KAWA450 Geschrieben 21. Januar 2013 Teilen Geschrieben 21. Januar 2013 Meine Frage: Ist die Eintragung dieses "Fahrwerks" IMMER mit der Eintragung von Sturzverstellern verbunden? Mir liegen bisher keine Unterlagen von dem "Fahrwerk" vor....ich dachte nur bei dem KW-Fahrwerk steht expliziet drin, dass die Eintragung nur in Verbindung mit KW Sturzversteller möglich sei... Habe mir jetzt "schwarze-NoName" Sturzversteller bestellt => Komm ich damit durch die Eintragung, oder muss ich jetzt noch teure, Eintragbare Sturzversteller kaufen... Was steht in der Beilage zu dem H&R Monotube- Gewindefahrwerk? Vielen Dank KAWA450 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Harinjo Geschrieben 21. Januar 2013 Teilen Geschrieben 21. Januar 2013 Das h&r Gutachten kannst du auf deren HP runterladen. Zitieren http://www10.pic-upload.de/08.04.13/278bj215a8.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KAWA450 Geschrieben 21. Januar 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Januar 2013 http://www.h-r.com/de/f_produktsuche.php gut, hab ich gelesen, aber ob ich jetzt Sturversteller verbauen muss oder nicht....Kein Plan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
s1zlak Geschrieben 21. Januar 2013 Teilen Geschrieben 21. Januar 2013 Nein du brauchst keine Sturzversteller. Kannst du einfach eintragen lassen, achte nur darauf dass du im Tüv geprüften Bereich bist. Zitieren soichiro schrieb: Le Püsh e 7Tashé a lasde Post Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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