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Tüv leute...


Hondaholik

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Wo gibbet sowas...

 

Habe mein Accord heute wegen Tüv-fälligkeit abgegeben, das beste daran nach dem ich den abgegeben habe und auf dem weg zur arbeit war fällt mir ein meine Standlichter waren ausgefallen und ich wollte mir doch welche neu bestellen, naja so war meine Sorge ich komm net durch oder muss das Problem nachträglich beheben... alles schön und gut...

Komme zur Werkstatt nach feierabend hol mein Accord ab und frage den Werkstatt kollegen "und

alles gut?", da meint der zu mir deine leicht getönten Scheiben vorne müssen ab sonst alles PERFEKT, ähm... wie jetzt... Standlichter fielen ihm nicht auf aber licht test durchgeführt... o.k. !!!

 

Tüv Bericht:

 

-Frontscheibe / Seitenscheibe(n) / Heckscheibe in unzulässiger Weise verändert vordere

Seitenscheiben - Folie unzulässig

 

Soll jetzt überall Folie ab oder reicht Fahrer und Beifahrerseite?

Tiefschwarz ist es deffinitiv nicht...wegen so einer Kacke nochmal dahin

Bearbeitet von Hondaholik
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Ja beim TÜV arbeiten auch nun mal Menschen bei mir war es letzte mal auch so dass ich bei den Mängeln stehen hatte: "Kennzeichenbeleuchtung fehlt" dabie habe ich das 3M Leuchtschild und es ist laut Papieren Pflicht das OEM Licht abzuklemmen bzw Lastwiederstände einzubauen...

Naja ich kann damit Leben ...Die Folie abzureissen würde mich jetzt aber :kotz:

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Musst du abreissen!! :cool:

 

Ist eine Veränderung der Lichtbrechung usw. Blendung bei Nachtfahrten etc. irgendwie so hatte mir des mal ein Dekraprüfer erklärt.

 

Alle 3 vorderen Scheiben (2x Seite, 1 Front) dürfen nicht mit Folie beklebt werden.

Und die Frontscheibe darf auch "eigentlich" nur einen 10%igen Blendkeil der Scheibenhöhe haben.

Aber so lange es da nicht übertrieben wird.........;)

 

 

:wink:

 

MfG Metti :D

 

 

 

 

 

 

 

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Erstmal Danke das ihr so schnell kommentare dazu abgegeben habt... bevor ihr euch weiter

an:kotz: <---bah.... ich habe das Auto so gekauft und der Typ sagte mir noch die Tönungsfolie ist eingetragen, da hab ich grad vor 2 min. im Auto rumgewühlt in der Accord-Mappe und siehe da

Allgemeine Bauartgenehmigung, Nummer der ABG D 5103 Typ G8 Folie zur Aufbringung auf Scheiben von Fahrzeugen BLABLA...

 

Jedenfalls steht da drin das diese beiden Nummern "D 5103 , G8" gut lesbar auf der Scheibe bzw, gut erkennbar sein sollen, habe nachgesehen an der Heckscheibe steht es 2 mal und Fahrerseite hinten auch vorhanden jedoch nicht bei den anderen, was wollen die jetzt sagen?

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Jetzt die frage ... wer hat so ein Messgerät?

 

Was mich stutzig macht ist, das diese Nummer 5103 nicht an jeder Scheibe drauf ist,

es ist wohl möglich das beim zuschneiden diese nummer an der Ecke gerade rausgeschnitten werden musste, was sollte man dagegen tun... wenn der Prüfer sagt das ist nicht die selbe Folie wie die andere muss er es beweisen, dann kann man das so sehen das ich es beweisen muss das das die selbe ist... SCH... Regeln!!!

 

Ich werde mich beim Prüfer mal nächste Woche melden wenn möglich, dann mal sehen

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richtig. es ist nicht zulässig.

und wenn der threadersteller mal klar und deutlich schreiben würde was sein problem ist, würde er selber merken was sache ist.

 

welche scheiben hast du nun getönt?

ganz normal ab b-säule nach hinten alle?

ab a-säule nach hinten? sprich die vorderen seitenscheiben auch?

alle scheiben inkl windschutzscheibe?

