Schneehaze Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 (bearbeitet) Hallo Leute, wie manche schon wissen sollte, hatte ich am 31.12.2012 einen klassischen Rechts-Vor-Links-Unfall. Der Unfallgegner (nennen wir ihn hier einfach mal Vollhorst) hat mir natürlich sofort alles an den Kopf geworfen was möglich war. "Du bist Schuld, du bist in mich reingefahren" etc. Nach ca 10 Minuten Diskussionen wollte Vollhorst irgendeinen bekannten holen. Während er weg war habe ich die Polizei gerufen. Als Vollhorst dann wiederkam und die Polizei noch nicht angetrudelt war, wollte dieser mir weißmachen das er den Schaden begleicht und noch 1000€ mehr zahlt bla bla bla bla blaaa. Die Polizei hat den Schaden natürlich dann aufgenommen und ein Bußgeldverfahren gegen Vollhorst eingeleitet. Ich habe sofort einen Anwalt eingeschaltet, sowie einen unabhängigen Gutachter. (Schaden laut Gutachter 5500€ ohne Gutachterkosten) ca 1,5 Wochen später kam ein Brief der Polizei, dass gegen Vollhorst nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis läuft. Mein Anwalt hat währenddessen der Versicherung bescheid gesagt, dass Vollhorst einen Unfall hatte und das ich meinen Schaden gerne innerhalb 2 Wochen bezahlt haben will. (22.01.2013 war die Frist) Sooo.. jetzt das eigentliche Problem. Das Auto ist seit anfang Januar bei Honda. (Abtretungserklärung unterschrieben..) Vollhorst hat der Versicherung keinen Muks gemeldet. Geschweige denn der eigentliche Versicherungsnehmer (Nennen wir Ihn mal Halbtoter Opa). Die Versicherung von Haltoter Opa ist die wunderbare HUK Coburg. Diese hat angeblich den halbtoten Opa schon 2x angefordert den Schaden zu melden. Bis jetzt noch nichts passiert. Wie soll ich weiter verfahren? Ich hab langsam keine Lust mehr ohne Auto rumzuhängen und jeden Tag aufs neue auf Kollegen, Freunde und Familie angewiesen zu sein das ich zur Arbeit komme. Achja. Die "amtliche Ermittlungsakte" ich ebenfalls noch nicht beim Anwalt angekommen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen :D Gruß, Roman Edit: was ich vergessen habe zu erwähnen ist, dass Vollhorst tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hat und MEINER Versicherung den Schaden gemeldet hat! Und nun meldet Vollhorst sich immer noch nicht bei der beschissenen Versicherung bzw der halbtote Opa -.- Bearbeitet 21. Februar 2013 von Coroyo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 normalerweise steht dir ein leihwagen zu, den der unfallgegner zahlen muss! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 21. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 maximal 2 wochen. ich hab schon 3 tage aufgebraucht... und was hätte es mir gebracht, wenn ich schon fast 2 monate warte? ich bekomme lieber die Nutzungsausfallentschädigung anstatt einen leihwagen zu nehmen ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ichhier Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 Hast du schon mal mit deiner Versicherung gesprochen? Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass deine Versicherung den Schaden übernimmt und sich das Geld vom Gegner wieder holt. Über die genauen Spielregeln kann ich aber nichts sagen. Vielleicht weiß dein Anwalt mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 21. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 (bearbeitet) Mein Anwalt meinte, dass meine Versicherung damit überhaupt nichts zu tun haben soll. Er hat auch meinen Schadensbericht ausgefüllt und darin beschrieben, dass meine Versicherung auf jeden Fall nicht dem Unfallgegener bezahlen soll. Das Auto war übrigens ein Kotzgelber Twingo. 1300€ Totalschaden xD xD xD Achja nochwas: Der Vollhorst hat ja nichtmal einen Wohnsitz (Unfallbericht von der Polizei->Kein fester Wohnsitz)!!! Also ich glaub das der nichtmal weiß, das der ne Strafanzeige wegen Fahren ohne Führerschein hat xD Und normal MUSS sich ja der Versicherungsnehmer melden... Ob der jemals einen Brief gesehen hat ist fraglich... Bearbeitet 21. Februar 2013 von Coroyo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KAWA450 Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 soweit ich das vesrstanden habe, ist es doch so das "egal" welche Versicherung sich austauschen untereinander...auf dem von beiden "Unfallpartein" unterschriebenen "Unfall-Protokoll" steht ja das amt. Nummernschild beider drauf....folglich sollte DEINE Versicherung bei "verzögerten-Problemen" zahlen und sich das Geld von der gegnerischen Versicherung holen...Zahlt diese nicht...geht es vor Gericht der VERSICHERUNGEN...Du hast damit ja im eig. Sinne nichts mehr zu tun....die gegnerische Versicherung muss den Schaden begleichen...das ist DEFAKTO !!! Die Gegenerische Versicherung muss das allerdings in einem Fall nicht tun....wenn der Verursacher ohne Fahrerlaubnis den Unfall verursacht hat, und somit OHNE Versicherung unterweg war....damit wird dann die Sache ein bisschen Verzwickter.....hat " Vollhorst" Geld wird bei nichtbezahlen der Lohngefähndet....