Midicat Geschrieben 6. März 2011 Teilen Geschrieben 6. März 2011 hy, ich habe jetzt so nen tollen zettel an meinem auto gehabt, das ich eine ordnungswiedrigkeit es begangen habe. die einzige die mir einfällt, wäre das mein auto kein TÜV mehr hat. nun ist ja so, das ich aber net damit rum fahre bis ich tüv habe. darf der wagen dann etwa nicht auf der strasse stehen, wozu zahl ich steuern und versicherung? gibts da eine gesetzliche reglung? gruss midi Zitieren Mein Honda war geil, mein Audi ist gut...[sIGPIC][/sIGPIC]www.midipixel.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sushi Geschrieben 6. März 2011 Teilen Geschrieben 6. März 2011 Wenn dein Auto auf der Straße steht nimmt es sozusagen am Straßenverkehr teil.Der Strafzettel ist berechtigt. Stelle ihn auf eine Private fläche die nicht zum Straßenverkehr gehört(Garten,Garage,Hofeinfahrt oder ähnliches).Ein Parkplatz der duch einen abgesengten Bordstein von der Straße getrennt ist kannst du glaube ich auch nehmen. Kannst dich auch beim Ordnungsamt erkundigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vlaff Geschrieben 6. März 2011 Teilen Geschrieben 6. März 2011 hatte auch mal 35 Euronen bezahlt dafür. War einkaufen und das auto stand am parkplatz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stave Geschrieben 6. März 2011 Teilen Geschrieben 6. März 2011 Wenn dein Auto auf der Straße steht nimmt es sozusagen am Straßenverkehr teil.Der Strafzettel ist berechtigt. Stelle ihn auf eine Private fläche die nicht zum Straßenverkehr gehört(Garten,Garage,Hofeinfahrt oder ähnliches).Ein Parkplatz der duch einen abgesengten Bordstein von der Straße getrennt ist kannst du glaube ich auch nehmen. Kannst dich auch beim Ordnungsamt erkundigen. soweit korrekt..... es MUSS ein Privatgrundstück sein! Hab da Erfahrungen machen dürfen und mich damals erkundigt. Zitieren > Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt. < Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 6. März 2011 Teilen Geschrieben 6. März 2011 Und wenn das Auto auf dem PP schon seid 3 monaten steht aufgrund meinen schlimmen beinbruchs beim einkaufen weil mir eine Pallette auf die Beine gefallen ist???????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaschaOF Geschrieben 6. März 2011 Teilen Geschrieben 6. März 2011 Dann musst Du ggfs. jmd. beauftragen, der für das ordnungsgemäße Parken des Fahrzeuges sorgt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Midicat Geschrieben 7. März 2011 Autor Teilen Geschrieben 7. März 2011 und wenn dann im versicherungsschein drin steht das du alleinfahrer bist, begehst du auch noch versicherungsbetrug:wall: Zitieren Mein Honda war geil, mein Audi ist gut...[sIGPIC][/sIGPIC]www.midipixel.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sushi Geschrieben 7. März 2011 Teilen Geschrieben 7. März 2011 Und wenn das Auto auf dem PP schon seid 3 monaten steht aufgrund meinen schlimmen beinbruchs beim einkaufen weil mir eine Pallette auf die Beine gefallen ist???????? Wenn du auf dem Parkplatz vom Einkaufsmarkt(Baumarkt,was auch immer)stehst,dürfte dir eigentlich nichts passieren.Denn dieser Parkplatz ist Privatgrund,er gehört dem Markt.Und nur dieser Markt kann dich vom Platz verweisen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RalfP Geschrieben 7. März 2011 Teilen Geschrieben 7. März 2011 Es sei denn es steht ein Schlid " hier gilt die Stvzo" :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 7. März 2011 Teilen Geschrieben 7. März 2011 das schild "hier gilt die stvo" hat keine rechtliche relevanz. dazu gibt´s x urteile. Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 7. März 2011 Teilen Geschrieben 7. März 2011 :repekt::repekt::repekt: ich bin begeistert...Deutsche Recht...:p Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RalfP Geschrieben 9. März 2011 Teilen Geschrieben 9. März 2011 das schild "hier gilt die stvo" hat keine rechtliche relevanz. dazu gibt´s x urteile. Wieder einmal schlauer :schock: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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