King Kerosin Geschrieben 8. Januar 2012 Teilen Geschrieben 8. Januar 2012 (bearbeitet) wozu das modul , wenn man es ohne umklemmen kann :roll::D wenn man nur tagfahrlicht haben will , gibt es wesentlich einfachere und kostengünstigere alternativen Bearbeitet 8. Januar 2012 von King Kerosin Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skypa Geschrieben 8. Januar 2012 Teilen Geschrieben 8. Januar 2012 weil es eben nicht um sone Plunder-LEDs geht, sondern um richtiges Tagfahrlicht. Lies dir doch einfach mal diesen Thread hier durch. Ich hatte diese ATU leds auch drin, darum gehts aber nicht, also lesen, dann kannste mitreden. Zitieren http://images.spritmonitor.de/579805_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vash_X Geschrieben 8. Januar 2012 Teilen Geschrieben 8. Januar 2012 @King Kerosin hast es geschafft die Dinger so anzubringen das die Auflagen erfüllt worden sind? Also sowas wie die Abstände zum Boden, usw.? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skypa Geschrieben 8. Januar 2012 Teilen Geschrieben 8. Januar 2012 Abstand zum Boden muss zum Beispiel mindestens 250mm sein. Das könnte zwar grad so passen, sieht aber eigentlich weniger aus. Zitieren http://images.spritmonitor.de/579805_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord06 Geschrieben 8. Januar 2012 Teilen Geschrieben 8. Januar 2012 Is tiefer als 25 cm würd ich sagen. Zitieren ACC ist keine Klimaanlage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skypa Geschrieben 8. Januar 2012 Teilen Geschrieben 8. Januar 2012 dass du mir mal zustimmst ;) ;) ich nehm meine demnächst ab, fährt ja jeder schnulli mit rum hier bei uns. Hab mir wieder das modul auf die Fernlichter geklemmt :) Zitieren http://images.spritmonitor.de/579805_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joshy6 Geschrieben 8. Januar 2012 Teilen Geschrieben 8. Januar 2012 (bearbeitet) abstand vom boden 25cm, 60cm auseinander, abschalten wenn standlicht oder abblendlicht eingeschalten werden oder sie dimmen runter beim einschalten, dann müssen sie aber zusätzlich die Anforderungen für Standlichter erfüllen ( 35cm ab boden, max 150 hoch, und noch mehr meineswissens) Anhang von meinem örtlichen Dealer : mindestens 35cm ab Bodenmaximum 40cm vom äussersten Rand des FahrzeugesSichtwinkel nach aussen 80°, nach innen 45°es sind nur 2 Standlichter an der Fahrzeugfront zulässig, demnach müssten möglicherweise die originalen Standlichter deaktiviert werden. Alternativ können die Standlichter als Markierlichter gelten, sofern diese nicht über 10cm vom äussersten Fahrzeugrand nach innen versetzt sind. Markierlichter sind zusätzlich zu den Standlichtern erlaubt. Bearbeitet 8. Januar 2012 von joshy6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vash_X Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 Also doch wieder Dauer-Xenon-fahren ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 jo, besser, als mitm scirocco verwechselt zu werden. bei uns fährt hier nämlich ein dunkler cw mit so ner atu-billig-bling-lösüng rum.... mit dem werde ich das nächste mal, wenn ich ihn sehe,nen smalltalk bezüglich der gesetzlichen vorgaben machen. der blendet mit seinem tannenbaum wie sau.....:motz: Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
King Kerosin Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 @King Kerosin hast es geschafft die Dinger so anzubringen das die Auflagen erfüllt worden sind? Also sowas wie die Abstände zum Boden, usw.? auflagen sind erfüllt , der tüv hats so abgenommen ;) Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skypa Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 jo, besser, als mitm scirocco verwechselt zu werden. bei uns fährt hier nämlich ein dunkler cw mit so ner atu-billig-bling-lösüng rum.... mit dem werde ich das nächste mal, wenn ich ihn sehe,nen smalltalk bezüglich der gesetzlichen vorgaben machen. der blendet mit seinem tannenbaum wie sau.....:motz: Ist leider oft so. Ich hatte meine mit sonem Scheinwerfer-Einstellding auf "Nicht-Blendung" gebracht. :) auflagen sind erfüllt , der tüv hats so abgenommen ;) Glück gehabt, denke ich, aber da die Teile sichtlich als Standlicht mitlaufen (weil ja dein Licht UND die LEDs leuchten), sind sie zu tief eingebaut. Zitieren http://images.spritmonitor.de/579805_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
