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Neue Härtere Regelung für Auspuff Eintragung erreicht uns !


Bodykitfactory

Empfohlene Beiträge

Hallo Community

 

Da wir uns immer stark für die Intressen der Tuner einsetzen und wir mit der derzeitigen Regelung über die Abnahmebedingungn und Eintragung von Auspuffanlagen nicht zufrieden waren, haben wir seit einigen Wochen schon Regen Kontakt mit verschiedenen TÜV Stellen und haben uns ebenfalls mit dem VDAT ,,Verband Deutscher Automobiel Tuner,, in verbindung gesetzt um auch unsere Stellung und die vieler Tuner und Händler klarer darzustellen .

 

 

Denn auch seit mehr als einem Jahr haben alle Tuning Betriebe und Händler einen Starken Rüggang von Auspuffanlagen die über den §21 oder §19,3 abgenommen werden zu verzeichnen.

 

Die Umsatzeinbusen sind nicht Unerheblich.

 

 

Ganz zu schweigen von der Individualiesrungswünschen unserer Kunden !

 

 

 

 

Wir haben endlich vom VDAT die sich für uns auch an die höchsten Stellen gewendet haben eine Antwort bekommen die keinem Tuner gefallen wird.

 

Hier die Antwort :

 

,,Guten Tag,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Wie Sie bereits in Ihrer Mail beschreiben, gehören Schalldämpferanlagen zu den europäisch harmonisierten Produkten. Die Technischen Dienste erstellen daher weder Teilegutachten noch stellt das KBA ABE´sen für Schalldämpfer aus. Da die Prüfgrundlagen identisch sind, nutzen die Hersteller dann natürlich die in ganz Europa geltende EG-Genehmigung. Aufgrund einer gesetzlichen Besonderheit in Deutschland, nämlich der Regelung für den amtlich anerkannten Sachverständigen, können in Deutschland Einzeleintragungen vorgenommen werden. Manufakturen oder Kleinstserienhersteller nutzen diese Möglichkeit derzeit noch. Doch auch hier ist die Vorgabe, dass die Anlagen die jeweils gültigen Geräusch- und Emissionsvorschriften erfüllen. Die Prüf-/eintragungskosten sind daher nicht unerheblich und können den Wert der Schalldämpferanlage durchaus überschreiten – insbesondere wenn es um Euro 5 oder Euro 6 Fahrzeuge geht. Werden „grenzwertige“ Anlagen eingetragen, deren Geräusche sich durch die Nutzung z.B. im Laufe der Jahre verschlechtert und dadurch die EU-Grenzwerte überschritten werden, kann dieser Sachverhalt im Rahmen einer HU durchaus zu einem „erheblichen Mangel“ führen.

 

Unabhängig von der derzeit noch geltenden Regelung für die Prüfung von Austauschschalldämpfern wird in Kürze die Novellierung der EU Richtlinie R59 mit erheblich umfangreicheren Prüfregularien anstehen. Die Prüfkosten werden dann nicht mehr wirtschaftlich auf eine einzelne Anlage oder auf nur sehr geringe Stückzahlen umzulegen sein. Daher ist davon auszugehen, dass mit in Kraft treten der neuen R59 Regelung die Einzelabnahmen von Sportauspuffanlagen in Deutschland deutlich zurückgehen wird.

 

Die neue Geräuschregelung für Schalldämpferanlagen wird durch die UN ECE geregelt sein und damit für mehr als 40 Staaten gültig sein. Das Interesse der Staatengemeinschaft hinsichtlich Geräusch und Emissionsreduzierung war derart „geschlossen“, sodass die Interessen der betroffenen Industrie kaum berücksichtigt wurden. Insbesondere die mit der neuen R59 einhergehenden Prüfkosten für Austauschhalldämpfer wird ca. das 3 – 5 fache der bisherigen Prüfkosten verschlingen.

 

Wir hoffen mit diesen Angaben gedient zu haben. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, melden Sie sich gerne wieder.

 

 

 

Herzliche Grüße

 

VDAT - Verband der Automobil Tuner

 

Harald Schmidtke

 

Geschäftsführer VDAT

....,,

 

 

 

 

Erstmal bedanken wir uns bei Herrn Schmidtke vom VDAT für die ernüchternde Antwort und klarstellung offener Fragen.

