Cleany Geschrieben 20. Januar 2014 Teilen Geschrieben 20. Januar 2014 Moin, ich habe mir für meinen CN1 Spurplatten von H&R gegönnt, DRM-System, vorne 20mm und hinten 25mm pro Seite. Laut ABE darf ich die mit den Orginalfelgen fahren, bzw auch mit 7x17, ET55. Aber der TÜV hier sagt, das ich die nicht fahren darf, da die Räder zu weit raus schauen. Wenn ich von oben schaue, sehe ich vorne wie hinten gerade eben die Flanke des Reifens. Wie lasse ich die eintragen, bzw fährt jemand die Kombi und macht mir eine Kopie seines Fahrzeugscheins? Gruß Cleany Zitieren Honda Prelude SN Bj: 1978 Weggerostet; Honda Accord Aerodeck CA5 Bj. 85 Verkauft Honda Accord Aerodeck CA5 Bj. 88 Verkauft; Honda Accord Aerodeck CB8 Bj. 92 Verkauft Honda Accord CC7 Bj. 95 Verkauft; Honda Accord CD7 Bj. 97 Motorschaden verschenkt Honda Accord CD7 Bj. 96 Verkauft, Honda Accord CG2 Bj. 00 Verkauft Honda Accord CN1 Bj. 08/06 blau verkauft mit 298.000km Honda Accord CN1 Bj. 11/06 silber verkauft mit 202.000km Honda Accord CW3 - 180 Bj. 03.12 aktuell Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
redbull Geschrieben 20. Januar 2014 Teilen Geschrieben 20. Januar 2014 hallo geh doch mal zu einem anseren tüv oder zur dekra, der trägt es dir vielleicht ein. mfg redbull Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
s1zlak Geschrieben 20. Januar 2014 Teilen Geschrieben 20. Januar 2014 Am besten GTÜ, die sind in der Regel etwas offener. Eine Kopie hat bei uns noch nie jemanden geholfen :D Zitieren soichiro schrieb: Le Püsh e 7Tashé a lasde Post Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleany Geschrieben 20. Januar 2014 Autor Teilen Geschrieben 20. Januar 2014 Tja, TÜV, GTÜ und Dekra hab ich durch. Schon auf den ersten Blick ohne genauere Betrachtung kam einhellig der Spruch: Nicht eintragbar Gruß Cleany Zitieren Honda Prelude SN Bj: 1978 Weggerostet; Honda Accord Aerodeck CA5 Bj. 85 Verkauft Honda Accord Aerodeck CA5 Bj. 88 Verkauft; Honda Accord Aerodeck CB8 Bj. 92 Verkauft Honda Accord CC7 Bj. 95 Verkauft; Honda Accord CD7 Bj. 97 Motorschaden verschenkt Honda Accord CD7 Bj. 96 Verkauft, Honda Accord CG2 Bj. 00 Verkauft Honda Accord CN1 Bj. 08/06 blau verkauft mit 298.000km Honda Accord CN1 Bj. 11/06 silber verkauft mit 202.000km Honda Accord CW3 - 180 Bj. 03.12 aktuell Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Accordian1001 Geschrieben 20. Januar 2014 Teilen Geschrieben 20. Januar 2014 Frag mal Harinjo. Er ist Dekraprüfer soviel ich weiß. Auch wenn er es dir nicht einträgt, so kann er dir vielleicht hiflreiche Tips geben. Mein Kumpel ist zwar auch ein DEKRA Prüfer, aber er ist ganz frisch dabei und ist ziemlich streng. :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CL9 EXE Geschrieben 20. Januar 2014 Teilen Geschrieben 20. Januar 2014 Warum willste die eigentlich eintragen ? Wenn die Teile ne ABE haben und du die Auflagen,also in dem Fall die vorgegebene Felgengröße fährst brauchste nix eintragen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pw84 Geschrieben 20. Januar 2014 Teilen Geschrieben 20. Januar 2014 Ich denke mal, das es das Problem sein wird, das es mit der ABE ja auch gewissen Auflagen gibt. Und wenn der Reifen nicht vom Radhaus abgedeckt wird und die nötige Freigängigkeit nicht vorhanden ist, dann ists auch mit ABE nicht gültig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nightkids Geschrieben 21. Januar 2014 Teilen Geschrieben 21. Januar 2014 wenn du mit OEM felgen fährst und das so in der ABE steht, dann fahr einfach so. da würde mich die meinung des tüv nicht im gerinsten interessieren. du kannst für deine eigene sicherheit selbst testen ob