(Fall diser nicht freiwillig DEINER Versicherung den Betrag rückerstattet) Falls nicht....dann hast DU verkakkt ( nix böses gegen dich !!!!! ) aber von einem Harzer ist es sehr sehr schwierig "Geld" zurück zu bekommen.... Was jetzt schlussendlich dein Auto angeht...puuuh gute Frage...der "Mietwagen" will bezahlt werden, aber wenn du auf den kosten sitzen bleibts is scheisse...im Falle Vollhorst hat Hartz4 !!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 21. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 Ich bin mir zu 80% sicher das Vollhorst Harz 4 hat wenn ich ihn mir so in Erinnerung anschaue... Keinen Wohnsitz... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
8pepe8 Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 so hat sich das mir allein beim durchlesen auch gerade dargestellt, keinen führerschein, kein wohnsitz etc... na bleibt nur das beste zu hoffen, dass du irgendwie den schaden reguliert bekommst und nicht auf den entstehenden kosten sitzen bleibst :roll: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ichhier Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 Wie gesagt, mit der eigenen Versicherung reden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
green_mamba Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 Ich denke kompetenten Rat wird dir dein Anwalt vermitteln. Hast du dann ein ungutes Gefühl, dann wechsel diesen. Mir ist vor 2 Jahren auch einer draufgefahren und nach der Abtrittserklärung an das Autohaus wurde mein Wagen repariert. Danach haben sich Anwalt und AH um die Beischaffung der Reparaturkosten bemühen dürfen und ich bekam einige Wochen später dann noch nen Schadensersatz wegen Wertminderung nachgezahlt. Ich schalte doch gerade deshalb nen Anwalt ein, damit ich mit der Sache nix bis wenig mehr zu tun habe.. Fahren ohne Führerschein ist zwar grob fahrlässig und kann durchaus dazu führen, dass der Unfallgegner von seiner Versicherung keine TK/VK-Schäden bezahlt bekommt, die KFZ-Haftpflicht jedoch bleibt davon unberührt. Sicher wird aber die gegnerische Versicherung sich den entstandenen Schaden von deinem Unfallgegner zurück holen. Geh also dem Anwalt auf den Sack das er sich bewegt... Zitieren http://images.spritmonitor.de/494192.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 21. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 (bearbeitet) ok. Mein Wagen steht nun seit fast 2 Monaten bei Honda. Honda wartet nur noch auf den bescheid der Versicherung... dieser kommt allerdings nicht da.. ihr wisst schon. Also geh ich heute zu meinem Anwalt und sag dem das ich mein Auto sofort wieder haben will und der das mit meiner Versicherung abklären soll, damit die Versicherungen sich untereinander zanken sollen? ^^ Weil laut HUK "darf" ich mit niemandem reden ausser meinem Anwalt, da ich ja überhaupt erst einen Anwalt eingeschaltet habe. Hat die Werkstatt dir den Wagen ohne faxen repariert? Oder hat die gegnerische Versicherung denen denn etwa schon fest zugestimmt das der Schaden repariert wird? Bei mir ist dies nämlich nicht der Fall! Bearbeitet 21. Februar 2013 von Coroyo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CG9 Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 Klarer Fall für die Haftpflicht versicherung des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Geh deinem Anwalt auf den Sack. Notfalls such dir einen anderen. Gibt genügend Auswalt von Fachanwälten. Wenn du im ADAC bist....lass dich da mal beraten. Jeder tag wo das Auto dort steht gibt Geld! Allein wegen der Verschleppung der Regulierung durch die gegenerische Versicherung sollte man schon langsam an einen gesonderten Schadensersatz geltend machen können. Übrigends ist nicht Vollhorst der Versichrungsnehmer ...sondern Halbtoter Opa. Also ran an Halbtoter Opa. Aber so kenn ich die HUK. Zitieren Gruß Matze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 21. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 (bearbeitet) Ja. Das Problem ist ja der halbtote Opa. Der wäre ja nicht halbtot würde ich ihn nicht so nennen. Ich glaub der is mittlerweile an die 90 Jahre alt und dem ist das auch alles schei**egal was mit seiner Versicherung passiert oder eben nicht passiert... Zu dem hingehen und ihn zwingen darf ich ja auch nicht... Meinst du wirklich, dass ich die Nutzungsausfallentschädigung über den gesamten Zeitraum bekomme? Nicht nur für die Tage der Reparatur (Laut Gutachten 5-6 Werktage). Ich habe auch mal gehört, dass maximal 10 Werktage ausgezahlt werden... Mit geht es aber im primären auch nicht darum, sondern darum das mein Auto steht, rostet, nicht bewegt wird, der Lack angeriffen wird und niemand tut etwas dagegen... Bearbeitet 21. Februar 2013 von Coroyo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Memel Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 (bearbeitet) [off topic] also ich kann mich über die HUK nicht beschweren. hab meinen schaden vor 2 monaten anstandslos reguliert bekommen. dachte erst, es ist von nachteil wenn beide gegner bei der gleichen versicherung sind, aber nix da, ging alles flott und nach 2 wochen wars wägelchen wieder heile. Bearbeitet 21. Februar 2013 von Memel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CG9 Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 (bearbeitet) Ja. Das Problem ist ja der halbtote Opa. Der wäre ja nicht halbtot würde ich ihn nicht so nennen. Ich glaub der is mittlerweile an die 90 Jahre alt und dem ist das auch alles schei**egal was mit seiner Versicherung passiert oder eben nicht passiert... Zu dem hingehen und ihn zwingen darf ich ja auch nicht... Meinst du wirklich, dass ich die Nutzungsausfallentschädigung über den gesamten Zeitraum bekomme? Nicht nur für die Tage der Reparatur (Laut Gutachten 5-6 Werktage). Ich habe auch mal gehört, dass maximal 10 Werktage ausgezahlt werden... Mit geht es aber im primären auch nicht darum, sondern darum das mein Auto steht, rostet, nicht bewegt wird, der Lack angeriffen wird und niemand tut etwas dagegen... Nein...natürlich sollst du nicht bei "Halbtoter Opa" aufschlagen und den zwingen...aber dein Anwalt muss sich drum kümmern. Meine Neffen ist letztes Jahr ähnliches passiert. Die Versicherungen haben sich nicht ausgekotzt....6wochen stand die Mopete bei der Reparatur...bis der Anwalt nen richtigen Brief geschrieben hat. Siehe da...innerhalb von 7 tagen war die errste Zahlung da. Weil den Nuzungsausfall kannst du auch jetzt schon von der Gegnerischen Versicherung einfordern. Und wie gesagt...du hast die nicht-regulierung zu nicht zu verantworten Bearbeitet 21. Februar 2013 von CG9 Zitieren Gruß Matze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 21. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 die gegn. Versicherung sieht es aber noch nicht ein zu zahlen, da die entweder zu doof sind um zu erkennen das ihr Typ schuld ist oder es einfach unnötig herauszögern die Unfallmitteilung der Polizei haben die ja (das was ich am unfalltag unterschrieben habe und der Gegner höchstwahrscheinlich auch)... in jedem Brief von denen steht :"...unsere Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 wie schon mehrfach geschrieben, ist das mit dem warten auf das unfallprotokoll der polizei reine verzögerungstaktik der gegnerischen versicherung. die polizei ermittelt jetzt nur noch wegen fahren ohne fahrerlaubnis und nicht wegen dem unfall. du hast ja oben geschrieben, dass die polizisten am unfallort vollhorst als verursacher festgestellt haben. das ist fakt! mit dieser aussage soll dein anwalt die gegnerische versicherung in die zange nehmen und sie gleichzeitig daran erinneren, wieviel gerichtsverfahren sie auf diese weise schon verloren haben und löhnen mussten....wenn ich huk schon lese....:wall: ach ja.... wenn der anwalt nicht spurt, einfach wechseln, egal, was die versicherung sagt, siehe oben...:wall::wall: Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ichhier Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 "...unsere Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen." Ich würde einfach schon mal den Nuzungsausfall einfordern und einen Fall beim Versicherungsombudsmann eröffnen. Dann kommt bestimmt Bewegung in die Sache. Der kann nämlich bis 10k€ vom grünen Tisch aus entscheiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 21. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 das habe ich nicht verstanden xD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
