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CL7 Motor Swap?


JDM

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Hallo, das Fahrzeug ist ein CL 7, also max. Euro 4. Wenn die Motor/Getriebe Konfiguration Euro 5 Spezifikation erreicht, gilt das nur für das homologierte Fahrzeug, also für CU 2. Für den CL 7 muß ein neues Abgasgutachten auf dem Prüfstand erstellt werden. Gruß Bernd

 

Falsch.

 

Gegen ein verbessertes Abgasverhalten wird wohl kein Prüfer was sagen ;)

 

Was solln das Argument dagegen sein? "Nee, der is zu sauber und umweltfreundlich so wird das nix mit TÜV"

Schlechter werden darfst du nicht!

 

EDIT:

 

Von Euro 1 auf Euro 2 verbessern geht ja auch mittels Kaltlaufregler und wird in den Papieren geändert und die Steuer dadurch erheblich geringer!

Kein Auto is für "Euro4 homlogiert" etc.

Bearbeitet von Accord06
ACC ist keine Klimaanlage!
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Kfz Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung)

 

Leistungsbeschreibung

 

Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches.

 

Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist.

Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden:

 

Änderung der Fahrzeugart

Änderung von Hubraum oder Leistung

Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit

Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen

Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast

Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern

Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen

Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Teilgenehmigung vermerkt.

 

Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen (wie z.B. die Umschlüsselung eines Fahrzeugs) von der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden. Bei einer Verbesserung der erreichten Abgasnorm wirkt sich die Verbesserung erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer aus.

 

Werden Änderungen vorgenommen, durch die

a) die in der (allgemeinen) Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

c) das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird

erlischt auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ist bei der Zulassungsbehörde neu zu beantragen.

 

 

TIPP:

Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.

 

Voraussetzungen:

Soweit ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist:Vorführung des Fahrzeugs bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, der den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigt.

 

Verfahrensablauf:

Der Antrag auf Berichtigung der Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Antrag auf erteilung einer neuen Betriebserlaubnis ist bei der Zulassungsbehörde persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

 

An wen muss ich mich wenden?

 

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

 

 

In allen Fällen:

 

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug

Personalausweis oder

Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

 

zusätzlich:

 

a) bei technischen Änderungen

Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS)

Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS)

Nachweis über die Hauptuntersuchung

bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung

b) bei Änderung der Schadstoffklasse:

Einbaubescheinigung der Werkstatt

Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem

c) bei Nachrüstung des Kat:

Einbaubescheinigung für den KAT und die ABE des KAT

 

 

Welche Gebühren fallen an?

 

Die Gebühr für die Eintragung der technische Änderung bei der Zulassungsbehörde beträgt je nach vorhandenen Fahrzeugpapieren (alte oder neue EU - Papiere) zwischen 11,70 Euro und 69,80 Euro (mit Briefaufbietung). És fallen außerdem Kosten bei Überwachungsorganisationen für die Begutachtung des Fahrzeugs an.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

 

 

Also ich sehe das ganze so dass man es nur mitteilen muss und eine verbesserung ist erlaubt!

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Verbesserung ist sicher erlaubt. Nur meint berndboho, dass es mit dem Umbau nicht getan ist. Es müsste ein Machweis erfolgen, dass das Fahrzeug dann die Euro5 Norm erfüllt.

 

Außerdem denke ich nicht, dass Honda da mal eben eine Freigabe für den Umbau rausgibt. Mit dem K24 aus dem CL9 wird es bestimmt einfacher, weil es den original in dem Auto gab.

 

Steuergerät muss ja sicher auch gewechselt werden und da hängt sehr viel dran.

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Ups sorry habe den falschen rausgesucht :wall: , aber den meinte ich:

 

http://www.ebay.de/itm/Honda-Accord-Moto-2-4-l-i-2010-148-KW-K24Z3-/200654655160?pt=DE_Autoteile&hash=item2eb7f30eb8#ht_1458wt_1163

 

Und ich ändere mal mein Text :wall:

 

 

Der Motor aus dem CU2 kostet grade mal 2990€ bei E-Bay X(

 

 

Hast du schon ein CL7 für 2990€ in guter Zustand gesehen???Also ich nicht ;)

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