blue devel Geschrieben 5. Februar 2007 Teilen Geschrieben 5. Februar 2007 hallo. nachdem ja mittlerweile jeder sich die besagten xenon nachrüstsets reinbastelt bin ich momentan am schauen ob ich es auch mache. weil das orginallicht von honda ist nicht grad das beste. nur was mich stutzig macht ist wegen erlaubt und nicht erlaubt. bei ebay wird mit E-Zeichen und tüv-zertivikat angeboten. aber unten drunter steht im bereich der stvo nicht zugelassen. siehe link. wiederum lese ich im anderen thread, daß nur 5000K und weniger erlaubt sind. ja wer blaustich drin haben will bzw blau muß aber auf mindestens 8000K gehen. somit auch wieder doof. wird beim einbau die vorhandene leuchtweitenregulierung ausser gefecht gesetzt? weil wenn ja ist auch wieder doof da es nur sinn macht deswegen zum tüv wenn als zweisitzer gemeldet. wegen waschanlage ist mir klar. alles was vor 2000 iist müßen keine haben. gibt es da besondere firmen wo angebote haben und gute erfahrungen damit. will ja net die katze im sack kaufen. muß ja net unbedingt ebay sein. aber zumindest mit E-Zeichen. gut und günstig wie man immer sagt. preislich sollte ja H4 und H1 gleich sein oder? weil ich für H1 brauche. fällt dann das standlich weg oder auch noch funktionstüchtig? was ist mit Bi-Xenon gemeint? danke im vorraus. und bitte keine diskusion ob xenon ja oder nein. http://cgi.ebay.de/H1-XENON-Nachruest-Kit-Satz-Set-8000k-ISO9001-E11_W0QQitemZ110085845994QQihZ001QQcategoryZ28643QQrdZ1QQcmdZViewItem Zitieren Aliens würden Honda fahren!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ich eben Geschrieben 5. Februar 2007 Teilen Geschrieben 5. Februar 2007 also mir hat vor kurzem einer gesagt, dass es bis zu einem bestimmten baujahr erlaubt ist, da die sache mit der scheinwerferreinigung und dem ladesensor zur leuchtweitenregulierung erst ab bj 03 oder 04 pflicht ist. ob es wirklich stimmt, keine ahnung. Zitieren Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue devel Geschrieben 5. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 5. Februar 2007 ich weiß nur von der waschanlage. da ist bis 2000 erlaubt. werd glaub ich mal zur dekra oder zum tüv fahren. ist glaub ich das beste. mfg Zitieren Aliens würden Honda fahren!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue devel Geschrieben 6. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 habe aus einem anderen forum einen link bekommen in sachen xenon. lesen lohnt sich. mfg http://www.autobild.de/test/zubehoer/artikel.php?artikel_id=6173 Zitieren Aliens würden Honda fahren!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
C00lZer0 Geschrieben 10. Februar 2007 Teilen Geschrieben 10. Februar 2007 also kein xenon..mist, hab mich schon gefreut gehabt...:( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue devel Geschrieben 10. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 10. Februar 2007 nee net wirklich. war auch mal der dekra und habe nachgefragt. ohne automatische lwr und reinigungswaschanlage bekommt man es nicht eingetragen. egal ob 2 oder 5 siitzer. sobald es nachgerüstet ist gehts. aber die orginalscheinwerfer sind ja gar net auf das xenon ausgelegt. deswegen leuchten sie überall hin nur net dort wo sie sollen. ist mir zu riskant. die sagten auch, wenn sie ohne dem eingtragen sind (solche tüvler gibt es ja auch) und es ist ein tödlicher unfall. hat es sich schon erledigt. die versicherung zahlt keinen pfenning. ist das gleiche als wenn du das auto nicht anmeldest und doch fährst. mfg Zitieren Aliens würden Honda fahren!