 

 

Der Inhalt der Nachricht lässt die von vielen bereits gefürchtete Verschärfung der Richtlinien zur Eintragung von Auspuffanlagen nun wirklichkeit werden.

 

 

 

 

Eine Eintragung nach §21 Einzelabnhme für Auspuffanlagen die keine Gutachten oder EG Genehmigungen besitzen , darunter fallen alle aus dem Ausland kommenden Auspuffanlagen wird daher in Zukunft Erheblich teurer wenn es Überhaupt noch möglich ist diese Eintragen zu können.

 

 

 

Hier mal ein Beispiel für den Preisanstieg für Sondereintragungen von Auspuffanlagen welchen wir seit 2005 aus unseren Archiv mal zurückverfolgt haben.

In Klammern ()die vom TÜV nachträglich geforderten Abänderungen da die Anlagen zu Laut wurden nach der Regulierung.

 

 

 

März 2005 Skunk 2 Auspuffanlage Honda Accord 2.4L Preis .... 127,98€

(Keine Bauliche Veränderung nur Silencer)

 

 

Juni 2007 Megan Racing Auspuffanlage Nissan 350z Preis ... 146,53€

(Keine Bauliche Veränderung auch ohne Silencer)

 

 

September 2010 Skunk 2 Auspuffanlage Honda Accord 2.0L Preis .. 173,90€

(E Geprüfter Vorschalldämpfer 189,00€ + Montage 75,00€)

 

 

August 2011 Toyota Celica Invidia N1 mit Fox VSD Preis 178,97€

(E Geprüfter ESD 159,00€+ Montage 125,00€ und zwei Rohrbögen Edelstahl 63,70€)

 

 

 

Die oben vom VDAT genannten Werte die in Zukunft auf uns Tuner zukommen für die Eintragung von Auspuffanlagen werden dann wohl eher so aussehen..

 

 

Alt Stand 2011 etwa 175,00€

 

Neu Stand ab 2012/13 nach R 59 UN ECE Regelung mit einem Anstieg um

das 3-4 Fache um die 650,00€- 700,00€ nur die Abnahme der Auspuffanlage.

 

 

 

:mad: ganz klar diese Auspuffanlagen so gerne wir sie auch gehört haben werden dann nur den Absolut Schmerzlosen Tunern vorbehalten bleiben.

 

Wobei diese auch nur Innerhalb der Gesetzlichen Vorschrifften max. +7db über denen im Fahrzeugschein stehenden Herstellerwerten liegen darf.

 

 

 

 

Der Absatz an Invidia Q300 , Fox und anderen Anlagen die bereits eine E oder EG Genehmigung haben wir daher ansteigen.

 

 

Wir sehen für 2012 und 2013 dort schon nach bekanntwerden der neuen R59 Richtlinie Engpässe in der Herstellung und Enorme Lieferzeiten.

 

 

:) Früh Vorbestellen ist dann das A und O für all Tuner egal um welches Fahrzeug es sich handelt.

 

 

 

 

 

 

Noch ein kurzer Nachtrag der mich beim Abtippen dieses Textes erreicht hat.

 

 

 

Bestehende Eintragungung von Auspuffanlagen auch vor 2005 die die nach Aktuellem Stand in einer HU(AU) zu laut auffallen gelten Tatsächlich als Erheblicher Mangel und die TÜV Plakette wird nicht Zugeteilt !

 

 

Somit müssen die Besitzer von diesen Fahrzeugen auf eigene Kosten nachbessern.

Sprich E Geprüfte Vorschalldämpfer etc. nachrüsten und diese dann für die Teurern gebühren in Verbindung mit ihrer schon Eingetragenen Auspuffanlagen abnahmen lassen.

 

Die kosten für diese Abnahmen belaufen sich in der Regel zwisch 240,00€ und 450,00€

 

 

 

Wollen wir hoffen das die Regelung nicht alzu schnell in den neuen Gebührenkatalog Einfließt.

 

 

Gruß euer Micha

Leider nicht mehr Selbstständig , aber ich kann euch noch sehr viel besorgen. Fragt an !
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einfach nur UNGLAUBLICH sowas.

da kann man nur den kopf schütteln :roll:

 

erhöhung der spirtpreise, versicherungen, verschleißteile (reifen etc viel teurer als letztes jahr) kommen nun noch solche dinge hinzu.

