Skypa Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 (bearbeitet) Moin Jungs und Mädels ;) Ich hatte anfang des Jahres einen kleinen Rehwild-treffer an der Seitenwand hinten rechts. Die Werkstatt meines Vertrauens hat diesen in ner knappen Woche mit Ausbeulen, Füllern, Spachteln, Lackieren und allem PiPapo wieder zurechtgemacht. Keine 2 Tage später fielen mir kleine Bläschen an der lackierten Fläche auf, also kann ja passieren, wieder hin und reklamiert. Das zweite mal stand der kleine also 4 Tage in dieser Werkstatt, man versicherte alles sei ok. Ich schaute drüber und sah schon beim Abholen, dass anscheinend nur am Klarlack rumpoliert wurde. Neuer Termin, nochmals 4 Tage in die Werkstatt. Auch danach war nicht alles 100%ig ok, aber ich bin erstmal gefahren und war es echt leid. Jetzt, also knapp 2 Monate später, hab ich dem kleinen eine professionelle Aufbereitung gegönnt. Als mich der Aufbereiter ansprach, ob meine rechte Seitenwand schon durchrostet, bin ich fast geplatzt. Großflächig ist jetzt der ganze Lack Orangen-mäßig verpickelt. Ich bin relativ ratlos und hab am 06.06. einen Nachbessrungstermin in der Werkstatt gemacht, die das versaut hat. Nun die Frage, wie oft darf so eine Werkstatt denn nacharbeiten??? Was kann und vor allem was sollte ich fordern/tun? So etwas wie Leihwagen o.ä. gabs auch nicht. Ich bitte wirklich um Hilfe, da ich rechtlich nicht so sehr versiert bin und auch meist viel zu freundlich und naiv in der Hinsicht. HILFE! :(:( Bearbeitet 26. Mai 2011 von Skypa Zitieren http://images.spritmonitor.de/579805_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord06 Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 Falscher Bereich... Das ist nicht wirklich fest definiert. In der Regel kann spricht man bei dreimaliger nicht erfolgreicher Reparatur von einer Möglichkeit der Wandlung oder Rücktritt. Was aber bei ner Lackierung schwierig wird.Nachbessern bis es passt. Aber nen guten, fähigen Lackierer zu finden ist wie die Nadel im Heuhaufen... Die findest du nie. Ich kenn 2 gute, aber wird dir nicht nützen. Zitieren ACC ist keine Klimaanlage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 Ich werde beim 3 mal ausrasten . . . :wall: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vtecmatze Geschrieben 26. Mai 2011 Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 und was hilft dir das ausrasten, lackierste dann vor wut selber?:wall: @Skypa du kannst nur eins machen, dich mit dem geschäftsführer des ladens an einen tisch setzen nimm nen zeugen mit und ein klärendes gespräch führen, vorletzte möglichkeite ihm anbieten den wagen woanders machen zu lassen u er übernimmt die rechnung, u sollte er nicht einlenken wirste den rechtsweg bestreiten müssen. desweiteren sollte geklärt werden was mit den entstandenen ausfallkosten wird hattest ja oft genug kein auto. vielleicht kennste ja nen unfallgutachter der sichs mal anschaut u was sagen kann. aber denk dran nich gleich ein gutachten machen lassen erst wenns hart auf hart kommt, zuerst zahlst du nämlich das gutachten . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 27. Mai 2011 Teilen Geschrieben 27. Mai 2011 (bearbeitet) Du bist aber warmherzig... Ich arbeite selber in einem Autohaus und hätte ich eine Sache 3 mal nicht ordentlich gemacht, hätte ich dort nicht mehr gearbeitet!!! Mit ausrasten ist gemeint, dass ich keine gespräche mit denne führen werde sondern ab zum Anwalt...:zunge2: _______________________________________ Und noch mal Zitat vom Vorschreiber entfernt!! >>>Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Bearbeitet 27. Mai 2011 von David siehe rot Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skypa Geschrieben 27. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 27. Mai 2011 alles klar, ich werd mir nen befreundeten lackierer mitnehmen und ihn mit drüber schauen lassen. aber scheinbar kann man selbst nur darauf hoffen, dass es jetzt was wird. ich werd denen das deutlich sagen, dass ich mich schon über den rechtsweg informiert habe. Zitieren http://images.spritmonitor.de/579805_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 27. Mai 2011 Teilen Geschrieben 27. Mai 2011 ich würde einen termin mit dem chef vom autohaus machen. ihm sagen das er nochmal die chance bekommt das auzubessern, sollte es dann nicht ok sein wirst du ein gutachten erstellen lassen über diese arbeit und dann wird weiter geguckt was du nach dem gutachten machen wirst. da wird dem schon klar werden das nach einem gutachten nichts positives für ihn rauskommt. stellt er sich quer oder es wird wieder gepfuscht, bleibt dir wohl nur der gutachter und ein anwalt. das kostet dann aber blöderweise erstmal ein paar €. Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dirk 72 Geschrieben 27. Mai 2011 Teilen Geschrieben 27. Mai 2011 (bearbeitet) Da gibts glaube auch ne Schiedsstelle bei der Handwerkskammer oder der Innung... Rein rechtlich gesehen eine Nachbesserung meines Wissens... Bearbeitet 27. Mai 2011 von Dirk 72 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kette Geschrieben 29. Mai 2011 Teilen Geschrieben 29. Mai 2011 Zwischen Dir und der Werkstatt ist ein Werkvertrag geschlossen worden. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs. 1 BGB) Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeigeführter Erfolg sein (soviel aus Abs.2) Somit verpflichtet sich die Werkstatt den Wildschaden zu reparieren und Du verplichtest Dich ihn zu bezahlen und abzunehmen. Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis (also die Werstatt mit der Pflicht zum Lackieren), so kann der Gläubiger (das bist Du) Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit dem § 241 Abs. 1 Satz 1 BGB, da Du Kraft des Schuldverhältnisses berechtigt bist, die Leistung zu fordern). Für die Nacherfüllung musst Du eine angemessene Frist setzen. Soweit der Schuldner die fällige leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 (siehe oben) Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat (§ 281 Abs. 1 Satz 1 BGB) Was bedeutet: 2x Nachbessern, dann Rücktritt vom Vertrag + evtl. Schadensersatz statt der Leistung oder Schadensersatz neben der Leistung wie: neues Karosserieteil+Lackierung+Einbau Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Princess26 Geschrieben 29. Mai 2011 Teilen Geschrieben 29. Mai 2011 Die Regel besagt, dass man 3 mal nachbessern darf!! Wenn das passiert ist, kann man das Fahrzeug zurück geben,aber da es in deinen Fall das Fahrzeug schon länger in deinen besitz ist denke ich nicht,dass das der Fall sein wird. Also : 3 mal nnachbessern ansonsten schalt einen Anwalt ein,eine bessere Lösung wirst du nicht bekommen. :wink::wink::wink: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kette Geschrieben 29. Mai 2011 Teilen Geschrieben 29. Mai 2011 übrigens: über die Nachbesserung entscheidet der Schuldner, also die Werkstatt. Sie kann diese auch verweigern, was bedeutet, dass sie nichts nachbessert. Dann kann man nur vom Vertrag zurücktreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skypa Geschrieben 29. Mai 2011 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2011 und dementsprechend das geld zurückverlangen und die machen dann die beule wieder ins blech oder wie? Scheint komplizierter als erhofft ;) Zitieren http://images.spritmonitor.de/579805_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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