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motzi21 Geschrieben 7. März 2007 Teilen Geschrieben 7. März 2007 Hi, zu dem Thema Xenon! Habe das bei mir auch nachgerüstet und war gestern beim Tüv HU und AU neu. Der Tüvler hat nix wegen dem Xenon gesagt, noch nicht mal meine nicht eingetragene Scheinwerferblenden, die aus USA ohne jegliche Papiere kommen, hat er bemängelt. Das einzige was er haben wollte, die Eintragung von der Tieferlegung, sonst ohne Mängeln durchgekommen. Mfg Zitieren Honda Civic EC8 *crashed*Toyota Corolla *halbes Jahr im Besitz ---verkauft*Honda Accord CD7 *motorschaden ---verkauft*BMW 335i *verkauft*Honda Accord CG2 *verkauft*Lexus GS450h *verkauft*Honda Accord CM8 *verkauft*Lexus IS-F *aktuell* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue devel Geschrieben 8. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 8. März 2007 ja hast du die xenon nicht eingetragen? ist ja auch doof wenn man dich anhält bis ja trotzdem der gearschte. egel ob du vor einer woche beim tüv warst oder nicht. das problem ist ja wenn du z.b. einen unfall mit todesfolge hast. du bist der verursacher. die legen dein auto komplett auseinander und suchen was. mit den xenon haben sie was gefunden. somit zahlt auch keine versicherung, weil es eine veränderung der lichttechnischen anlage gewesen ist. somit erlischt der versicherungsschutz. habe mir alles erklären lasen beim TÜV. wäre mir persönlich zu riskant. unb davon abgesehen daß unsere scheinwerfer auf normale birnen ausgelegt sind und nicht auf xenon abgestimmt sind. kannst du einstellen wie du willst. die streuung ist komplett anders. mfg Zitieren Aliens würden Honda fahren!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cabkiller Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 das ist so auch falsch.. deine scheinwerfer sind nicht für xenon ausgelegt, die neueren (wie auch z.b. die vom cg/ch) sind dafür ausgelegt. und wenn man nen unfall mit todesfolge hat (was hoffentlich bei keinem so sein wird) dann wird dir wohl keiner das auto komplett zerlegen und am licht wird es nicht liegen das man den unfall gebaut... klar ist es irgendwo erstmal verboten, aber wenn man die reinigungsanlage hat, die scheinwerfer dann richtig eingestellt sind, alles sauber verbaut ist könnte man sie denke ich eingetragen bekommen (auch ohne die alwr). denn dann wird der tüver auch sehen das es keinen blendet. und ich finde es ist auch zur eigenen sicherheit, das man ein wenig mehr sieht auf der strasse. und wenn die leute so blöd sind und immer ins licht gucken, dann blendet nicht nur xenon sondern auch das normale licht.... ach ja.. und bi-xenon ist abblend und fernlicht in einem, sprich wenn man fernlicht anmacht, schiebt sich der brenner noch nen stück raus und es wird noch mehr licht erzeugt. Zitieren ///Mugen 無限 Equipped [biete] alle Teile aus meinem Projekt k24cl9ftw Biete Reflash für Accord 2003-2008 und 2008+ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue devel Geschrieben 8. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 8. März 2007 kann nur das wiedergeben, was man mir bei tüv gesagt hat. kann gut sein daß für cg-ch die scheinwerfer ausgelegt sind. wenn man gute beziehungen hat bekommt man alles eingetragen. auch ohne lwr und swra. siehe gestern SternTV auf RTL. mfg Zitieren Aliens würden Honda fahren!