mAtZe Geschrieben 25. Februar 2012 Teilen Geschrieben 25. Februar 2012 hab nen paar infos gefunden über die suche , aber so richtig sicher bin ick mir immer noch nicht, ist es jetzt so das eigentlich nur die halterungen angeschweißt werden müssen und die anlage komplett ab kat passen würde unterm 2 liter ? also quasi och die usa cat backs bestellen - schweißen - hoffen auf eintragung Zitieren http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=560ce4-1303299044.jpg&size=thumbim aufbau... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mAtZe Geschrieben 28. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 28. Februar 2012 keiner ne antwort für mich ? Zitieren http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=560ce4-1303299044.jpg&size=thumbim aufbau... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 28. Februar 2012 Teilen Geschrieben 28. Februar 2012 Anlage muss gekürzt werden für cg4 und ein halter für fahrer seite dran geschweißt werden.wegen eintragung sehe ich leider schwarz:( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hh-22045 Geschrieben 28. Februar 2012 Teilen Geschrieben 28. Februar 2012 wieso kriegt man die nicht nach §21 eingetragen mit db-killer? Zitieren Hier arbeiten 147 Pferde und ein Esel lenkt. :cool: http://img28.imageshack.us/img28/3813/unbenannt3uu3.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 28. Februar 2012 Teilen Geschrieben 28. Februar 2012 Lies doch mal unter News hier im Forum;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lingi Geschrieben 28. Februar 2012 Teilen Geschrieben 28. Februar 2012 (bearbeitet) wieso kriegt man die nicht nach §21 eingetragen mit db-killer? Selbst wenn man von der Zugänglichkeit des TÜVs für sowas vom bisherigen Stand ausgeht: Eine offizielle garantiert gültige Eintragung einer Abgasanlage nach §21 sieht so aus: - Leistungsmessung 60,- - Fahrgeräuschmesung 290,- - Tüv-Gebühr fürs Gutachten 60,- Und eine offizielle Fahrgeräuschmessung mit max 74 dB ist nicht leicht zu bestehen...selbst mit Silencer Aber das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, und gerade TÜV-Prüfer die für Tuner und Werkstätten arbeiten, sind oft flexibler und verlangen meist beide Messungen nicht...bis jetzt... Bearbeitet 28. Februar 2012 von Lingi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.