 

es wird bald echt billiger sich nen OTTO-normalo golf zu kaufen um dann wie der besagte otto durch die gegend zu fahren und das ganze geld was in die LEGALE veredelung fließen würde, könnte man dann knallhart in ein ringtool stecken und hätte mehr von.

 

aber wann das ganze genau in kraft treten soll steht noch net fest, micha?

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in erster Linie Junge Tuningfreunde, die Auspuffanlagen aus USA und Japan haben wollen, haben dann weiterhin diese Optionen:

 

- Serienauspuff dranlassen

- anderen Sportauspuff mit ABE suchen (deren Angebot aber garantiert nicht grösser wird)

- 700,- für eine Eintragung hinlegen (deren Erfolg ungewiss ist)

- kaufen was man ursprünglich haben will und nicht eintragen / beim TÜV zurückbauen

 

Der Anteil derer die Option 4 wählen wird dann grösser...garantiert...

signaturhyxpjnb.jpg
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Ihr glaubt doch nicht das die das in diesen Bürokratenstaat wo die Mühlen langsam arbeiten bis April geschafft haben umzusetzen ?

 

glaub mir, bei genau solchen sachen arbeiten die wie ein blitz und setzen es sehr schnell um.

 

 

in erster Linie Junge Tuningfreunde, die Auspuffanlagen aus USA und Japan haben wollen, haben dann weiterhin diese Optionen:

 

- Serienauspuff dranlassen

- anderen Sportauspuff mit ABE suchen (deren Angebot aber garantiert nicht grösser wird)

- 700,- für eine Eintragung hinlegen (deren Erfolg ungewiss ist)

- kaufen was man ursprünglich haben will und nicht eintragen / beim TÜV zurückbauen

 

Der Anteil derer die Option 4 wählen wird dann grösser...garantiert...

 

 

richtig, denn viel was mit gutachten etc geben wird es nicht bzw nie für unsere autos.

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Die ABE bleibt erhalten, steht oben bezüglich Absatz von zugelassenen Anlagen.

Aber wie immer sagt der TÜV auch da, sollte Sie mit der Zeit zu Laut werden ist die ABE ungültig.

 

Ich glaub wir sollten uns mal paar Griechen einladen, die wissen wie man mit solchen Leute umgeht und haben aktuell genug Training :D.

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Naja wenn der Prüfer der Meinung ist, dass die Anlage zu laut ist wird er wohl eine Geräuschpegelmessung im Stand durchführen! Da zeigt sichs dann wirklich! Ist dann sicherlich auch von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich, ob das zu laut ist oder nicht! ;-)

Und zwecks dem Datum April 2012: Die neue HU-Richtlinie kommt irgendwann, aber nicht im April. Das wurde vor kurzem auf unbestimmte Zeit zur Überarbeitung verschoben! Also dauerts noch ein wenig!

 

Grüße

 

Tim

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Bleibt dann noch die Frage ob die Lautstärke dann gemessen werden muß oder reicht die rein subjektive meinung des Prüfers um zu entscheiden das die Anlage zu laut ist?

 

Wenn er meint die wäre zu laut, wird eine Standgeräuschmessung durchführen.

Diese ist aber nur ein Richtwert und nicht unmittelbar ausschlaggebend für die Zulässigkeit.

Im Zweifel würde dann eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt.

 

Aber das ist heute auch schon so wenn nach vorschrift geprüft wird.

z.B. wenn man von der Polizei zum TÜV geschleift wird wegen zu Laut,

oder per §21 eine Einzelabnahme erfolgt.

signaturhyxpjnb.jpg
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  • 2 Monate später...

Da wir inzwischen Mai haben ... gibts was Neues???

 

Im Zweifel würde dann eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt.
Und die zahlt dann der Besitzer des Kraftfahrzeuges auch noch oben druff.

 

Eventuell halt vorm TÜV alles vollstopfen und nachher wieder rausmachen.

