann. Oder er bietet von sich aus eine Kaufpreisminderung an. Und nicht bloß 500 Steine. Ich würde wandeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
345 Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 Hallo Das Wandeln ist Quatsch,macht doch nur Ärger und ein anderes Auto brauchste dann ja auch noch.lass dir was nachlassen im Preis und gut ist. Mfg 345 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
crxdelsol Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 Steht auch net drin geschrieben "Irrtürmer vorbehalten". ist dieser satz dann als nichtig einzustufen? man liest solche sätze ja öfters in angeboten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sixxer Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 Er hat es so geschrieben: Steht auch net drin geschrieben "Irrtürmer vorbehalten". Und das ist richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
crxdelsol Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 Jaja wer lesen kann...hab das Net überlesen. BTW hätte es rechtliche auswirkungen wenn das drin steht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dreffi Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 (bearbeitet) Serienmäßig verbaut ist das automatische Fahrlicht in den Modellen Executive und Type-S. Optional bei Sport und nicht verfügbar für comfort. Quelle: Prospekt für das Facelift Modell. Ich würde versuchen freundlich mit dem Verkäufer eine Einigung zu finden, wenn es dafür nicht schon zu spät ist. Er wird wissen, dass kaum einer deswegen den Wagen zurückgeben wird. Wenn es dafür eine Inspektion umsonst gibt würde mir das reichen. Die Funktion würde ich nicht vermissen. Allerdings hat der ja dann kein Xenon. Und das würde mich gewaltig stören. Bearbeitet 28. Januar 2011 von Dreffi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kretschi74 Geschrieben 28. Januar 2011 Teilen Geschrieben 28. Januar 2011 Mit der Gutschrift ist doch ok,er kann aber auch ein Zubehörteil einbauen. Jeder kann sich Irren ,man brauch blos mal bei den ACCI von 2003-2005 reinschauen(Anzeigen) da haben die alle angeblich Boardcomputer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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