Schneehaze Geschrieben 7. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 7. März 2013 Etwas neues ist hinzugekommen: Mittlerweile hat sich der Halter des versicherten Fahrzeugs gemeldet und eine telefonische Stellungsnahme zum Unfall (wo er ja nicht dabei war) bei der Versicherung angegeben. Versicherung: "Danach ist von einer Vorfahrtsverletzung durch den Fahrer des hier versicherten Fahrzeugs auszugehen." Die Schriftliche Schadensmeldung sollte die Versicherung in dieser Woche noch erreichen.. Jetzt zum witzigen Teil: Versicherung: "Unser Versicherungsnehmer stellt ebenfalls Ansprüche gegenüber der KFZhaftpflichtversicherung Ihres Mandanten (mich)." ... ja... ich habe kurz geschmunzelt... blablabla "Sobald uns nähere Informationen dazu vorliegen, prüfen wir, inwieweit der Schaden Ihrer Mandantschaft vollständig auszugleichen ist oder evt. ein Mithaftungsanbteil aus der Betriebsgefahr gegeben ist." Blablabla 4000€ an irgendein Konto überwiesen, blablabla ca 70% des Schadens ausgeglichen... So... jetzt meine Fragen und Probleme... 1.) Der Fahrer hatte keinen Führerschein, wie zum Teufel kommt der dann auf die Idee sich von MIR auch nur irgendeinen Anspruch geltend zu machen? 2.) What the fuck ist eine "Betriebsgefahr"? Ich glaub die wollen mich beschuldigen, dass ich ein Auto besitze und auch mir noch die Frechheit erlaube damit zu fahren?!?! 3.) Und der HH wird den Wagen mit 4000€ NICHT reparieren wie er mir gesagt hat, da er nicht auf 1500€ sitzen bleiben will... Hilfe :/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CL9 EXE Geschrieben 7. März 2013 Teilen Geschrieben 7. März 2013 Wenn ich das hier alles lese gibts hier nur eins. Nimm dir nen anderen Anwalt !!! Deiner muss ja mal sowas von keine Ahnung habe. Unfall. Von Polizei Schuldiger festgestellt,was bei rechts vor links ja nunmal eindeutig ist. Versicherung "muss" den vollen Schaden bezahlen. Und bleib mal weg von dem Führerscheinlosen Fahrer. Der hat nix mit der Regelung von dem Unfall zu tun sondern nur der Versicherungsnehmer,also der Opa. Und nie auf ne Zahlung einlassen wo erstmal nur nen Teil bezahlt wird weil sonst kann es dir passieren das die dir das so auslegen das du ne Teilschuld zu gibst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 7. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 7. März 2013 Ich hab mich mal eingelesen was eine "Betriebsgefahr" ist... Bei Vorfahrsmisachtung des Unfallgegners ist es so, dass dieser dann den Schaden nur zu 70-80% ersetzen soll und der unverschuldete 20-30%... das ist die Betriebsgefahr. Diese Betriebsgefahr greift allerings nicht, wenn der Unfall unabwindbar war... Das hat mein Anwalt schon mehrmals der Versicherung mitgeteilt. Ich habe ihm nun gesagt, dass dieser die Zahlung nicht akzeptieren soll, sondern nur den Vollständigen Betrag. Nutzungsausfall, Schadensersatz und Wertverlust ist im moment eine andere Baustelle -.- ach ich hoffe einfach das ich nie im Leben wieder auch nur irgendwas mit einem Anwalt geschweige denn einer Schadensabwicklung einer Versicherung zu tun haben muss... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schneehaze Geschrieben 13. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2013 Wuhuuu Heute kam das erlösende Schreiben... Schaden wird komplett übernommen und reparatur ist veranlasst... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Memel Geschrieben 13. März 2013 Teilen Geschrieben 13. März 2013 glückwunsch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 13. März 2013 Teilen Geschrieben 13. März 2013 na, also, alles wird gut.. Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CG9 Geschrieben 13. März 2013 Teilen Geschrieben 13. März 2013 Glückwunsch... Was lange wärt...wird endlich gut. Zitieren Gruß Matze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.