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Schaden durch herabfallende Bausubstanz


Memel

Empfohlene Beiträge

heyho,

 

kennt sich wer aus oder hat schon wer erfahrung gemacht mit der regulierung eines schadens, der durch herabfallende bausubstanz von gebäuden entstanden ist?

habe auf arbeiten einen eigenen stellplatz für den ich bezahle. dieser befindet sich an einem backsteinhaus, aus dem nun durch das frost- und tauwetter das fugenmaterial heraus bröckelt. dieser ist nun auf meiner frisch lackierten motorhaube gelandet und hat dellen und lackschäden hinterlassen. habe gleich fotos gemacht und dem hausmeister gemeldet.

ist soetwas in der regel über eine gebäudeversicherung/-haftpflicht abgedeckt oder heißts hier "zur falschen zeit am falschen ort"?

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  • 4 Wochen später...

Bei mir war es eine Eisscholle, die sich von einem Dach eines Wohnhauses löste, und in meinem

Autodach verewigte.

 

Polizei angerufen...die haben alles aufgenommen...und die Feuerwehr musste anrücken und das Dach räumen...akute Gefahr für Passanten.

Ich also kurz drauf Hauseigentümerin kontaktiert....paar Tage später bekomme ich einen Brief

ihrer Versicherung:

 

Eine Schneefangvorrichtung ist in Bayern gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bla bla blupp.....Wir kommen für den Schaden nicht auf. Ich gleich den Hörer gezückt und dort angerufen.

 

Bisschen giftiger Small-Talk, bis er zu mir sagt: Selbst wenn ein Passant tödlich verunglückt.....

Wir zahlen Nicht.....da war ich Sprachlos und hab aufgelegt.

 

 

Hab die Eigentümerin privat belangt, und mich auf die Hälfte des geschätzten Schadens

(laut Gutachter) geeinigt. Ist jetzt paar Jahre her, trotzdem überkommt mich im Winter

beim Parken ein mulmiges Gefühl.

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sooooo... war gestern beim lacker mal den "schaden" einschätzen lassen: round about 800 öcken :schock:, da die haube komplett neu lackiert und die kotflügel beilackiert werden müssten. kostenvoranschlag hab ich erstmal noch nicht machen lassen, da ich dafür 10% abdrücken müsste und ich noch nichts von der versicherung gehört habe. ansonsten würde ich dem lacker die versicherungsdaten geben und der würde das alles direkt mit denen klären und verrechnen. werd die woche noch abwarten und dann mal beim eigentümer nachhaken, was nu is. ne gebäudeversicherung wird er ja wohl haben...

 

...Eine Schneefangvorrichtung ist in Bayern gesetzlich nicht vorgeschrieben...

 

weil in bayern ja auch am wenigsten mit schnee zu rechnen ist :roll: ärgerlich

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Naja schnee und mörtel sind verschiedene Sachen.

Auf Schnee hat der Hauseigentümer keinen Einfluss ( kann ja schlecht oben anrufen und den schnee abbestellen)

 

Auf die Bausubstanz des Gebäudes schon. Hab ich fast täglich im Dienst mit zu tun....allerdings verhindere ich schlimmeres. Über den Ausgang eines versichrungfalles hab ich bislang noch nichts mit gekriegt....ist zivilrecht.

image.php?type=sigpic&userid=13&dateline=1191105525

Gruß Matze

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  • 1 Monat später...

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