aberjetz Geschrieben 5. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 moinmoin, ist es möglich genau zum 1.1.2012 mein auto still zu legen und am 02.01.2012 bzw. nächst möglichen tag in der zulassungsstelle wieder anzumelden und somit die versicherung zu wechseln? und wie hoch wären die kosten? mehr als 60€? meine versicherung will die email kündigung nicht akzeptieren und hat mit der antwort das es so nicht geht bis 02.12. gewartet :evil: Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
David Geschrieben 5. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 Abmelden + wunschkennzeichen reservieren ( willst ja die nummernschilder behalten) 5 + 2,50 Anmelden + wunschkennzeichen 25+ 10,20 wobei ich mir mit der ersten summe nicht sicher bin. Aber teurer wird es auf keinen Fall. Vg Zitieren >>>Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Def. Leistung: Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Metti82 Geschrieben 5. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 Kannst du nicht auch noch im Dezember kündigen, wenn der Versicherungsbeitrag gestiegen ist? Irgendwie ist mir so, aber garantiere für nix. Aber auch eine E-Mail ist eine schriftliche Kündigung und sollte gelten. Ich hatte mal nur via www gekündigt, ohne ne Bestätigung, da hab ich mir dann sicherheitshalber nen Screenshot gemacht, ging aber alles normal über die Bühne. MfG Metti Zitieren MfG Metti :D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 5. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 (bearbeitet) hier mal die email von denen :( sogar mit komischem schreibfehler.... hab ja nochmal geantwortet, aber glaube die stellen sich quer. müsste mal das kleingedruckte lesen, denke aber dort wird es drin stehen das es nur mit unterschift gültig ist. Sehr geehrter Herr XXXXX, Vielen Dank für ihre E-Mail. Bitte prüfen Sie, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Beitragserhöhung haben. Die Kündigung ohne Unterschrift lehnen wir komplett hat, somit ist diese auch nicht fristgerecht eingegangen. Mit freundlichen Grüßen Ihre HDI Direkt Service GmbH Im Auftrag der HDI Direkt Versicherung AG edit: das ist die anwort auf meine 2te mail das ich ja fristgerecht gekündigt habe nur halt ohne unterschrift und ob ich diese mit unterschift nachreichen kann. Bearbeitet 5. Dezember 2011 von aberjetz Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
din2 Geschrieben 5. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2011 @aberjetz kfz für einen tag stillegen + versicherungswechsel !!!!!!!!! Geht leider nicht,wenn die neue Versicherung deine Schadenfreiheitsklasse bei deiner alten Versicherung anfordert, fliegt das auf und die fordern von die wieder den Wechsel.Geht nur wenn der Halter gewechselt wird.Aber wenn dir letzte Woche zb. leider ein Stein:schock: in deine Frontscheibe geflogen ist,Teilkasko(bei manchen kommt es auch vor,daß es ein Hammer ist;) )hast du ein Schadensfall.Was sagt uns das? Schadensfall=Sonderkündigungsrecht,jederzeit und immer.:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
E.Krieger Geschrieben 6. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2011 kann man machen!!! habe ich früher auch immer so gemacht:wink: abmelden und am nächsten Tag wieder angemeldet! oder du schickst deiner Versicherung ein Schreiben in dem stehet das du aufgrund der Beitragserhöhung kündigst! das geht auch! gruß Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aberjetz Geschrieben 6. Dezember 2011 Autor Teilen Geschrieben 6. Dezember 2011 (bearbeitet) din2 hat leider recht: Wiederanmeldung H.1.6 Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen. beitrag steigt auch nicht und bei ner haftpflicht mit absicht einen schaden zu verursachen wäre auch recht unschön. sieht so aus als wenn ich wohl noch ein jahr dort bleiben muss. G.4 Form und Zugang der Kündigung Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist nur wirksam, wenn sie fristgerecht zugeht. Die von Ihnen erklärte Kündigung muss unterschrieben sein. aber wer liest schon das kleingedruckte :D also nächste mal unterschrift einscannen und rein kopieren Bearbeitet 6. Dezember 2011 von aberjetz Zitieren http://images.spritmonitor.de/376368.png RAIDER heißt jetz TWIX! Sonst ändert sich nix. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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