aberjetz Geschrieben 22. Mai 2011 Teilen Geschrieben 22. Mai 2011 (bearbeitet) hallo, mein opa hatte einen unverschuldeten rempler, geschätzer schaden so ca. 3300€. wert des autos um die 6200€, aber auf grund des marktes pipapo hat das auto wohl nur noch ein restwert von 2500€. kann das so korrekt sein? habt ihr damit erfahrung? wenn der erst schreibt das auto hätte einen wert von über 6000€ ermittelt am ende aber nur einen restwert von 2500€ aufgrund eines kaufangebots des autohauses. hoffe das ist halbwegs zu durchschauen was ich da geschrieben hab :D Bearbeitet 23. Mai 2011 von David Treadtittel angepasst Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soichiros freund Geschrieben 22. Mai 2011 Teilen Geschrieben 22. Mai 2011 wer sagt denn das? Zitieren Ersatzteile neu und gebraucht für folgende Modelle auf Lager: AA, CC, CB, CG, CH, CL, CM,CN, CU, CW, EG, EH, EJ, EK, EP, EU, EV, FK, FN, GD, MA, MB, MC, RE, SB. klick :)) Besuch mich auch auf Facebook unter Soichiros.Parts . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 22. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 22. Mai 2011 das steht so alles im gutachten. Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soichiros freund Geschrieben 22. Mai 2011 Teilen Geschrieben 22. Mai 2011 von der eigenen versicherung oder von der des unfallgegners? Zitieren Ersatzteile neu und gebraucht für folgende Modelle auf Lager: AA, CC, CB, CG, CH, CL, CM,CN, CU, CW, EG, EH, EJ, EK, EP, EU, EV, FK, FN, GD, MA, MB, MC, RE, SB. klick :)) Besuch mich auch auf Facebook unter Soichiros.Parts . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 22. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 22. Mai 2011 das autohaus hat sich um einen gutachter gekümmert. Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soichiros freund Geschrieben 22. Mai 2011 Teilen Geschrieben 22. Mai 2011 da das kaufangebot vom autohaus kommt könnte man auch denken daß sie ein nettes geschäft wittern. würde bei der eigenen versicherung n gutachter anfordern. Zitieren Ersatzteile neu und gebraucht für folgende Modelle auf Lager: AA, CC, CB, CG, CH, CL, CM,CN, CU, CW, EG, EH, EJ, EK, EP, EU, EV, FK, FN, GD, MA, MB, MC, RE, SB. klick :)) Besuch mich auch auf Facebook unter Soichiros.Parts . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dreffi Geschrieben 23. Mai 2011 Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 (bearbeitet) Entscheidend ist doch nur der wiederbeschaffungswert. Liegt der über den Reparaturkosten, lohnt sich der Wiederaufbau. Der Restwert hat damit nix zu tun. Der besagt wieviel das Auto in dem kaputten Zustand noch Wert ist. Dir/deinem Opa steht ja eine Reperatur bzw ein Ersatz zu. Also gibt es 2 Möglichkeiten: 1: Reperaturkosten liegen unter dem Preis um das gleiche Auto neu (gebraucht) zu kaufen 2. Reperaturkosten liegen über dem Preis eines Neukaufs - wirtschaftlicher Totalschaden Bei dir liegt aber der Wert des Fahrzeugs deutlich über dem Schaden. Also wird die Reperatur bezahlt. Wer macht da jetzt Probleme? Die Versicherung? Die Werkstatt? Bearbeitet 23. Mai 2011 von Dreffi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 23. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 aha, gut das wollte ich wissen. dachte die gehen dann nach dem restwert, hatten schon gedacht die spinnen nen bisschen. erste mal mit so einem gutachten zu tun aber dann weiß ich ja jetzt mehr. DANKE! Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soichiros freund Geschrieben 23. Mai 2011 Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 hätt ich gewußt daß du den restwert des kaputten autos meinst hätt ich dir das auch sagen können. Zitieren Ersatzteile neu und gebraucht für folgende Modelle auf Lager: AA, CC, CB, CG, CH, CL, CM,CN, CU, CW, EG, EH, EJ, EK, EP, EU, EV, FK, FN, GD, MA, MB, MC, RE, SB. klick :)) Besuch mich auch auf Facebook unter Soichiros.Parts . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 23. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 ........ hoffe das ist halbwegs zu durchschauen was ich da geschrieben hab :D trotzdem danke, schon gedacht die müssen bei der reperatur drauf zahlen. naja jetz ist eh erstmal auf ne antwort der versicherung zu warten :( und es ist eine kleine unbekannte, hoffe die spielen nicht auf zeit... Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dreffi Geschrieben 23. Mai 2011 Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 Normalerweise wird sowas sehr kurzfristig reguliert... normalerweise. Als Unschuldiger/Geschädigter hat man übrigens für die Zeit, in der einem das Auto nicht zur Verfügung steht (fahruntüchtig, Werkstatt), Anspruch auf einen Ersatzwagen. Eigentlich müsst ihr nur das Gutachten bei der Werkstatt abgeben, Reperaturauftrag erteilen und eine Abtretung der Reperaturkosteneratattung an die Werkstatt unterschreiben (damit die die Rechnung gleich an die Versicherung schicken können). Dann sollte die gegnerische Versicherung SPÄTESTENS nach 24h eine Bestätigung für die Kostenubernahme geschickt haben. Dann nur noch Auto in der Werkstatt abgeben, Werkstatt-Ersatzwagen mitnehmen und abwarten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 23. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 so einen fall hatte mein opa schonmal, da ist ihm einer in der tiefgarage in das parkende auto gefahren. versicherung vom schuldigen war die huk. die hat gesagt wo das auto in die werkstatt muss hat sofort ersatz wagen bekommen und das auto in einem 1a zustand inkl. komplett reinigung. aber anscheinen kein muss. im gutachten steht auch das das auto nur bedingt fahrbereit ist da eine halterung vom scheinwerfer gebrochen ist. aber wenn die versicherung nicht reagiert bzw. nur sehr langsam hat man dann den anspruch auf ersatzwagen usw. ohne zusage der versicherung? eine verkehrsrechtsschutz ist auch vorhanden, mal einen rechtsanwalt fragen? ist eigentlich das stammautohaus von meinem opa, wenn da was zu machen wäre hätten die das hoffentlich gemacht. welche möglichkeiten hat das autohaus den von sich aus etwas zu reparieren ohne auf den kosten sitzen zu bleiben? ohne zusage der versicherung ist es doch eigenes risiko oder? Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dreffi Geschrieben 23. Mai 2011 Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 Dir als Geschädigtem zahlen die normalerweise recht unkompliziert das Geld aus. Das holen die sich ja eh vom Versicherten wieder. Ich würde einfach mal bei der Versicherug des Verursachers anrufen. Das hätte ich eh sofort gemacht. Die sagen dir dann auch ob du schon einen Ersatzwagen bekommst. Deine Werkstatt wird erst reparieren, wenn sie eine Zusage zur Übernahme der Kosten haben. Sonst müsstest du zusagen, dass du aus eigener Zasche bezahlst. Dann müsstest du dir das Geld von der Versicherung danach wiederholen. Wo liegt denn bis jetzt das Problem bzw. wie ist der aktuelle Stand? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 23. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 telefonat mit der versicherung gab es schon, die meinen wenn ihnen alles vorliegt schicken die die kostenübernahme zur reperatur ab. denke mal ersatzauto hat mein opa nich erfragt. alle von der versicherung angeforderten unterlagen hat mein opa sofort abgeschickt. mit einer antwort haben sie eigentlich schon am mittwoch - donnerstag letzter woche gerechnet. naja und jeder kennt das gefühl mit einem nicht 100% verkehrstauglichem auto fahren zu müssen. wie gesagt bei einer beschädigung zuvor ging das von jetzt auf gleich, sofort zusage für einen ersatzwagen, die werksatt hat sich echt um alles gekümmert. glaube die haben das auto auch geholt und den ersatzwagen gebracht. denke kommt auf die versicherung an. haben die auch bestimmte pflichten? oder können die eine zahlung einfach mal rauszögern? ist ein ersatzauto bei nicht 100%iger verkehrstauglichkeit pflicht? ich glaube solangsam die rechtsschutz sollte mal genutzt werden, den an das ersatzauto hatte ich auch garnicht gedacht, wurde auch garnicht angeboten usw. Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dreffi Geschrieben 23. Mai 2011 Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 Eigentlich sollte das recht schnell über die Bühne gehen. Sobald die Versicherung alle notwendigen Unterlagen hat, gibt es die Bestätigung für die Kostenübernahme per Fax direkt an die Werkstatt. Einen Ersatzwagen kann man immer beanspruchen, wenn man mit dem beschädigten Auto nicht fahren kann. Dafür reicht auch eine Defekte Beleuchtung. Da in jedem Falle die Haftpflicht des Unfallverursachers zahlt, sollten auch die Leistungen da immer die gleichen sein. Haftpflicht ist Haftpflicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 23. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 ok, dann sollte mal ein rechtsanwalt den fall übernehmen. werd euch mal auf dem laufenden halten. Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HONDA-AP1 Geschrieben 24. Mai 2011 Teilen Geschrieben 24. Mai 2011 Für die Reperaturdauer welche im Gutachten steht hast dein Opa auf jeden fall anspruch auf einen Ersatzwagen. Zustehen tut einem aber nur ein Auto welches eine klasse tiefer ist als das eigene Bsp du fährst nen Golf dann kriegst als Leihwagen nen Polo. Bei manchen Versicherungen kriegt man aber sogar was Gleichwertiges. Andererseits wenn er nicht unbedingt ein Auto braucht kann er sich den Nutzungsausfall Bezahlen lassen. Da gibts pro Tag nen gewissen Betrag je nachdem welche Klasse das Auto hat. Das kann sich Lohnen wenn er wie gesagt das Auto nicht unbedingt braucht. Mein Accord stand nach nem Unfall ab Januar über 40 Tage in der Honda Werkstatt weil paar Teile nicht lieferbar waren, dummerweise war ich auf nen Leihwagen angewiesen ansonsten hätte ich bekommen: 44€ / tag x 40 tage = Weißt Bescheid ( scheiße das es nicht im Sommer war dann wär ich mit dem S gefahren ) Mal Allgemein zum Thema Wirtschaftlichen Totalschaden Wenn ich nen unverschuldeten Unfall habe und sagen wir mal das Auto hat nen wert von 5000€ dann kann ivh ihn bis 6000€ Reparieren lassen. Das nennt sich 120% regelung. Zitieren 02 er S2000 Indy Yellow 94 er Civic EJ201 er Accord CG8 Sport 07 er Accord CN2 Sport14 er V70 D5 Summum19 er V90 D4 Inscription Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 24. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 24. Mai 2011 der unfallgegener hat wohl auch unterlagen von seiner versicherung bekommen die er noch nicht ausgefüllt und zurück geschickt hat, somit kann die versicherung wohl noch nix machen. da ist wohl auch kein ersatzwagen drin, denke wie du schon schreibst wenn die reperatur von der versicherung bestätigt wird bekommt er einen ersatzwagen. unfall abwicklung war ohne polizei. mein opa hat von dem zwar schriftlich das er sie schuld eingesteht hat das aber der versicherung nicht mitgeschickt. denke da liegt der fehler, die wissen noch nicht ob sie zahlen müssen (schuldfrage). Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HONDA-AP1 Geschrieben 24. Mai 2011 Teilen Geschrieben 24. Mai 2011 Nach nem Unfall entweder Polizei oder man einigt sich ohne aber dann kläre ich am Unfallort alles mit den Versicherungen Telefonisch ab. Zitieren 02 er S2000 Indy Yellow 94 er Civic EJ201 er Accord CG8 Sport 07 er Accord CN2 Sport14 er V70 D5 Summum19 er V90 D4 Inscription Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 25. Mai 2011 Teilen Geschrieben 25. Mai 2011 (bearbeitet) Tag auch im Falle eines Schaden hat der Geschädigter Anspruch auf ein Ersatzwagen, aber eine Klasse tiefer, allerdings für die Dauer der Reparatur oder max. 14 Tage. Bei mir war meist das Problem, dass die Versicherung es hinausgezögert hat (ca. 1 Monat) bis von mir ein Spruch kam: "Wenn das Geld innerhalb eine Woche nicht bei mir auf dem Tisch liegt, könnt ihr noch mein Anwalt bezahlen!!!" Weil es ist nämlich so wenn du letzendlich recht hast müssen die alle kosten übernehmen die bei dir zusätzlich entstehen bis dein Fahrzeug fahrbereit ist. Man soll natürlich nicht gleich zum Anwalt laufen, weil dann werde die sicher sagen:"Warum wir hätten das Geld auch so ausgezahlt!" Wenn du aber schon ein Monat hinterher läufst und da passiert nichts, dann kann man es schon als eine Weigerung der Auszahlung verstehen, also zum Anwalt... Bearbeitet 25. Mai 2011 von serik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk 72 Geschrieben 27. Mai 2011 Teilen Geschrieben 27. Mai 2011 @ HONDA-AP1:Im Haftpflichtschadensfall greift die Opfergrenze. Sogenannte 130% Regelung, nicht 120%... Gegnerische Versicherung muß Reparatur bis max. 30% über dem Zeitwert bezahlen. Voraussetzung aber: Reparaturkosten nach Gutachten höher als Wiederbeschaffungswert (also Totalschaden), aber nicht höher als 130%. Anwaltskosten im berechtigtem Streitfall trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Im Auszahlungsfall rechnet die Versicherung Zeitwert abzüglich Restwert. Wird die Reparatur nachgewiesen (muß nicht von einer Firma gemacht sein, aber fachgerecht) ist der Restwert auszuzahlen. Auch im eindeutigen Totalschadenfall über 130% Regelung! Vor ein paar Jahren hätte man für diese Zeilen schon Post vom Anwalt bekommen. Nannte sich unzulässige Rechtsbeihilfe. Mittlerweile aufgrund Gesetzesänderung "legal"... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ULLIPIR Geschrieben 28. Mai 2011 Teilen Geschrieben 28. Mai 2011 Hallo, meine Erfahrungen der letzten Jahre und aktuell, zeigen es geht ohne Anwalt garnicht oder mehr recht als schlecht. Aktuell bei mir. Mein Motorrad war geparkt und aus der gegenüberliegenden Parkbucht, parkt einer mit einen PKW rückwärts aus. Er hatte mein Motorrad übersehen und schob es 20 cm über den Parkplatz. Schaden ander Gabel ca. 980,00 €. Der PKW ist bei der A.....z versichert. Nach 10 Tagen hatte der Halter des PKW den Schaden noch nicht gemeldet. Ich hatte die A.....z schon am gleichen Tag angerufen. Nach 16 Tagen gibt´s noch immer keine Reparaturfreigabe durch die A.....z. :repekt: Nun liegt die Sache halt beim Anwalt und macht den Schaden noch teurer. P.S. Schaue gerade aus dem Fenster und sehe wunderbares Bike-Wetter... So viel Nutzungsausfall können die garnicht bezahlen, wie ich leiden muss :cry: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
David Geschrieben 28. Mai 2011 Teilen Geschrieben 28. Mai 2011 Jup mir ist auch eine reingefahren und die A...z mehrt sich nicht aus. Angeblich haben se von der Polizei noch kein Brief bekommen. Polizei sagte wieder das se das schon vor 1Monat verschickt haben... ich habe jetzt auch eine rechtschutz abgeschloßen, mir ist das auch zu blöd mittlerweile. Bin eigentlich nicht der der gern streitet aber jetzt reicht´s (und wieder 138€ Jährlich aus dem Fenster geworfen weil einfach keiner mehr seine Fehler einsieht und die versicherung das macht wofür se bezahlt wird.) :wall: Zitieren >>>Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Def. Leistung: Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HONDA-AP1 Geschrieben 28. Mai 2011 Teilen Geschrieben 28. Mai 2011 Hallo, Nach 10 Tagen hatte der Halter des PKW den Schaden noch nicht gemeldet. Ich hatte die A.....z schon am gleichen Tag angerufen. Nach 16 Tagen gibt´s noch immer keine Reparaturfreigabe durch die A.....z. :repekt: Nun liegt die Sache halt beim Anwalt und macht den Schaden noch teurer. Wenn du so leichtgläubig bist sag ich nur selbst schuld. Wie ich schon geschrieben habe bei nem Unfall entweder Polizei und/oder an ort und stelle alles mit den Versicherungen regeln @ Dirk ok dann wurde es mir Falsch erklärt. Zitieren 02 er S2000 Indy Yellow 94 er Civic EJ201 er Accord CG8 Sport 07 er Accord CN2 Sport14 er V70 D5 Summum19 er V90 D4 Inscription Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ULLIPIR Geschrieben 28. Mai 2011 Teilen Geschrieben 28. Mai 2011 Wenn du so leichtgläubig bist sag ich nur selbst schuld. Wie ich schon geschrieben habe bei nem Unfall entweder Polizei und/oder an ort und stelle alles mit den Versicherungen regeln Ist ja bei mir vor der Polizeidienststelle beim Dienst passiert. Mehr Polizei geht halt nicht ;). Die Versicherungsnummer hatte der Fahrer vor Ort nicht dabei. Ich hatte abends den Zentralruf der Versicherer angerufen und so die Nr. und Versicherungsgesellschaft herraus gefunden. Aber nochmal zum Haupthema. Es ist auch immer besser selbst einen Gutachter zu beauftragen, man muss nicht den der Gegnerischen Versicherung nehmen. Bei meinen letzen PKW Unfall wollten die "R" äuber und "V" erbrecher Versicherung das Gutachten um fast 50 % zusammenstreichen. Ich hatte 1 Jahr geklagt um den letzten Cent zu bekommen. Die Gegnerische Versicherung muss auch die Kosten für den Anwalt den man sich nimmt bezahlen. Meistens wird auch versucht 25 % Betriebsgefahr abzuziehen. In der Zeitschrift "Guter Rat Spezial" 02/2011 war über das Thema ein aussagekräftiger Beitrag. http://www.guter-rat.de/service/kiosk/sonderheft_2015751.html Gruss Ulli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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