JDM Geschrieben 16. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2011 Ich würd gerne wissen ob man denn K24 vom CU2 in denn CL7 verpflanzen kann? MfG JDM Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 16. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2011 Grundsätzlich schon! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JDM Geschrieben 16. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 16. Oktober 2011 motor mit getriebe werden bestimmt ohne probleme passen, aber wie siehts aus mit dem steuergerät? Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord06 Geschrieben 16. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2011 Warum gerade den ausm CU2, warum nicht ausm CL9? Zitieren ACC ist keine Klimaanlage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JDM Geschrieben 16. Oktober 2011 Autor Teilen Geschrieben 16. Oktober 2011 Mehr Leistung, weniger Verbrauch, Euro 5 Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord06 Geschrieben 16. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2011 Kauf dir einfach nen CL9 oder CU2 wenn du das willst. Honda is nich VW. ;) Zitieren ACC ist keine Klimaanlage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
berndboho Geschrieben 17. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2011 Moin, Euro 5 ist nicht. Du müsstest ein neues Abgasgutachten anbringen. Viel zu teuer. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 17. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2011 Wie meinst du das ein neues Gutachten??? Soweit ich weiß bei einer Motorumbau darf sich die Abgasnorm nicht verschlechtern, aber verbessern ist schon erlaubt und wenn CU2 Euro5 hat dann ist es erlaubt! Oder habe ich das ganze nicht richtig verstanden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
berndboho Geschrieben 17. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2011 Hallo, das Fahrzeug ist ein CL 7, also max. Euro 4. Wenn die Motor/Getriebe Konfiguration Euro 5 Spezifikation erreicht, gilt das nur für das homologierte Fahrzeug, also für CU 2. Für den CL 7 muß ein neues Abgasgutachten auf dem Prüfstand erstellt werden. Gruß Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord06 Geschrieben 17. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2011 (bearbeitet) Hallo, das Fahrzeug ist ein CL 7, also max. Euro 4. Wenn die Motor/Getriebe Konfiguration Euro 5 Spezifikation erreicht, gilt das nur für das homologierte Fahrzeug, also für CU 2. Für den CL 7 muß ein neues Abgasgutachten auf dem Prüfstand erstellt werden. Gruß Bernd Falsch. Gegen ein verbessertes Abgasverhalten wird wohl kein Prüfer was sagen ;) Was solln das Argument dagegen sein? "Nee, der is zu sauber und umweltfreundlich so wird das nix mit TÜV" Schlechter werden darfst du nicht! EDIT: Von Euro 1 auf Euro 2 verbessern geht ja auch mittels Kaltlaufregler und wird in den Papieren geändert und die Steuer dadurch erheblich geringer! Kein Auto is für "Euro4 homlogiert" etc. Bearbeitet 17. Oktober 2011 von Accord06 Zitieren ACC ist keine Klimaanlage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 17. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2011 Kfz Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (Technische Änderung) Leistungsbeschreibung Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches. Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist. Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden: Änderung der Fahrzeugart Änderung von Hubraum oder Leistung Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Teilgenehmigung vermerkt. Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen (wie z.B. die Umschlüsselung eines Fahrzeugs) von der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden. Bei einer Verbesserung der erreichten Abgasnorm wirkt sich die Verbesserung erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer aus. Werden Änderungen vorgenommen, durch die a) die in der (allgemeinen) Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder c) das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird erlischt auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ist bei der Zulassungsbehörde neu zu beantragen. TIPP: Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. Voraussetzungen: Soweit ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist:Vorführung des Fahrzeugs bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, der den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigt. Verfahrensablauf: Der Antrag auf Berichtigung der Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Antrag auf erteilung einer neuen Betriebserlaubnis ist bei der Zulassungsbehörde persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen. An wen muss ich mich wenden? Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises). Welche Unterlagen werden benötigt? In allen Fällen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen. zusätzlich: a) bei technischen Änderungen Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS) Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS) Nachweis über die Hauptuntersuchung bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung b) bei Änderung der Schadstoffklasse: Einbaubescheinigung der Werkstatt Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem c) bei Nachrüstung des Kat: Einbaubescheinigung für den KAT und die ABE des KAT Welche Gebühren fallen an? Die Gebühr für die Eintragung der technische Änderung bei der Zulassungsbehörde beträgt je nach vorhandenen Fahrzeugpapieren (alte oder neue EU - Papiere) zwischen 11,70 Euro und 69,80 Euro (mit Briefaufbietung). És fallen außerdem Kosten bei Überwachungsorganisationen für die Begutachtung des Fahrzeugs an. Rechtsgrundlage § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Also ich sehe das ganze so dass man es nur mitteilen muss und eine verbesserung ist erlaubt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dreffi Geschrieben 18. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2011 Verbesserung ist sicher erlaubt. Nur meint berndboho, dass es mit dem Umbau nicht getan ist. Es müsste ein Machweis erfolgen, dass das Fahrzeug dann die Euro5 Norm erfüllt. Außerdem denke ich nicht, dass Honda da mal eben eine Freigabe für den Umbau rausgibt. Mit dem K24 aus dem CL9 wird es bestimmt einfacher, weil es den original in dem Auto gab. Steuergerät muss ja sicher auch gewechselt werden und da hängt sehr viel dran. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acci-Driver Geschrieben 18. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2011 Der Motor aus dem CU2 kostet mehr wie der CL7 noch wert ist *lol* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 19. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2011 Der Motor aus dem CU2 kostet grade mal 2490€ bei E-Bay X( http://www.ebay.de/itm/Honda-Accord-Motor-2-4-l-2006-140-KW-K24A3-37-Tkm-/200659714429?pt=DE_Autoteile&hash=item2eb840417d#ht_1506wt_1163 Hast du schon ein CL7 für 2490€ in guter Zustand gesehen???Also ich nicht ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-57- Geschrieben 19. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2011 Der K24A3 ist aus dem CL9 ... Außerdem ist der Motor aus dem gezeigten eBay-Artikel, Baujahr 2006 ... Also kann es sich nur um einen aus dem CL9 handeln ... Der aus dem CU2 sollte der K24Z3 sein ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schdow Geschrieben 19. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2011 http://www.ebay.de/itm/Honda-Accord-Moto-2-4-l-i-2010-148-KW-K24Z3-/200654655160?pt=DE_Autoteile&hash=item2eb7f30eb8#ht_1458wt_1163 wegen 500€ die machens auch nicht :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 19. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2011 Ups sorry habe den falschen rausgesucht :wall: , aber den meinte ich: http://www.ebay.de/itm/Honda-Accord-Moto-2-4-l-i-2010-148-KW-K24Z3-/200654655160?pt=DE_Autoteile&hash=item2eb7f30eb8#ht_1458wt_1163 Und ich ändere mal mein Text :wall: Der Motor aus dem CU2 kostet grade mal 2990€ bei E-Bay X( Hast du schon ein CL7 für 2990€ in guter Zustand gesehen???Also ich nicht ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acci-Driver Geschrieben 19. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2011 Cool, dann hast du den Motor....gut das der Rest nix kostet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 20. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2011 "///Der Motor aus dem CU2 kostet mehr wie der CL7 noch wert ist *lol*///" Wer hat hier vom Rest gesprochen, die rede war von einem Motor!!! Dass die andere Sachen auch noch Geld kosten werden das weiß ich selbst! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danny Geschrieben 20. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2011 (bearbeitet) Dann haste GANZE 7kw mehr...als im CL9!Und das für...sagen wir mal 4000€?!Auf was für ideen manche kommen...:wall: Verkauf Deinen CL7 nimm die 4000€ pack da noch etwas drauf und dann nim dir z.B. den: http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDetails.html?id=148596607&__lp=8&scopeId=C&sortOption.sortBy=price.consumerGrossEuro&makeModelVariant1.makeId=11000&makeModelVariant1.modelId=2&makeModelVariant1.searchInFreetext=false&makeModelVariant2.searchInFreetext=false&makeModelVariant3.searchInFreetext=false&minPowerAsArray=147&minPowerAsArray=KW&minFirstRegistrationDate=2006-01-01&negativeFeatures=EXPORT&lang=de&pageNumber=1 Bearbeitet 20. Oktober 2011 von Danny Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acci-Driver Geschrieben 20. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2011 Nein, jetzt wird erstmal ewig lange auf dem Spruch rumgehackt, weil er die Ironie darin nicht verstanden hat.;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
serik Geschrieben 20. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2011 :grummel: :grummel: :grummel: :grummel: :grummel: :grummel: :grummel: :grummel: Manchen geht es nicht nur um verkauf deinen und nimm mal den...sonder um den Kick einfach mal eine Umbau durchzuführen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danny Geschrieben 20. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2011 Naja wennst meinst....:wall: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike83 Geschrieben 20. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2011 wie sieht das denn mit nem Diesel aus ? welcher Teile muesste mann den da wechseln ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord06 Geschrieben 20. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2011 Das gleiche wie bei nem CL7>CL9 Swap?Den Motor :schock: Zitieren ACC ist keine Klimaanlage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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