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cabkiller Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 was war da? habe ich leider nicht gesehen Zitieren ///Mugen 無限 Equipped [biete] alle Teile aus meinem Projekt k24cl9ftw Biete Reflash für Accord 2003-2008 und 2008+ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ich eben Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 die haben da gebracht, dass man dinge, die man nach §21 eintragen muss von keiner freien werkstatt mehr gemacht werden darf. die haben da so nen test gemacht, mit gepimpten autos, wo man die teile niergends eingetragen bekommt. und irgendwie gab's da solch vermittler, die einem alles eingetragen haben und das sogar vom tüv, ohne das auto jemals gesehen zu haben. also sprich, kannst jeden rotz verbauen, ohne ahnung davon zu haben und bekommst es eingetragen. aber das gibt's jetzt angeblich nich mehr. habe dazu auch schonmal ein thema geschrieben. Zitieren Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 soso, und wenn du nachts einen unfall verursachst, der nach gesunden menschenverstand darauf zurück zu führen ist, dass du deinen unfallgegner hättest sehen müssen, wird der rest deiner karre trotzdem technisch untersucht. wenn das dann festgestellt wird, das da was eingetragen ist, was nicht hätte eingetragen werden dürfen, steht nicht blos der fahrer vor gericht, sondern auch derjenige, den ihn mit dem ding auf die menschheit losgelassen hat.. Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motzi21 Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 Ich kann mich auch nur dazu anschliessen, dass wenn ich ein Unfall baue und ich Schuld dran bin, dann hätte ich wahrscheinlich einen riesen Frontschaden, dann wären da die Brenner und die Vorschaltgeräte kaputt. Wenn das ein kleiner Unfall wäre, dann is kein Ding, da interessiert die Versicherung nicht und das mit Blenden (hat sich bis jetzt noch keiner beschwert), wenn du auch in normales Licht guckst, gerade bei Regen und im Dunkeln, dann wirst du auch richtig abgeblendet, dann könnte auch jeder zu normalem Licht behaupten, dass er abgeblendet wird, und falls da ein Todesfall noch durch mein Verschulden wäre, dann wäre ich selbst wahrscheinlich kurz vorm Sterben oder auch tot. Alles in einem, ist mir jetzt erstmal egal, falls was passiert, dann werde ich davon lernen, wenn es zu spät ist. Mfg Zitieren Honda Civic EC8 *crashed*Toyota Corolla *halbes Jahr im Besitz ---verkauft*Honda Accord CD7 *motorschaden ---verkauft*BMW 335i *verkauft*Honda Accord CG2 *verkauft*Lexus GS450h *verkauft*Honda Accord CM8 *verkauft*Lexus IS-F *aktuell* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HondaHolli Geschrieben 8. März 2007 Teilen Geschrieben 8. März 2007 ....und falls da ein Todesfall noch durch mein Verschulden wäre, dann wäre ich selbst wahrscheinlich kurz vorm Sterben oder auch tot. Alles in einem, ist mir jetzt erstmal egal, falls was passiert, dann werde ich davon lernen, wenn es zu spät ist. Mfg Merkwürdige Einstellung die Du da hast......:schock::weissnich: Zitieren Luxus - luxuriöser - EXECUTIVE!http://www.holger-allkemper.de/assets/images/hugFF.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 13. März 2007 Teilen Geschrieben 13. März 2007 Leuchtweitenregulierung war sogar schon ab 01.01.1990 Pflicht ! (§50 Abs 8) Aber das habe ich im Netz gefunden: Das sagt das KBA: Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen" § 50 Abs. 10 StVZO). Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO). Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen. Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten. Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm Das sagt die Dekra: Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes einer Scheinwerferreinigungsanlage einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Die Scheinwerfer müssen für Gasentladungslampen geeignet in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein. In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich. Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de Das sagt der Tüv: Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot. Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit: einer automatischen Leuchtweitenregelung einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt. Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind. Wir wollen, dass Sie sicher fahren. Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
