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HILFE! Wie oft darf eine Werkstatt nachbessern?


Skypa

Empfohlene Beiträge

Moin Jungs und Mädels ;)

Ich hatte anfang des Jahres einen kleinen Rehwild-treffer an der Seitenwand hinten rechts. Die Werkstatt meines Vertrauens hat diesen in ner knappen Woche mit Ausbeulen, Füllern, Spachteln, Lackieren und allem PiPapo wieder zurechtgemacht. Keine 2 Tage später fielen mir kleine Bläschen an der lackierten Fläche auf, also kann ja passieren, wieder hin und reklamiert. Das zweite mal stand der kleine also 4 Tage in dieser Werkstatt, man versicherte alles sei ok. Ich schaute drüber und sah schon beim Abholen, dass anscheinend nur am Klarlack rumpoliert wurde. Neuer Termin, nochmals 4 Tage in die Werkstatt. Auch danach war nicht alles 100%ig ok, aber ich bin erstmal gefahren und war es echt leid. Jetzt, also knapp 2 Monate später, hab ich dem kleinen eine professionelle Aufbereitung gegönnt. Als mich der Aufbereiter ansprach, ob meine rechte Seitenwand schon durchrostet, bin ich fast geplatzt. Großflächig ist jetzt der ganze Lack Orangen-mäßig verpickelt. Ich bin relativ ratlos und hab am 06.06. einen Nachbessrungstermin in der Werkstatt gemacht, die das versaut hat.

 

Nun die Frage, wie oft darf so eine Werkstatt denn nacharbeiten??? Was kann und vor allem was sollte ich fordern/tun? So etwas wie Leihwagen o.ä. gabs auch nicht. Ich bitte wirklich um Hilfe, da ich rechtlich nicht so sehr versiert bin und auch meist viel zu freundlich und naiv in der Hinsicht.

 

HILFE! :(:(

Bearbeitet von Skypa
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Falscher Bereich...

 

Das ist nicht wirklich fest definiert. In der Regel kann spricht man bei dreimaliger nicht erfolgreicher Reparatur von einer Möglichkeit der Wandlung oder Rücktritt.

Was aber bei ner Lackierung schwierig wird.Nachbessern bis es passt.

 

Aber nen guten, fähigen Lackierer zu finden ist wie die Nadel im Heuhaufen... Die findest du nie.

 

Ich kenn 2 gute, aber wird dir nicht nützen.

ACC ist keine Klimaanlage!
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und was hilft dir das ausrasten, lackierste dann vor wut selber?:wall:

 

@Skypa du kannst nur eins machen, dich mit dem geschäftsführer des ladens an einen tisch setzen nimm nen zeugen mit und ein klärendes gespräch führen,

vorletzte möglichkeite ihm anbieten den wagen woanders machen zu lassen u er übernimmt die rechnung, u sollte er nicht einlenken wirste den rechtsweg bestreiten müssen.

desweiteren sollte geklärt werden was mit den entstandenen ausfallkosten wird hattest ja oft genug kein auto.

vielleicht kennste ja nen unfallgutachter der sichs mal anschaut u was sagen kann.

aber denk dran nich gleich ein gutachten machen lassen erst wenns hart auf hart kommt, zuerst zahlst du nämlich das gutachten .

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Du bist aber warmherzig...

 

Ich arbeite selber in einem Autohaus und hätte ich eine Sache 3 mal nicht ordentlich gemacht, hätte ich dort nicht mehr gearbeitet!!!

Mit ausrasten ist gemeint, dass ich keine gespräche mit denne führen werde sondern ab zum Anwalt...:zunge2:

 

_______________________________________

Und noch mal Zitat vom Vorschreiber entfernt!!

>>>Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<<

Bearbeitet von David
siehe rot
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ich würde einen termin mit dem chef vom autohaus machen.

ihm sagen das er nochmal die chance bekommt das auzubessern, sollte es dann nicht ok sein wirst du ein gutachten erstellen lassen über diese arbeit und dann wird weiter geguckt was du nach dem gutachten machen wirst.

 

da wird dem schon klar werden das nach einem gutachten nichts positives für ihn rauskommt.

stellt er sich quer oder es wird wieder gepfuscht, bleibt dir wohl nur der gutachter und ein anwalt.

das kostet dann aber blöderweise erstmal ein paar €.

http://images.spritmonitor.de/376368.png

 

 

RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix.

 

 

 

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Zwischen Dir und der Werkstatt ist ein Werkvertrag geschlossen worden.

Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs. 1 BGB)

Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeigeführter Erfolg sein (soviel aus Abs.2)

Somit verpflichtet sich die Werkstatt den Wildschaden zu reparieren und Du verplichtest Dich ihn zu bezahlen und abzunehmen.

Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis (also die Werstatt mit der Pflicht zum Lackieren), so kann der Gläubiger (das bist Du) Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit dem § 241 Abs. 1 Satz 1 BGB, da Du Kraft des Schuldverhältnisses berechtigt bist, die Leistung zu fordern).

Für die Nacherfüllung musst Du eine angemessene Frist setzen.

Soweit der Schuldner die fällige leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 (siehe oben) Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat (§ 281 Abs. 1 Satz 1 BGB)

Was bedeutet: 2x Nachbessern, dann Rücktritt vom Vertrag + evtl. Schadensersatz statt der Leistung oder Schadensersatz neben der Leistung wie: neues Karosserieteil+Lackierung+Einbau

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Die Regel besagt, dass man 3 mal nachbessern darf!!

 

Wenn das passiert ist, kann man das Fahrzeug zurück geben,aber da es in deinen Fall das Fahrzeug schon länger in deinen besitz ist denke ich nicht,dass das der Fall sein wird. Also :

 

3 mal nnachbessern ansonsten schalt einen Anwalt ein,eine bessere Lösung wirst du nicht bekommen.

 

:wink::wink::wink::wink::wink::wink:

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