4uwak Geschrieben 18. April 2007 Geschrieben 18. April 2007 Ich habe eine Anfrage bei Tüv-Nord gemacht wegen Teilen mit Materialgutachten. vielen Dank für Ihre Anfrage. Für aerodynamische Umbauten [spoiler, Schürzen, "Lippen" usw.], wie auch für sonstige Änderungen am Fahrzeug müssen Teilegutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnisse für Fahrzeugteile (ABE) vorgelegt werden, in dem / der die verwendeten Teile beschrieben und die Verwendung am jeweiligen Fahrzeugtyp geprüft und für zulässig erklärt wird. Die Begutachtung kostet dann zwischen 32,75 und 45,40 € je nach dem erforderlichen Prüfumfang. Eine Prüfung im Einzelverfahren ist grundsätzlich zwar auch möglich, aber auf Grund des Prüfaufwandes dementsprechend teuer, weil der Sachverständige praktisch alle Anbaudetails nachzuprüfen hat, wie es auch beim Erstellen des Teilegutachtens erforderlich ist. Für den verwendeten Werkstoff ist ein Gutachten eines Materialprüfungsamtes vorzulegen, in dem das Bruchverhalten ("Splittersicherheit") und das Brennverhalten ("Schwerentflammbarkeit") nachgewiesen ist. Die Aerodynamik eines Fahrzeugs hat erheblichen Einfluss auf das Fahrverhalten bei hohen Geschwindigkeiten. Zur Prüfung der Fahrstabilität des Fahrzeugs mit nachträglich angebrachten aerodynamischen Umbauten wird der Auftrieb an den Achsen bei Höchstgeschwindigkeit gemessen. Diese Prüfungen sind nur auf abgesperrten Prüfstrecken möglich. Eine Prüfung im Einzelverfahren wird dann nach dem Zeitaufwand zum Satz von 92,20 € / Stunde inkl. MWSt. abgerechnet. Wegen der Auf- und Abrüstzeiten für die Aufnahme der Messgeber sind mindestens 6 Stunden zu veranschlagen. Dazu wird dann die Miete für das Prüfgelände (z. B. VW-Schnellbahn in Ehra-Lessien 712,- € / Stunde) addiert. Sie sehen: der Hersteller des Spoilers hat nur seinen Vorteil im Auge gehabt, denn er hat, dadurch dass er die Kosten für das Erstellen des Teilegutachtens gespart hat, Ihnen die Aufgabe überlassen, "die Kastanien aus dem Feuer zu holen".... Zitieren
ich eben Geschrieben 18. April 2007 Geschrieben 18. April 2007 nach welchen § soll das teil denn eingetragen werden? edit: ich hatte auch probleme mit der eintragung von teilen, da ich nur ein materialgutachten hatte. ich kenn die geschichte auch mit der teststrecke Zitieren Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen
oPiUm Geschrieben 18. April 2007 Geschrieben 18. April 2007 das aber richtig kostenspielig da überlegt man sich glaube 3 mal was man sich kauft und ob man damit zum tüv fährt :schock: Zitieren http://img824.imageshack.us/img824/7315/cimg4001koptiebj75.jpg
ich eben Geschrieben 18. April 2007 Geschrieben 18. April 2007 darum gibt es ja FSP *g* Zitieren Hoher Orgasmus Nach Dem Anlassen
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.