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Tagfahrlicht


Sigi

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abstand vom boden 25cm, 60cm auseinander, abschalten wenn standlicht oder abblendlicht eingeschalten werden oder sie dimmen runter beim einschalten, dann müssen sie aber zusätzlich die Anforderungen für Standlichter erfüllen ( 35cm ab boden, max 150 hoch, und noch mehr meineswissens)

 

Anhang von meinem örtlichen Dealer :

 

 

  • mindestens 35cm ab Boden
  • maximum 40cm vom äussersten Rand des Fahrzeuges
  • Sichtwinkel nach aussen 80°, nach innen 45°
  • es sind nur 2 Standlichter an der Fahrzeugfront zulässig, demnach müssten möglicherweise die originalen Standlichter deaktiviert werden. Alternativ können die Standlichter als Markierlichter gelten, sofern diese nicht über 10cm vom äussersten Fahrzeugrand nach innen versetzt sind. Markierlichter sind zusätzlich zu den Standlichtern erlaubt.

Bearbeitet von joshy6
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jo, besser, als mitm scirocco verwechselt zu werden. bei uns fährt hier nämlich ein dunkler cw mit so ner atu-billig-bling-lösüng rum....

 

mit dem werde ich das nächste mal, wenn ich ihn sehe,nen smalltalk bezüglich der gesetzlichen vorgaben machen.

 

der blendet mit seinem tannenbaum wie sau.....:motz:

Nein! Ein Tourer ist kein Kombi!
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jo, besser, als mitm scirocco verwechselt zu werden. bei uns fährt hier nämlich ein dunkler cw mit so ner atu-billig-bling-lösüng rum....

 

mit dem werde ich das nächste mal, wenn ich ihn sehe,nen smalltalk bezüglich der gesetzlichen vorgaben machen.

 

der blendet mit seinem tannenbaum wie sau.....:motz:

 

Ist leider oft so. Ich hatte meine mit sonem Scheinwerfer-Einstellding auf "Nicht-Blendung" gebracht. :)

 

auflagen sind erfüllt , der tüv hats so abgenommen ;)

 

Glück gehabt, denke ich, aber da die Teile sichtlich als Standlicht mitlaufen (weil ja dein Licht UND die LEDs leuchten), sind sie zu tief eingebaut.

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  • 4 Monate später...

so ich pusch mal den Thread wieder

 

hab ne Idee TFL einzubauen

 

bin mir nur nicht sicher ob es wirklich gut aussieht

 

würde gern eure Meinung hören ob das was taugt (bitte keine bemerkung TFL ist allg Scheiße)

 

hab mir für den Einbau das Hella Flex System wobei ich mich da noch belesen muss ob ich da 2 weniger pro seite verwenden kann da standard mäßig 5 pro seite gedacht sind

 

die weißen punkte sollen der Ort der einzelnen LEDs sein

 

also für meinung und anregungen dankbar

 

ps ich denke das die Art der Anbringung nach StVO und StVZO so passt gegenteilige meinung sind erwünscht

 

danke

1551291816_IdeeTFL.thumb.jpg.083e9c4a59dc07e1a1ed860abe3b62ae.jpg

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Gelbe Nebelscheinwerfer sind doch legal:

 

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
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