green_mamba Geschrieben 21. Februar 2013 Teilen Geschrieben 21. Februar 2013 Eben, der einzige der sich hier nicht bewegt ist dein Anwalt :) Also dem richtig aufs Dach steigen oder neuen Anwalt suchen. Bei mir war das damals gleich ein Gesamtpaket aus Anwalt, Gutachter und AH. Wobei ich damals Glückim Unglück hatte, der Unfallgegner war ein Ungar und fuhr, weil sein eigener Wagen kaputt war, mit nem Leihwagen aus Ungarn rum^^ Zitieren http://images.spritmonitor.de/494192.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 24. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 24. Februar 2013 Also mein Anwalt hat vor einigen Tagen der Versicherung gemailt, dass wenn keine Zahlung bis zum 26. eingegangen ist, ich mich dann bei meiner Versicherung melden werde und das per Kasko auszahlen lassen soll. Mehrkosten müssen die dann selbstverständlich auch tragen. Jetzt die Frage... ich habe nur ne Teilkasko, zahlt meine Versicherung trotzdem den Schaden? (nicht mir, sondern der Werkstatt direkt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ichhier Geschrieben 24. Februar 2013 Teilen Geschrieben 24. Februar 2013 mein Anwalt hat vor einigen Tagen der Versicherung gemailt, Anwälte schreiben Briefe und schicken die mindestens per Einwurfeinschreiben. Das sich per Mail nichts bewegt, wundert mich nicht. Da könnte ja "jeder" mailen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dreffi Geschrieben 24. Februar 2013 Teilen Geschrieben 24. Februar 2013 So was ähnliches hatten die heute bei Auto Mobil, kam da so rüber als wenn du nur über die Vollkasko den Schaden ersetzen lassen kannst. Die haben auch gesagt, dass die andere Versicherung grundsätzlich erstmal 6 Wochen Zeit hat um festzustellen ob und ich welchen Umfang die den Schaden ersetzen. Danach kann man überhaupt erst vor Gericht ziehen. Der Geschädigte da wartete wohl auch schon fast 2 Monate auf eine Reaktion und lässt jetzt über die eigene Vollkasko abrechnen um dann vor Gericht zu ziehen. Ich bin echt schockiert wie leicht sich in Deutschland eine Haftpflicht vor der Zahlung drücken kann... hätte ich hier bei uns echt nie erwartet... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 24. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 24. Februar 2013 (bearbeitet) hab mich verschrieben, natürlich schickt der briefe und keine mails xD @Dreffi: Ja, bin auch überrascht.. wenn der Versicherungsnehmer sich einfach nicht meldet, dann sollte die Versicherung sofort auszahlen und nicht erst warten bis dieser sich eventuell in einem Jahr meldet da man schon davon ausgehen kann, das dieser Schuld ist.. Keine Antwort ist auch eine Antwort. Nicht so bei HUK -.- bei mir sind es mittlerweile auch 2 Monate :/ und am 26. gehe ich zu meiner Versicherung.. auf jeden Fall! Und mein Anwalt meinte noch, dass ich maximal 10 Tage Nutzungsausfallentschädigung bekommen kann WENN ich Zahlungsunfähig bin/war.. also nicht gerade mal 6000€ für die Reparatur zur verfügung hab... Ansonsten nur die 5-6 Tage die vom Gutachter festgelegt worden sind :( :( :( Bearbeitet 24. Februar 2013 von Coroyo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 25. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 25. Februar 2013 korrektur: "Bezüglich der Dauer der zu beanspruchenden Nutzungsausfallentschädigung, kommt es darauf an, ob wir nachweisen können, dass Sie nicht der Lage sind die Reparatur Ihres Fahrzeugs vorzufinanzieren. Dann wäre es unter Umständen möglich einen größeren Zeitraum als die im Sachverständigengutachten angegebenen 5 - 6 Tage zu erreichen. Ich denke, dass ohne einen entsprechenden Nachweis es realistisch sein wird, dass später 10 Tage für den Nutzungsausfall abgerechnet werden. Wobei noch berücksichtigt werden muss, dass Sie für eine kurze Zeit einen Mietwagen in Anspruch genommen haben. " heißt das, dass wenn ich einen Nachweiß erbringe, dass ich den Schaden "leider" nicht schnellstmöglichst reparireren kann das ich dann mehr als 10 Tage bekomme? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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