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CL7 Original-Auspuffanlage ein bisschen lauter/dumpfer machen


Yoshi1982

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AU-Nachweis für Fahrzeuge mit OBD

Für Fahrzeuge mit OBD galt bereits seit dem 1. April 2006 nicht mehr § 47a StVZO (Abgasuntersuchung). Es wird entsprechend § 29 Abs. 1 StVZO i. V. m. den Anlagen VIII Nr. 1.2.1.1 und VIIIa Nr. 4.8.2.2 StVZO neben der Untersuchung des Zustandes und der Zulässigkeit der Abgasanlage die Überprüfung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems mittels der OBD-Speicher-Auslesung vorgenommen. Anders als bei den Fahrzeuge ohne OBD muss der a. a. S. oder Prüfingenieur, sofern er die OBD-Prüfung selbst vornimmt, keinen gesonderten Nachweis der OBD-Prüfung erstellen. Nach geltender Rechtslage braucht er die von ihm selbst vorgenommene OBD-Prüfung auch nicht auf dem HU-Prüfbericht vermerken.

 

 

War denn schonmal jemand beim TÜV mit einem BJ03 Acci? ach keine Ahnung, ist auch egal.

Wie Cab schon sagte.....

Bearbeitet von DerTobi
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AU-Nachweis für Fahrzeuge mit OBD

 

War denn schonmal jemand beim TÜV mit einem BJ03 Acci? ach keine Ahnung, ist auch egal.

 

Ja, die kommen immer nicht klar damit.

 

Laut dem PC Programm wo der Acci dann zu AU angschlossen wird muss die Motorkontrolleuchte nach drehen des Zündschlüssels auf Pos. 2 ausgehen.

 

Macht sie aber nicht... Beim Accord geht die erst aus wenn der Motor läuft.

Und ab dem Punkt kommen sie nicht weiter weil sich der Schritt manuel nicht überspringen lässt.

Letztes mal musste ICH bei Honda anrufen damit die das dem Prüfer bestätigen das daß beim Accord nunmal so ist, sonst hätte ich den TÜV nicht bestanden! :motz:

 

Im Februar ist es bei mir wieder soweit, mal sehen wie der Stand der Technik nach 2 Jahren ist.

Wirkliche Hoffnung auf besserung hab ich aber nicht wirklich :roll:

Bearbeitet von BlueRacing
ACC ist keine Klimaanlage!
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