 

ganz klar ist, dass man für die scheibentönung ab b-säule eine abe braucht. beim verkleben der folie ist darauf zu achten, das man an irgendeiner stelle gut sichtbar die abe nr lesen kann. auf den kleinen dreiecksscheiben hinten braucht man die nr nicht unbedingt, da man ja sieht das es die gleiche folie ist.

eine scheibentönung ab a-säule, sprich mit den vorderen seitenscheiben, ist komplett unzulässig! da hilft dir auch keiner nr auf der folie.

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In meinem Text oben steht genau welche Scheiben gemeint sind, manchmal muss man sich den Text genau durchlesen, ich überfliege auch viel aber wenn ich schreibe das der Tüv prüfer die vorderen Scheibenfolien müssen ab meine ich Folien das heisst Fahrer und beifahrerseite...

Wie dem auch sei diese Regelung gibt es nicht schon immer ausserdem gilt:

 

Wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird... Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (techn. Abnahme nach §21 STVZO) -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle, zertifizierte Lichttransmissionsmessgeräte hat.

 

Heisst für mich die möglichkeit besteht und ich habe mich an den Hersteller der Folie gewandt die haben mir die ABG gesendet, ich werde mich nochmal beim Tüv Prüfer informieren und alles weitere werde ich hier nochmal angeben ob die runter müssen oder nicht.

 

In der AGB steht nochmal für den TÜV Prüfer:

 

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach bekanntgabe Widerspruch

erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, . . ., schriftlich oder Niederschriftlich einzulegen.

 

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was meinste was dich das ganze kosten wird?! ;)

mach die folie an den vorderen seitenscheiben einfach ab und fertig.

 

wieso hat er die windschutzscheibe bemängelt? hast du da auch ne folie drauf oder wurde da nachträglich ein "grünkeil" oben aufgeklebt?

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Wie gesagt ich diskutiere mal auf nüsse mit dem Tüv futzi und frag wo der eigentlich wohnt ;)...

 

Im schlimmsten fall kommen die dinger ab, ich weiss nicht wieso der den TEXT so geschrieben hat das ich nicht wirklich daraus schlau werde aber an der Windschutzscheibe ist keine Folie dran ausser der Grünkeil, was fast jedes Fahrzeug hat.

 

-Frontscheibe / Seitenscheibe(n) / Heckscheibe in unzulässiger Weise verändert vordere

Seitenscheiben - Folie unzulässig

 

Gekauft habe ich das Auto von einem Russen und der meinte alle Scheiben die mit Folie beklebt worden sind sind auch eingetragen dafür gab er mit die Papiere und er selber war beim TÜV Nord damit

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wie gesagt, bei folie muss man nix eintragen, da die ne abe haben und gekennzeichnet sein müssen. alle anderen folien darf man nicht verwenden.

wenn er damit beim tüv war, dann hatte er die fenster vorne immer offen, wie alle die mit getönten scheiben zum tüv fahren ;) eintragen kann man die vorderen sicherlich nicht.

 

selbst die sicherheitsfolien (0,0% tönung) sind an den seitenscheiben unzulässig, da man im falle eines falles die scheibe nicht mehr richtig einschlagen kann. deutsche gesetze halt :roll:

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Ich sehe ja ein das es sich hier um die Sicherheit handelt, find ich auch gut so, jedoch gibt es sachen die man nicht versteht wie einer der Mord begeht kriegt oftmals weniger ein auf´m Kopf wie einer der irgendwo eingebrochen ist und eine Vase mit nimmt, diese Folien geschichte ist hier meiner meinung nach so was in der Art, meine Standlichter werden nicht bemängelt aber die Folie die wirklich nicht sooo dunkel ist wird als Tüv Plaketten blokade angegeben und wenn ich die Schei... ab habe mir nochmal 12€ abgenommen + die Zeit die man wieder dahin gurkt...:wall:

 

Irgendwo muss man solche dinge doch selber verantworten können, mein ED6 hat gelbe Standlichter die ich für den Tüv auch wechseln muss, wo ist hier das Problem?

Was solls...SHIT HAPPEN`S

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