NightEyes Geschrieben 9. Januar 2019 Teilen Geschrieben 9. Januar 2019 Ich war so frei und habe kurzerhand die vor 11 Jahren erstellten AGBs zitiert, weil ich der Meinung war Richtiges zu tun, um damit das Wesentliche auf dem Punkt zu bringen - zumindest ist das bis dato die Anweisung vom Systemadministrator. Ob aber diese Bedingungen ggf. einer Aktualisierung bzw. Anpassung an heutige Vorschriften bedarfen, kann ich momentan schwer einschätzen. Da allein der aktuelle Systemadministrator mgutt derartige Themen lenkt, welcher seinen dazugehörigen Standpunkt bereits 2011 auf Seite 1 dieses Threads veröffentlichte, kann ich jegliches Wissen, hilfreiche Informationen und Erfahrungen, sowie diesbezügliche Updates natürlich sehr gern aufnehmen und weisend weiterreichen. DANKE. Zitieren . . . verkaufe diverse originale CG-/CH- Accordteile . . . . . . für Limousine und Hatchback . . . . . . bei Interesse -> PN an mich . . . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ichhier Geschrieben 10. Januar 2019 Teilen Geschrieben 10. Januar 2019 Ich formuliere es mal so: heute ist es besser, in Nutzungsbedingung und AGB den Umgang mit solchen Vorgängen eher nicht festzuschreiben und die Aufklärung auf das gesetzliche Mindestmaß zu beschränken (also das, was die gängigen DSGVO-Generatoren standardmäßig ausspucken). Was nicht in den AGB steht, kann man auch nicht direkt angreifen. Der "Kläger" muss selbst nachforschen (z.B. Verstöße über Testaccounts provozieren), was sich für nicht Forumsmitarbeiter als überaus aufwendig heraus stellt. Kommerzielle Abmahner machen sich nicht die Mühe und suchen sich leichtere Opfer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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