DerTobi Geschrieben 7. Januar 2013 Teilen Geschrieben 7. Januar 2013 Hallo Leute, hat jemand von euch schonmal was von einer Wiedereinlagerungsgebühr gehört? Ich bin gerade dabei etwas zurückzugeben, innerhalb der Gewährleistung, da ein Sachmangel vorlag und eine Nachbesserung abgelehnt wurde. Ich war lange im Einzelhandel tätig und habe mich soeben auch nochmal erneut belesen, aber soetwas halte ich für unüblich!? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord06 Geschrieben 7. Januar 2013 Teilen Geschrieben 7. Januar 2013 Äusserst unüblich. Ich kenne das nur von einer unseriösen Firma hier ausm Forum die solche Praktiken vollzieht. Vorher hab ich das auch noch nie gehabt. Zitieren ACC ist keine Klimaanlage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
D0M1 Geschrieben 7. Januar 2013 Teilen Geschrieben 7. Januar 2013 Hab ich bis etz auch noch nie gehört -.- @ accord06 wen meinst du gern auch per pn man will ja gewarnt sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accord06 Geschrieben 7. Januar 2013 Teilen Geschrieben 7. Januar 2013 Bekommst du ;) Zitieren ACC ist keine Klimaanlage! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerTobi Geschrieben 7. Januar 2013 Autor Teilen Geschrieben 7. Januar 2013 Mich würde die rechtliche Grundlage einer solcher Gebühr interessieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerTobi Geschrieben 8. Januar 2013 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2013 Zitat der Firma: Wiedereinlagerungsgebühr sind die Kosten für Neuverpackung bzw. Umverpackung neue Dichtungen wenn nötig usw. Anderes Zitat: Eine rechtliche Grundlage für eine Einlagerungsgebühr ist nicht ersichtlich. Eine solche Gebühr hätte vor Vertragsschluss vereinbart werden müssen, was offenbar nicht geschehen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acci-Driver Geschrieben 8. Januar 2013 Teilen Geschrieben 8. Januar 2013 Wenn die mit der Einlagerungsgebühr nicht durchkommen, können die dir das auch als Nutzungsabschlag abziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerTobi Geschrieben 8. Januar 2013 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2013 Der Nutzungsabschlag beträgt dann aber nicht 25%, sondern üblichweise ca. 3% pro genutzen Monat und damit wäre ich einverstanden. Und außerdem: http://www.vz-berlin.de/Waehrend-der-gesetzlichen-Gewaehrleistung-Keine-Nutzungsentschaedigung-beim-Ersatz-defekter-Geraete Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arteck Geschrieben 8. Januar 2013 Teilen Geschrieben 8. Januar 2013 Ich bin gerade dabei etwas zurückzugeben, innerhalb der Gewährleistung, da ein Sachmangel vorlag und eine Nachbesserung abgelehnt wurde. Gewährleistung - ok Sachmangel vorlag - ok , somit Wandlung möglich Nachbesserung abgelehnt - von wem ?? dir oder haben die abgelehnt ?? Zitieren http://schmitzo.de/MotorradSicherheitsTraining/images/logo_transparent_klein.gif Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerTobi Geschrieben 8. Januar 2013 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2013 (bearbeitet) Der Händler wollte nicht Nachbessern bzw. er wollte gar nichts unternehmen. Soweit ist es zum Glück schon geklärt. Es geht halt nur um diese wunderliche Gebühr. Wenn das so einfach geht dann denke ich mir auch eine aus. Bearbeitet 8. Januar 2013 von DerTobi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ichhier Geschrieben 8. Januar 2013 Teilen Geschrieben 8. Januar 2013 Ich lehne mich mal aus dem Fenster: so du privater Endverbraucher bist, ist diese "Gebühr" nicht rechtens, da sie dich bei der Ausübung deiner gesetzlichen Rechte benachteiligt. Eine entsprechende AGB-Klausel wäre unwirksam und abmahnfähig. Der Händler wollte nicht Nachbessern bzw. er wollte gar nichts unternehmen.D.h. der Händler tritt vom Kaufvertrag zurück. Damit sind sämtliche mit der Rückabwicklung verbunden Kosten sein Bier und nicht deins. Da würde ich beim "Nutzungsabschlag" aber ganz genau rechnen - d.h. nur die Tage bezahlen, die der Gegenstand auch wirklich genutzt werden konnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alex Geschrieben 8. Januar 2013 Teilen Geschrieben 8. Januar 2013 Hmm... die Wiedereinlagerungsgebühr kenne ich eigentlich nur, wenn Du bei Deinem örtlichen Händler etwas bestellt hast, dieses aber dann doch nicht haben willst. Das 14-Tage Rückgaberecht gilt ja nur bei Internet-Geschäften gesetzlich. Beim örtlichen Händler, egal ob Mediamarkt, Real, Honda oder weiß der Geier ist das nur Kulanz, wenn sie das machen. Aber wenn ein Händler bei einem nachweisbaren Sachmangel innerhalb der Gewährleistung nichts unternimmt und statt dessen auch noch eine Wiedereinlagerungsgebühr nimmt, würde ich ihm die Telefonnummer meiner RS-Versicherung und meines Anwaltes geben... Gruß, Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerTobi Geschrieben 8. Januar 2013 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2013 So seh ich das auch! Wir warten ab, wir warten ab. Ich gebe ein Rückmeldung sollte etwas passieren :)) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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