der reifen irgendwo ansteht. auto hoch 2 felgen diagonal drunter und auto ablassen dann siehst du sofort ob was ansteht (was ich aber bezweifle) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Memel Geschrieben 21. Januar 2014 Teilen Geschrieben 21. Januar 2014 haben die herren prüfer nur vom augenschein her gesagt, dass es nicht eintragbar ist, oder haben die deinen CN1 auch mal querverschränkt? ich habe letzten freitag bei meinem CL7 17x7 ET55, 15er platten pro seite auf der HA UND 35/40er federn eintragen lassen (DEKRA). uneingefedert war hinten immernoch mindestens 1 cm luft, bevor die reifenflanke überstand, eingefedert neigt sich ja das rad oben nach innen und da war immernoch platz für eine hand zwischen reifen und radhauskante. wenn du also keine tieferlegungsfedern verbaut hast, sollte das eigtl. keine probleme geben. also mal bei der prüfstelle vor ort querverschränken lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nightkids Geschrieben 21. Januar 2014 Teilen Geschrieben 21. Januar 2014 hab mal nachgeschaut, das gutachten ist keine ABE sondern ein Teilegutachten. hatte mich schon gewundert seit wann distanzen mit ABE ausgeliefert werden. sprich du musst es eintragen, wenn der tüv nein sagt, doof. suchst nen anderen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skypa Geschrieben 24. Januar 2014 Teilen Geschrieben 24. Januar 2014 Dazu mal generell eine Frage, die sich mir nicht erschließt. Wenn es ein Teilegutachten gibt, in welchem der TÜV grundsätzlich bescheinigt, dass dieses Teil in diesem Auto mit genau dieser Teilekombination verbaut werden darf, wieso kann sich da ein Prüfer dagegen stellen? Ich meine, es ist doch alles schon einmal geprüft und zugelassen worden?! Am Ende soll der TÜVer doch nur feststellen, dass alles vernünftig verbaut und vor allem genau wie beschrieben kombiniert wurde. Zitieren http://images.spritmonitor.de/579805_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nightkids Geschrieben 24. Januar 2014 Teilen Geschrieben 24. Januar 2014 Ja da hast du Recht, aber es gibt nunmal Tüv Prüfer die sich da was einbilden müssen. Ich verstehe wenn es sich um eine andere Rad+Reifen kombi handel. Aber bei den Vorgaben im Gutachten die ja eingehalten werden sollte es keine Probleme geben. Nich umsonst bringe ich meine Autos seit 8 jahren zum russischen Tüv. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skypa Geschrieben 24. Januar 2014 Teilen Geschrieben 24. Januar 2014 Auwaija, und das ist konform? Zitieren http://images.spritmonitor.de/579805_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pw84 Geschrieben 24. Januar 2014 Teilen Geschrieben 24. Januar 2014 Ein Teilegutachten sagt lediglich aus, das dieses Teil auf seine Haltbarkeit getestet wurde und auf deinem Auto verwendet werden darf. In welcher Kombination im Zusammenspiel mit anderen Teilen steht da doch nichts drin. Genau deswegen muss das auch hinterher noch von einem Prüfer abgesegnet werden. Eine ABE sagt zusätlich aus, das dieses Teil im Zusammenspiel mit anderen, in der ABE festgelegten Komponenten ohne extra Zulassung an deinem Auto verwendet werden darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CL9 EXE Geschrieben 24. Januar 2014 Teilen Geschrieben 24. Januar 2014 Es handelt sich hier um ein Gutachten,ist Festigkeit geprüft und auch mit was für Felgengrößen man die Teile fahren darf. Gibt natürlich Auflagen die man beachten sollte und das sieht halt jeder Prüfer etwas anders. Einfach weiter nach nem kulanten Prüfer suchen hilft da nur. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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