amity09 Geschrieben 26. Februar 2011 Teilen Geschrieben 26. Februar 2011 servus, habe mir gestern einen gebrauchten geholt und nach 30 km springt er nicht mehr an und nach abschleppen in die werkstatt stellt sich raus das die wegfahrsperre nicht mehr funktioniert. muss die Händlerin das auto zurück nehmen oder wie schauts da aus? mfg sven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xy1 Geschrieben 26. Februar 2011 Teilen Geschrieben 26. Februar 2011 hallo kommt drauf an ob es wirklich ein händler war oder ein privatkauf händler müssen solche gewährleistungs schäden ein jahr lang beheben (da kein verschleissteil) und muss ein auto auch innerhalb von 14 werktagen zurücknehmen egal warum die rechte hast du! mfg:wink: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oOEmuOo Geschrieben 26. Februar 2011 Teilen Geschrieben 26. Februar 2011 Ich schließe mich da nur an....14 Tage Rückgaberecht ist das Zauberwort und Gewährleistung Außerdem nach 30km???....da würde ich gar nicht lange rumfackeln und dem händler die Karre wieder aufn Hof stellen Zitieren 4-lagen Klopapier Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amity09 Geschrieben 26. Februar 2011 Autor Teilen Geschrieben 26. Februar 2011 ja war von einem autohandel, und er steht wieder bei ihr nur sie meint das wäre mein problem auch als ich ihr mit dem anwalt gedroht hab. das dumme ist halt es war keine garantie auf das auto aber mir schaut das nach groben beschiss aus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oOEmuOo Geschrieben 26. Februar 2011 Teilen Geschrieben 26. Februar 2011 Mach dir da mal keine sorge....rede mit deinem Anwalt und klär das darüber...wenn du gerade mal 30km weit gekommen bist, dann war etwas faul am Auto...und das ist definitiv nicht dein problem. Desweiteren muss man dir auf ein Gebrauchtwagen gewährleistung geben. Zitieren 4-lagen Klopapier Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rookee Geschrieben 26. Februar 2011 Teilen Geschrieben 26. Februar 2011 so sieht es aus und wenn der Händler gleich mit so einer aussage kommt dann würde ich auch gleich zum Anwalt rennen.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oOEmuOo Geschrieben 26. Februar 2011 Teilen Geschrieben 26. Februar 2011 Und ich würde bei dem mal kräftig aufn Tisch scheißen Zitieren 4-lagen Klopapier Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amity09 Geschrieben 26. Februar 2011 Autor Teilen Geschrieben 26. Februar 2011 na dann hoff ich mal das beste, in ja mal auf montag gespannt da fahr ich wieder hin, aber dann:motz:gehts rund Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dreffi Geschrieben 26. Februar 2011 Teilen Geschrieben 26. Februar 2011 Es geht übrigens nicht garantie, sondern Gewährleistung. Und die ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt mindestens 12 Monate bei gewerblichen Verkäufern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Basstista Geschrieben 26. Februar 2011 Teilen Geschrieben 26. Februar 2011 Also selbst wenn du keine Garantie abgeschlossen hast. Er/Sie muss den PKW zurücknehmen. Denn in den ersten 6 Monaten nach "gefahrenübergabe"(also nach dem der PKW an dich verkauft wurde), muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon zum zeitpunkt der Verkaufs vorhanden war. Wenn der Verkäufer das nicht kann, hat er das Problem wieder an der backe :D Also einfach zu nem guten Anwalt und ihm das Problem schildern (wäre nat. optimal, wenn du inner Rechtschutzvers. bist). Zitieren Ein Mensch ist erfolgreich, wenn er zwischen Aufstehen und Schlafengehen das tut, was ihm gefällt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.