 

Oder ähnliche Wege wie vor 20 Jahren gehen, worauf ich hier nicht näher eingehen will :angel: :cool: :D

Bearbeitet von Schmudi
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Bin auch voll am abkotzen grad, habs voll verpennt noch vor April zum TÜV zu fahren. RHD Speedmaster macht grad so gut wie gar keine Auspuffeintragungen mehr, will aber bis in 2-3 Monaten für alle in Import Kreisen bekannten Marken Gutachten erstellen lassen (war zumindest von Apexi, HKS & Skunk2 die Rede) Na ich hoff es klappt noch vor der Hondaropa :(
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  • 2 Wochen später...
Hallo Community

 

Da wir uns immer stark für die Intressen der Tuner einsetzen und wir mit der derzeitigen Regelung über die Abnahmebedingungn und Eintragung von Auspuffanlagen nicht zufrieden waren, haben wir seit einigen Wochen schon Regen Kontakt mit verschiedenen TÜV Stellen und haben uns ebenfalls mit dem VDAT ,,Verband Deutscher Automobiel Tuner,, in verbindung gesetzt um auch unsere Stellung und die vieler Tuner und Händler klarer darzustellen .

 

 

Denn auch seit mehr als einem Jahr haben alle Tuning Betriebe und Händler einen Starken Rüggang von Auspuffanlagen die über den §21 oder §19,3 abgenommen werden zu verzeichnen.

 

Die Umsatzeinbusen sind nicht Unerheblich.

 

 

Ganz zu schweigen von der Individualiesrungswünschen unserer Kunden !

 

 

 

 

Wir haben endlich vom VDAT die sich für uns auch an die höchsten Stellen gewendet haben eine Antwort bekommen die keinem Tuner gefallen wird.

 

Hier die Antwort :

 

,,Guten Tag,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Wie Sie bereits in Ihrer Mail beschreiben, gehören Schalldämpferanlagen zu den europäisch harmonisierten Produkten. Die Technischen Dienste erstellen daher weder Teilegutachten noch stellt das KBA ABE´sen für Schalldämpfer aus. Da die Prüfgrundlagen identisch sind, nutzen die Hersteller dann natürlich die in ganz Europa geltende EG-Genehmigung. Aufgrund einer gesetzlichen Besonderheit in Deutschland, nämlich der Regelung für den amtlich anerkannten Sachverständigen, können in Deutschland Einzeleintragungen vorgenommen werden. Manufakturen oder Kleinstserienhersteller nutzen diese Möglichkeit derzeit noch. Doch auch hier ist die Vorgabe, dass die Anlagen die jeweils gültigen Geräusch- und Emissionsvorschriften erfüllen. Die Prüf-/eintragungskosten sind daher nicht unerheblich und können den Wert der Schalldämpferanlage durchaus überschreiten – insbesondere wenn es um Euro 5 oder Euro 6 Fahrzeuge geht. Werden „grenzwertige“ Anlagen eingetragen, deren Geräusche sich durch die Nutzung z.B. im Laufe der Jahre verschlechtert und dadurch die EU-Grenzwerte überschritten werden, kann dieser Sachverhalt im Rahmen einer HU durchaus zu einem „erheblichen Mangel“ führen.

 

Unabhängig von der derzeit noch geltenden Regelung für die Prüfung von Austauschschalldämpfern wird in Kürze die Novellierung der EU Richtlinie R59 mit erheblich umfangreicheren Prüfregularien anstehen. Die Prüfkosten werden dann nicht mehr wirtschaftlich auf eine einzelne Anlage oder auf nur sehr geringe Stückzahlen umzulegen sein. Daher ist davon auszugehen, dass mit in Kraft treten der neuen R59 Regelung die Einzelabnahmen von Sportauspuffanlagen in Deutschland deutlich zurückgehen wird.

 

Die neue Geräuschregelung für Schalldämpferanlagen wird durch die UN ECE geregelt sein und damit für mehr als 40 Staaten gültig sein. Das Interesse der Staatengemeinschaft hinsichtlich Geräusch und Emissionsreduzierung war derart „geschlossen“, sodass die Interessen der betroffenen Industrie kaum berücksichtigt wurden. Insbesondere die mit der neuen R59 einhergehenden Prüfkosten für Austauschhalldämpfer wird ca. das 3 – 5 fache der bisherigen Prüfkosten verschlingen.

 

Wir hoffen mit diesen Angaben gedient zu haben. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, melden Sie sich gerne wieder.

