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Wiedereinlagerungsgebühr


DerTobi

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

 

hat jemand von euch schonmal was von einer Wiedereinlagerungsgebühr gehört?

Ich bin gerade dabei etwas zurückzugeben, innerhalb der Gewährleistung, da ein Sachmangel vorlag und eine Nachbesserung abgelehnt wurde.

 

Ich war lange im Einzelhandel tätig und habe mich soeben auch nochmal erneut belesen, aber soetwas halte ich für unüblich!?

 

Grüße

 

:wink:

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Zitat der Firma:

Wiedereinlagerungsgebühr sind die Kosten für Neuverpackung bzw. Umverpackung neue Dichtungen wenn nötig usw.

Anderes Zitat:

Eine rechtliche Grundlage für eine Einlagerungsgebühr ist nicht ersichtlich. Eine solche Gebühr hätte vor Vertragsschluss vereinbart werden müssen, was offenbar nicht geschehen ist.

 

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Ich bin gerade dabei etwas zurückzugeben, innerhalb der Gewährleistung, da ein Sachmangel vorlag und eine Nachbesserung abgelehnt wurde.

 

Gewährleistung - ok

Sachmangel vorlag - ok , somit Wandlung möglich

Nachbesserung abgelehnt - von wem ?? dir oder haben die abgelehnt ??

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Ich lehne mich mal aus dem Fenster: so du privater Endverbraucher bist, ist diese "Gebühr" nicht rechtens, da sie dich bei der Ausübung deiner gesetzlichen Rechte benachteiligt. Eine entsprechende AGB-Klausel wäre unwirksam und abmahnfähig.

 

Der Händler wollte nicht Nachbessern bzw. er wollte gar nichts unternehmen.
D.h. der Händler tritt vom Kaufvertrag zurück. Damit sind sämtliche mit der Rückabwicklung verbunden Kosten sein Bier und nicht deins. Da würde ich beim "Nutzungsabschlag" aber ganz genau rechnen - d.h. nur die Tage bezahlen, die der Gegenstand auch wirklich genutzt werden konnte.
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Hmm... die Wiedereinlagerungsgebühr kenne ich eigentlich nur, wenn Du bei Deinem örtlichen Händler etwas bestellt hast, dieses aber dann doch nicht haben willst. Das 14-Tage Rückgaberecht gilt ja nur bei Internet-Geschäften gesetzlich. Beim örtlichen Händler, egal ob Mediamarkt, Real, Honda oder weiß der Geier ist das nur Kulanz, wenn sie das machen.

 

Aber wenn ein Händler bei einem nachweisbaren Sachmangel innerhalb der Gewährleistung nichts unternimmt und statt dessen auch noch eine Wiedereinlagerungsgebühr nimmt, würde ich ihm die Telefonnummer meiner RS-Versicherung und meines Anwaltes geben...

 

Gruß, Alex

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