Enderman Geschrieben 3. Juli 2014 Teilen Geschrieben 3. Juli 2014 Hey, Habe mich gerade gefragt ob es wohl legal ist sich eine led-Blitzanlage z.b. in den Kühlergrill zu installieren. :D Der Besitz eines Blaulichts an sich stellt soweit ich weiß keine Straftat dar aber wie ist das dann wenn er fest installiert ist? Ist dann nur die Nutzung illegal bzw wenn es doch möglich sein sollte muss ich das eintragen lassen? Gruß Enderman Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BlackAnubis Geschrieben 3. Juli 2014 Teilen Geschrieben 3. Juli 2014 Da brauchst nicht´s eintragen zu lassen, da du kein offizielles Einsatzfahrzeug hast. Das Signal Licht, darf nicht im öffentlichen Betrieb zu sehen sein! Und natürlich auch dort nicht eingesetzt werden, dass ist Missbrauch von Amts Mitteln. Hab selbst ein Blaulicht allerdings in der Kofferraum Mulde. Auf abgesperrten/nicht öffentlich einsehbaren Plätzen, darfst du dieses dann benutzen. Zitieren Die Konkurrenz schläft nicht, ausser mit deiner Freundin :D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MK_4 Geschrieben 3. Juli 2014 Teilen Geschrieben 3. Juli 2014 - Verstoß gegen §§ 30-67 StVZO - Amtsanmassung nach § 132 StGB - und daraus resultierende Nötigung nach § 240 StGB falls jemand der dein Blaulicht sieht anhält oder dir Platz macht. Macht insgesamt locker bis zu 2 Jahre auf Bewährung und 50- 60 Tagessätze als Strafe. Das wird sich echt lohnen als Tuninggadget :henker: Zitieren Neue Bilder wurden in der Gallerie hochgeladen :)) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 7. Juli 2014 Teilen Geschrieben 7. Juli 2014 Alleine das Verbauen ist nicht erlaubt. Egal ob funktionsfähig oder nicht. Obendrauf kommt man zufällig zum TÜV damit (weil man vergessen hat, dass da was verbaut wurde), bekommt man schon mal keine Plakette. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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