 

 

 

Herzliche Grüße

 

VDAT - Verband der Automobil Tuner

 

Harald Schmidtke

 

Geschäftsführer VDAT

....,,

 

 

 

 

Erstmal bedanken wir uns bei Herrn Schmidtke vom VDAT für die ernüchternde Antwort und klarstellung offener Fragen.

 

 

Der Inhalt der Nachricht lässt die von vielen bereits gefürchtete Verschärfung der Richtlinien zur Eintragung von Auspuffanlagen nun wirklichkeit werden.

 

 

 

 

Eine Eintragung nach §21 Einzelabnhme für Auspuffanlagen die keine Gutachten oder EG Genehmigungen besitzen , darunter fallen alle aus dem Ausland kommenden Auspuffanlagen wird daher in Zukunft Erheblich teurer wenn es Überhaupt noch möglich ist diese Eintragen zu können.

 

 

 

Hier mal ein Beispiel für den Preisanstieg für Sondereintragungen von Auspuffanlagen welchen wir seit 2005 aus unseren Archiv mal zurückverfolgt haben.

In Klammern ()die vom TÜV nachträglich geforderten Abänderungen da die Anlagen zu Laut wurden nach der Regulierung.

 

 

 

März 2005 Skunk 2 Auspuffanlage Honda Accord 2.4L Preis .... 127,98€

(Keine Bauliche Veränderung nur Silencer)

 

 

Juni 2007 Megan Racing Auspuffanlage Nissan 350z Preis ... 146,53€

(Keine Bauliche Veränderung auch ohne Silencer)

 

 

September 2010 Skunk 2 Auspuffanlage Honda Accord 2.0L Preis .. 173,90€

(E Geprüfter Vorschalldämpfer 189,00€ + Montage 75,00€)

 

 

August 2011 Toyota Celica Invidia N1 mit Fox VSD Preis 178,97€

(E Geprüfter ESD 159,00€+ Montage 125,00€ und zwei Rohrbögen Edelstahl 63,70€)

 

 

 

Die oben vom VDAT genannten Werte die in Zukunft auf uns Tuner zukommen für die Eintragung von Auspuffanlagen werden dann wohl eher so aussehen..

 

 

Alt Stand 2011 etwa 175,00€

 

Neu Stand ab 2012/13 nach R 59 UN ECE Regelung mit einem Anstieg um

das 3-4 Fache um die 650,00€- 700,00€ nur die Abnahme der Auspuffanlage.

 

 

 

:mad: ganz klar diese Auspuffanlagen so gerne wir sie auch gehört haben werden dann nur den Absolut Schmerzlosen Tunern vorbehalten bleiben.

 

Wobei diese auch nur Innerhalb der Gesetzlichen Vorschrifften max. +7db über denen im Fahrzeugschein stehenden Herstellerwerten liegen darf.

 

 

 

 

Der Absatz an Invidia Q300 , Fox und anderen Anlagen die bereits eine E oder EG Genehmigung haben wir daher ansteigen.

 

 

Wir sehen für 2012 und 2013 dort schon nach bekanntwerden der neuen R59 Richtlinie Engpässe in der Herstellung und Enorme Lieferzeiten.

 

 

:) Früh Vorbestellen ist dann das A und O für all Tuner egal um welches Fahrzeug es sich handelt.

 

 

 

 

 

 

Noch ein kurzer Nachtrag der mich beim Abtippen dieses Textes erreicht hat.

 

 

 

Bestehende Eintragungung von Auspuffanlagen auch vor 2005 die die nach Aktuellem Stand in einer HU(AU) zu laut auffallen gelten Tatsächlich als Erheblicher Mangel und die TÜV Plakette wird nicht Zugeteilt !

 

 

Somit müssen die Besitzer von diesen Fahrzeugen auf eigene Kosten nachbessern.

Sprich E Geprüfte Vorschalldämpfer etc. nachrüsten und diese dann für die Teurern gebühren in Verbindung mit ihrer schon Eingetragenen Auspuffanlagen abnahmen lassen.

 

Die kosten für diese Abnahmen belaufen sich in der Regel zwisch 240,00€ und 450,00€

 

 

 

Wollen wir hoffen das die Regelung nicht alzu schnell in den neuen Gebührenkatalog Einfließt.

