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Garantieansprüche wegen Defekt?


Uzi

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

Hab im Dez. letzten Jahres ein CM2 beim HH gekauft, mit ein Jahr Gebrauchtwagengarantie usw.

Im März stellte ich fest, dass die Klima nicht hinhaut. Angerufen: ich solle erstmal ne Klimawartung mit Befüllung machen, die ich auch selbst bezahlen soll.

Ok, gestern endlich dazu gekommen, hab sie befüllen lassen. Ergebnis: Keine Leckage, es war noch ca. 350g Kältemittel im System, auf 550g auffüllen lassen, aber der Kompressor dreht nicht, wenn man einschaltet.

Kurz gesucht, ob Spannung am Kompressor anliegt. Alles ok, Kompressor kaputt:cry:

 

Hab ich ne Chance, nach 4 Monaten noch die volle Reperatur kostenlos zu bekommen?

In der Gebrauchtwagengarantie steht drin, dass der Verkäufer bestätigt, das Fahrzeug mängelfrei übergeben zu haben. Kann aber nicht sein, wenn der Kompressor im A**** ist.

 

Andererseits steht drin, bei über 100000km noch 40% Übernahme der Kosten.

 

MfG Sven

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Hallo Leute,

Hab im Dez. letzten Jahres ein CM2 beim HH gekauft, mit ein Jahr Gebrauchtwagengarantie usw.

Im März stellte ich fest, dass die Klima nicht hinhaut. Angerufen: ich solle erstmal ne Klimawartung mit Befüllung machen, die ich auch selbst bezahlen soll.

Ok, gestern endlich dazu gekommen, hab sie befüllen lassen. Ergebnis: Keine Leckage, es war noch ca. 350g Kältemittel im System, auf 550g auffüllen lassen, aber der Kompressor dreht nicht, wenn man einschaltet.

Kurz gesucht, ob Spannung am Kompressor anliegt. Alles ok, Kompressor kaputt:cry:

 

Hab ich ne Chance, nach 4 Monaten noch die volle Reperatur kostenlos zu bekommen?

In der Gebrauchtwagengarantie steht drin, dass der Verkäufer bestätigt, das Fahrzeug mängelfrei übergeben zu haben. Kann aber nicht sein, wenn der Kompressor im A**** ist.

 

Hier greift die gesetzliche Sachmängelhaftung.

Es muss also der Verkäufer für Mängel haften die zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich schon vorhanden (oder angelegt) waren.

Wie von Green Mamba schon richtig beschrieben, müsste der Händler die ersten 6 Monate beweisen daß dies nicht der Fall war.

 

Das ist auch der Grund für ein Übergabeprotokoll ("mängelfrei übergeben"), daß Du vermutlich unterschrieben hast.

Das ist nur ein Beweismittel für den Händler das zum Zeitpunkt der Übergabe alles i.O. war.

 

Im Winter kann der Händler die Funktion der Klima aber nur mit recht hohem Aufwand testen.

Es ist sehr unwahrscheinlich, daß er dies bei jedem Gebrauchten macht.

Dir war es beim Kauf ohnehin auf keinen Fall möglich die Funktion der Klima zu testen.

 

Es ist also sehr stark anzunehmen daß der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.

Aus meiner Sicht kann der Händler auch nicht das Gegenteil beweisen.

Er muss daher aus meiner Sicht den Schaden zu 100% übernehen.

Vor einem Richter hättest Du gute Chancen würde ich sagen.

 

Andererseits steht drin, bei über 100000km noch 40% Übernahme der Kosten.

MfG Sven

 

Das hat nichts mit der gesetzlichen Sachmangelhaftung zu tun, sondern ist eine zusätzliche Garantie, die über eine Versicherung abgeschlossen wird.

 

Greift diese Garantie für diesen Fall muss der Händler wegen der Sachmängelhaftung den Rest übernehmen.

signaturhyxpjnb.jpg
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Greift diese Garantie für diesen Fall muss der Händler wegen der Sachmängelhaftung den Rest übernehmen.

 

Erst greift die Sachmangelhaftung ;) Die Garantie brauchst du dagegen, wenn die ersten 6 Monate rum sind und dir dann z.B. das Getriebe hops geht. Du hast keine Chance dem Händler zu beweisen, dass das Getriebe zum Kaufzeitpunkt schon einen Knacks weg hatte. Dann nimmst die Garantie und zahlst nur die 60% Materialkosten.

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Die Garantie gilt natürlich auch in den ersten 6 Monaten, und wird auch vom Händler in slchen Fällen auch immer in Anspruch genommen!

 

in den zweiten 6 Monaten zahlst Du auch keine Materialkosten wenn Du beweisen kannst, bzw. offensichtlich ist, daß der Schaden bereits vorhanden war.;) ->Sachmängelhaftung

 

Diese Garantie hat wie gesagt nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun.

In diesem konkreten Fall überschneiden sie sich lediglich. -> Die Gararntie wird wenn möglich immer in Anspruch genommen, egal ob ein Fall für die Sachmängelhaftung, oder nicht.

 

Diese Garantien werden zudem von den Händlern oft sogar zusätzlich an die Kunden verkauft, obwohl sie in 1. Linie dazu dienen dem Händler die Kosten für die Haftung im Schadenfall gering zu halten.

Bearbeitet von Lingi
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