acc95cc7_type-r Geschrieben 14. April 2007 Teilen Geschrieben 14. April 2007 hallo, habe lange zeit mit einem hella-techniker getelt um mich da mal 100% auszukennen. und nun lass ich das mit dem xenon-H4/H7-sockel-umbau-kit. be erlischt. da die falschen leuchtmittel in den reflektoren verwendet werden die für die glühlampen entwickelt worden sind. kommen da die xenon-brenner rein stimmen die ganzen refelktorparameter nicht mehr, und der leuchtpunkt in den brennern is viel größer als der glühfaden der birnen. da gehts um 0,1mm genauigkeiten. hab auf treffen schon oft solche umbauten gesehen, und egal wie gut es gemacht wurde, heller wurde es nie wirklich da wo es hell sein sollte, dafür rundherum blendeten die umgebauten scheinwerfer wie hölle. xenon blendet (besonders bei bmw und audi trotz autom. leutweitenreg.) eh schon stark genug, wenn dann noch so umbauten einem entgegen kommen... hätte man manchmal echt lust ihnen mit nem panzer entgegen zu kommen und einfach nur ins licht zu fahren... lol umbau gern, aber wenn dann gscheid, und sich von hella bi-xenon scheinwerfermodule einbauen, reinigungsanlage und lwr drnn und gut is. könnts nicht ertragen wenn ich einen honda mit H4/H7-xenonumbau durch blendung anfahren würde . LOOOL. gruß roho Zitieren H22A7 , ATR Getriebe , ohne Klima (-17kg) , Fensterheber hinten raus (-2,5kg) , ExedyStage1 Clutch Fidanza Flywheel (-6kg), ATR Hupen verbaut (-0,5kg), ATR Kupplungsbetätigung (-1,5kg), Getriebeschaltarm erleichtert (-0,5kg), ATR Schalthebel verbaut (-0,8kg), Teil-Auspuffisolierung entfernt (-1kg), ATR Bremssattelhalter (+0,4kg), 300x28 Scheiben (+ca2kg), Bitumen fast restlos entfernt (-8,7kg) === 1187kg Leergewicht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast dave77 Geschrieben 18. April 2007 Teilen Geschrieben 18. April 2007 Also das Thema wurde sehr oft schon diskutiert und es ist definitiv so, dass man ohne LWR und SWA die Teile nicht verbauen darf, zumindest machen da die meisten TÜV-ler Probleme. Das würde mich nicht unbedingt stören, weil man das Teil in 20 Minuten wieder ausbauen kann, bevor man zum TÜV fährt, aber grösser ist das Problem mit der Versicherung, weil sie eigentlich nur eine Möglichkeit suchen, nicht zahlen zu müssen. Vielleicht geht es paar Leuten finanziell so gut, dass es ihn nicht interessiert, wenn die Versicherung bei einem Schaden von 1000 EUR aufwärts nichts zahlt, es muss ja nicht mal ein Unfall mit Todesfolge sein und kann einem auch sehr teuer kommen!! Aber ich zahle die Versicherung nicht umsonst, und mir wäre der Risiko einfach zu gross, zumal auch der Leuchtkraft einfach nicht optimal ist. Da spare ich lieber noch und kaufe mir ein Auto, wo Xenon schon drin ist. Und bei einem Unfall muss es nicht dazu kommen, dass die Polizei dein Wagen untersucht, aber wenn es dazu kommt, dann bist im Arsch! :p Gruß: Dave Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