silversurfer1651061301 Geschrieben 2. Juni 2012 Teilen Geschrieben 2. Juni 2012 so ich pusch mal den Thread wieder hab ne Idee TFL einzubauen bin mir nur nicht sicher ob es wirklich gut aussieht würde gern eure Meinung hören ob das was taugt (bitte keine bemerkung TFL ist allg Scheiße) hab mir für den Einbau das Hella Flex System wobei ich mich da noch belesen muss ob ich da 2 weniger pro seite verwenden kann da standard mäßig 5 pro seite gedacht sind die weißen punkte sollen der Ort der einzelnen LEDs sein also für meinung und anregungen dankbar ps ich denke das die Art der Anbringung nach StVO und StVZO so passt gegenteilige meinung sind erwünscht danke Zitieren http://images.spritmonitor.de/536344.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joshy6 Geschrieben 2. Juni 2012 Teilen Geschrieben 2. Juni 2012 Sieht noch cool aus. Klär mal ab ob das im Legalen bereich ist mit den Abmessungen und so? Ich denke dann sollte nichts mehr im Weg stehen? Gruusss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord06 Geschrieben 2. Juni 2012 Teilen Geschrieben 2. Juni 2012 Musste mal die Höhe vom Boden aus messen, könnte knapp werden: http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/65/7491/15210997/pic-tagfahrlicht-5052.jpg Zitieren ACC ist keine Klimaanlage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joshy6 Geschrieben 2. Juni 2012 Teilen Geschrieben 2. Juni 2012 Kommt drauf an ob er tiefer gelegt ist oder nicht... :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andy-cl9 Geschrieben 2. Juni 2012 Teilen Geschrieben 2. Juni 2012 die weißen punkte sollen der Ort der einzelnen LEDs sein mir Persönlich gefällt nicht... lass lieber über nebler laufen... :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
silversurfer1651061301 Geschrieben 2. Juni 2012 Teilen Geschrieben 2. Juni 2012 ist NOCH nicht tiefer :D Zitieren http://images.spritmonitor.de/536344.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rookee Geschrieben 2. Juni 2012 Teilen Geschrieben 2. Juni 2012 mir Persönlich gefällt nicht... lass lieber über nebler laufen... :D Gelbe Nebler sind immer wieder nice...Hat sich noch keiner von unseren Freunden wegen den aufgeregt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joshy6 Geschrieben 2. Juni 2012 Teilen Geschrieben 2. Juni 2012 naja gelbe nebler ist auch seeehr geschmacksache... da kommen mir immer die alten Franzosen in den sinn :D at Silversurfer... miss mal aus und gib bescheid , auch wegen Einbau Mengen... :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andy-cl9 Geschrieben 2. Juni 2012 Teilen Geschrieben 2. Juni 2012 (bearbeitet) Gelbe Nebler sind immer wieder nice...Hat sich noch keiner von unseren Freunden wegen den aufgeregt ? Nö, seit ca. 2 J. fahre ich so ...ohne Problemen Bearbeitet 2. Juni 2012 von Andy-cl9 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Wäscher Geschrieben 3. Juni 2012 Teilen Geschrieben 3. Juni 2012 Gelbe Nebelscheinwerfer sind doch legal: §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php Zitieren kunstparker.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord06 Geschrieben 3. Juni 2012 Teilen Geschrieben 3. Juni 2012 Klar sind sie das.Wer sagt den was gegenteiliges? Zitieren ACC ist keine Klimaanlage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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