 

 

Gruß euer Micha

 

Hallo und guten Tag,

es ist schon verwunderlich, das wir Autofahrer derart geknebelt werden.

Ich wohne 1500 m neben der A41 und muß feststellen, DIE HOCHGESCHRAUBTEN,ZWEIRÄDRIGEN, RENNMASCHINEN sind mit ihrem Lärmpegel an der Grenze zur Körperverletzung anzusiedeln.

Hier regt sich kein TÜV oder sostwer auf.

Aber wir leben ja in Deutschland, es wird gedreht wie es gerade passt.

Es grüßt alteruhu

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Boar da sitzt man hier und ließt das und kann echt nur den Kopf schütteln :-( da werden die Straßen ja noch viel langweiliger :-(

 

Ähm... ne Serienauspuffanlage mit Sportendschalldämpfer ist ja meist viel leiser als komplette Anlagen. Werden also, wenn ich das richtig lese nur die kompletten Sportauspuffanlagen davon betroffen sein oder muss man selbst bei der Abnahme eines Sportendschallis Angst haben müssen??

 

Wobei diese auch nur Innerhalb der Gesetzlichen Vorschrifften max. +7db über denen im Fahrzeugschein stehenden Herstellerwerten liegen darf.

 

Wie is das zu verstehen?? Die im Fahrzeugschein stehenden Herstellerwerte beziehen sich doch sicherlich auf die Serienauspuffanlage, oder?. Aber schon wenn man nen Sportendschalldämpfer ran macht, erhöht das doch die Lautstärke um 20 bis 30db. Wie soll das dann bei ner kompletten Anlage funktionieren?^^

 

*seufz*

Grüße

Kevin

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Bei sowas bekomm ich nen roten kopp und blutstau -.-

 

solle die doch erstmal die alten möhren aus dem verkehr ziehen die vor rost fast nicht mehr können -.-

 

ich bau mir meinen Magnaflow noch drann .. egal ob erlaubt oder nicht ... die Blauen interessierts doch eh nich (jedenfalls in meiner umgebung)

 

Ich fahre schon seit geraumer mit nem riss im endtopf rum un es interessiert keinen .. genauso wenig interessieren sich die blauen dafür ob man mit quietschenden reifen losbrettert .. die gucken einen noch nichtma an !

 

Zum tüv kommt n serienpuff drann und dann gleich zuhause wieder der magna . die können mich ma gern haben !

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bleibt mal alle locker und kommt net immer mit dem "sollen die sich um was anderes kümmern"... "oh wenn man das so liest..die machen alles kaputt" ... "es muss doch laut sein wenn ich 115PS habe"... bla bla bla :wall:

ein geheule wie im kindergarten und dann eh nur einen topf von atu mit abe ranbauen :roll:

 

 

Wie is das zu verstehen?? Die im Fahrzeugschein stehenden Herstellerwerte beziehen sich doch sicherlich auf die Serienauspuffanlage, oder?. Aber schon wenn man nen Sportendschalldämpfer ran macht, erhöht das doch die Lautstärke um 20 bis 30db. Wie soll das dann bei ner kompletten Anlage funktionieren?^^

 

 

informier dich bitte erstmal über das thema dB und lautstärke. dir ist schon klar wieviel 20-30db mehr sind vom pegel?

ausserdem könnt ihr alle froh sein das in dB(A) gemessen wird und nicht wie es eigentlich sein müsste in dB(B) und dB© je nach lautstärke.

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ausserdem könnt ihr alle froh sein das in dB(A) gemessen wird und nicht wie es eigentlich sein müsste in dB(B) und dB© je nach lautstärke.

Äemh, es geht doch um die "Belästigung" des Menschen. Da ist die A-Bewertung schon richtig (kommt dem menschl. Gehör am nächsten). Oder habe ich in der Schule nicht aufgepasst?

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hat auch mit dem menschlichen gehör nix zu tun.

das sind die bewertungsfilter.

 

misst du 120dB(A) hast du einen niedrigeren wert als wenn du mit dB(B) bzw bei 120dB schon mit dB© misst. es wurde aber so in der norm eingeführt das man das alles in dB(A) misst.

Bearbeitet von cabkiller
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