angel217 Geschrieben 19. April 2007 Teilen Geschrieben 19. April 2007 das mit der versicherung stimmt nicht ganz so. wenn du zum beispiel beim rückwärts fahren einen menschen totfährst und die finden danach die nicht eingetragenen xenon dann müssen die erstmal beweisen das es an den xenons lag. und es ist ja lächerlich das du den rückwärts überfahren hast weil du vorn xenon hast genau so wenn du nicht erlaubte rücklichter hast und mit der front einen totfährst muss die versicherung trotzdem zahlen weil die rücklichter nix damit zu tun haben. das heisst aber nicht das sie es nicht versuchen werden aber wenn man nen guten anwalt hast haben die versicherer keine chance durchzukommen. trotzdem würde ich nicht mit nicht eingetragenen licht oder fahrwerk fahren weil das halt sachen sind die offensichtlich sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HondaHolli Geschrieben 19. April 2007 Teilen Geschrieben 19. April 2007 Ich glaube das siehst Du falsch.... Wenn durch irgendwelche Veränderungen die Betriebserlaubnis am Fahrzeug erlischt, spielt es keine Rolle ob Du beim vorwärts oder rückwärtsfahren jemanden aufs Korn nimmst. Ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im Straßenverkehr zu führen (was eh schon den Versicherungsschutz ausschließt!) ist grob fahrlässig! Bei grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung, Du kannst es also drehen und wenden wie Du magst, Du haftest mit Deinem persönlichen Vermögen! Zitieren Luxus - luxuriöser - EXECUTIVE!http://www.holger-allkemper.de/assets/images/hugFF.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 19. April 2007 Teilen Geschrieben 19. April 2007 Ich glaube das siehst Du falsch.... Wenn durch irgendwelche Veränderungen die Betriebserlaubnis am Fahrzeug erlischt, spielt es keine Rolle ob Du beim vorwärts oder rückwärtsfahren jemanden aufs Korn nimmst. Ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im Straßenverkehr zu führen (was eh schon den Versicherungsschutz ausschließt!) ist grob fahrlässig! Bei grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung, Du kannst es also drehen und wenden wie Du magst, Du haftest mit Deinem persönlichen Vermögen! Richtig. Und deiner Freiheit. Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
acc95cc7_type-r Geschrieben 19. April 2007 Teilen Geschrieben 19. April 2007 hallo, habe vor ner weile bei auto-motor-sport-tv einen beitrag zu tuning gesehen. da haben sie gesagt - so wie bekannt - dass bei solchen umbauten wo die betriebserlaubnis erlischt die versicherung natürlich erst mal zahlen muss... wie sonnst auch immer, so dass der andere verkehrsteilnehmer erst mal sein geld bekommt... aber diese erhebt dann regressansprüche gegen den versicherungsnehmer. und bei fehlender BE kann selbst bei einem 100000€ unfall die versicherung max. 5000€ regress erheben, das ist die obergrenze, und das wurde sehr deutlich erwähnt. einfach mal sich eine situation vorstellen: wenn man wegen einem "normalen" reifenplatzer einen lkw mit gift an ner brücke im fluss versenkt, dahinter 10 auffahrunfälle passieren und dabei auch noch 5 leut ums leben kommen.... und dann die versicherung (durch einen gutachter dieser versicherung) sieht dass man einen offenen luftfilter unter der haube verbaut hatte der nur zugelassen ist wenn eine dämmmatte angebracht ist, diese matte fehlt -> somit erlöschung der BE-> daher kein Versicherungsschutz -> daher 78mio € schadenshöhe die auf einem zukommen. ach ja... muss ja nicht mal so ne sache wegen einem luftfilter sein... könnten ja auch weiße blinker sein , in die orange-leuchtende birnchen gehören, aber weiße blinker-birnchen hineingequetscht werden. wie oft kommen einem so weiß-blinkende blinker vor die nase. -> erlöschung der BE, unfall, usw... mfg roho Zitieren H22A7 , ATR Getriebe , ohne Klima (-17kg) , Fensterheber hinten raus (-2,5kg) , ExedyStage1 Clutch Fidanza Flywheel (-6kg), ATR Hupen verbaut (-0,5kg), ATR Kupplungsbetätigung (-1,5kg), Getriebeschaltarm erleichtert (-0,5kg), ATR Schalthebel verbaut (-0,8kg), Teil-Auspuffisolierung entfernt (-1kg), ATR Bremssattelhalter (+0,4kg), 300x28 Scheiben (+ca2kg), Bitumen fast restlos entfernt (-8,7kg) === 1187kg Leergewicht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HondaHolli Geschrieben 19. April 2007 Teilen Geschrieben 19. April 2007 Falsch, nicht alles was Du an dem Auto machst muß zwangsläufig zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Für manche Sachen bekommst Du schließlich nur ´ne Mängelkarte...... Aber wie dem auch sei, ich habe schon damals immer alles eintragen lassen um irgendwelchen Problemen aus dem Weg zu gehen. Aber letzten endes sind wir alle volljährig und jeder ist für sich selbst verantwortlich.... ;) :)) Zitieren Luxus - luxuriöser - EXECUTIVE!http://www.holger-allkemper.de/assets/images/hugFF.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
acc95cc7_type-r Geschrieben 19. April 2007 Teilen Geschrieben 19. April 2007 selber falsch *g* ich sagte nicht dass ALLES was man am auto macht die BE erlöschen lässt. ich sprach davon ... wenn man dinge macht die die BE erlöschen lässt... ... dass man dann nicht mit mehr als 5000€ in regress genommen werden kann (Quelle:Beitrag AMS-TV). und stellte situationen mit 2 beispielen (luftfilter und blinkerbirnchen) dar, mit der vorraussetzung dass man im falle eines unfalls an paragraphenreiter kommt. auch die polizei hat spielräume in sinne der "verkehrserziehung". bestes beispiel ist eine meiner vielen (ca 40 in 3 jahren) kfz-kontrollen in münchen von zivilen cops die mich aufhielten weil sie kurz sahen wie mein knight-rider-lauflicht (10segmente à 4 10mm LEDs aufm CC7 KGrill) auf der brücken-kuppe, noch wegen der angebauten kondesatoren nachleuchtete, obwohl ich es schon ausgesteckt hatte. als sie mich aufhielten wollten sie erst mal ein foto davon machen ;) -ich gebs zu, sieht bei vielen oft kindisch aus, aber da is mir echt ein augenschmaus gelungen(eigenlob xD )- sie haben gesehen dass das alles "erstmal" nur testweise verbaut war und boten mir 2 lösungen an: 1te: abschleppen, vorübergehende stillegung, tüv (ausbaubestätigung) usw -> 3 oder 4 punkte (weiß nicht mehr) + alles zusammen ca 400€ 2te: etwas machen wo sie sich sicher sein könnten dass ich es nicht wieder im fahrzeug verwende. -> ich überlegte kurz... und knickte die steuerplatine so dass sie durchbrach. natürlich nicht die led-leiste (8h arbeit). das reichte ihnen und konnte weiter fahren. puhhh lol natürlich war die platine am nächsten tag wieder gebaut, aber drann gebaut hatte ichs nur noch einmal kurz nachts aufm parkplatz. seit dem nie wieder :( nur soviel dazu... um nur auch ein bischen aus meinem nähkästchen zu plaudern ;) gruß robert Zitieren H22A7 , ATR Getriebe , ohne Klima (-17kg) , Fensterheber hinten raus (-2,5kg) , ExedyStage1 Clutch Fidanza Flywheel (-6kg), ATR Hupen verbaut (-0,5kg), ATR Kupplungsbetätigung (-1,5kg), Getriebeschaltarm erleichtert (-0,5kg), ATR Schalthebel verbaut (-0,8kg), Teil-Auspuffisolierung entfernt (-1kg), ATR Bremssattelhalter (+0,4kg), 300x28 Scheiben (+ca2kg), Bitumen fast restlos entfernt (-8,7kg) === 1187kg Leergewicht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HondaHolli Geschrieben 20. April 2007 Teilen Geschrieben 20. April 2007 @Robert Jau, ich hatte Deinen Beitrag nicht gelesen, sondern nur "überflogen"......war ja auch schon spät! :D Zitieren Luxus - luxuriöser - EXECUTIVE!http://www.holger-allkemper.de/assets/images/hugFF.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.