SetsukoAi Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 Hi, ich steh da grad ein bisschen auf dem Schlauch. Also ich habe ja einen CM1 mit Anhängerkupplung. Ich habe nur den Führerschein Klasse B (erworben 2002). Im Fahrzeugschein steht: Gesamtmasse in kg: 2030 kg Leermasse: 1550 kg Anhängelast gebremst: 1500 kg ungebremst: 500 kg Der Anhänger ist mit einer Breite von: 1,76 m und einer länge von: 3,85 Meter nicht gerade klein. Im Fahrzeugschein des Hängers steht: Nutz od. Aufliegelast: 1060 kg Leergewicht: 290 kg zul. Gesamtgewicht: 1350 kg So, darf ich diesen Hänger überhaupt fahren? Ich hab da was von 750 kg gehört, nur wie ist das zu verstehen? Darf der Hänger dann beladen nicht schwerer sein als 750 kg? Oder wird da das zulässige Gesamtgewicht betrachtet mit 1350 kg? Was ja dann zuviel wäre? Kann mir das jemand erklären? Danke :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
XD-LOL Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 (bearbeitet) So weit ich weiss sieht die Regelung so aus: Du darfst mit Klasse B fahren mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt. Also entweder - Zul. Gesamtgewicht des Hängers bis 750kg oder - Zul. Gesamtgewicht des Hängers + zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bis zu 3,5t insgesamt. Wäre bei dir also zweiteres, nämlich 2030 kg Zugfahrzeug + 1350 kg Hänger = 3380 kg. Dürftest Du also noch fahren. Ohne Gewähr! EDIT: Siehe auch http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen Bearbeitet 18. Juli 2014 von XD-LOL Entscheidendes Wort markiert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vixxi Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 (bearbeitet) Das scheint nich ganz richtig ... Du darfst mit Klasse B fahren mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt. Wozu ist dann die Regelung ? Widerspricht sich doch ... 2 Achsige darfste mit dem B Führerschein auch nicht ziehen. Wie das jetzt mit Gebremsten war weiß ich nicht. Für einen 2 Achser muss man aber den BE haben Unser Subi wiegt 1,5 t also dürfte ich 1,5 t ziehen ? (Laut Fahrzeug bis 1,6 t gebremst) Hier etwas aufgelisteter 1) Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg führen, die für den Transport von maximal 9 Personen (inkl. Fahrer) gebaut sind. 2) Außerdem darf man mit der Klasse B jeden Anhänger ziehen, der eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 750 kg hat. 3) Schließlich darf man damit auch noch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt, sofern die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug 3500 kg nicht überschreiten. Kurz und bündig Ich darf mit der Klasse B keinen Anhänger ziehen der eine Zulässige Gesamtmasse von 1600 kg hat. ( Egal ob der Anhänger 1300 kg wiegt) da 100 Kg zu viel = 3600 kg) Also darf ich einen Anhänger mit einem Zulässigen Gesamtgewicht von 1500 kg ziehen. Bearbeitet 18. Juli 2014 von Vixxi Zitieren http://abload.de/img/unbenanntdasd9.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
XD-LOL Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 Das scheint nich ganz richtig ... Wozu ist dann die Regelung ? Widerspricht sich doch ... 2 Achsige darfste mit dem B Führerschein auch nicht ziehen. Wie das jetzt mit Gebremsten war weiß ich nicht. Für einen 2 Achser muss man aber den BE haben Warum das so ist? Ich hab mir das nicht ausgedacht. Laut meiner Interpretation dürfte es mit Klasse B sogar möglich sein, ein 3,5t Zugfarzeug mit 750kg Anhänger zu fahren. Ich glaube das mit den Achsen war mal so. Scheint aber nicht mehr so zu sein. Siehe hierzu auch: http://www.fahrschule-allroad.de/downloads/anhaengerregelung-b-be.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vixxi Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 (bearbeitet) Laut meiner Interpretation dürfte es mit Klasse B sogar möglich sein, ein 3,5t Zugfarzeug mit 750kg Anhänger zu fahren. Dann bin ich doch über 3500 Kg siehe Punkt 3. Das Gespann darf 3500 kg nicht überschreiten .... Bearbeitet 18. Juli 2014 von Vixxi Zitieren http://abload.de/img/unbenanntdasd9.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SetsukoAi Geschrieben 18. Juli 2014 Autor Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 (bearbeitet) Also, da das zulässige Gesamtgewicht bei dem Hänger (ist kein 2 Achser) 1350 kg ist fällt die 750 kg Regelung schon mal flach. Das komplette Gespann (Fahrzeug + Hänger) darf nicht über 3500 kg schwer sein. Das würde doch dann heißen: Auto wiegt 2030 kg (oder 1550 kg? wo ist der Unterschied zwischen technischer Gesamtmasse und Leermasse?) Der Hänger wiegt leer: 290 kg Wären wir ja bereits bei einem Gesamtgewicht von: 2320 kg Könnte ich dann noch theoretisch 1179 kg auf den Hänger laden? Dann wären wir bei 3499 kg. Das Auto wäre dann ja immer noch schwerer als der Hänger. Stimmt das so? Könnte ich den Hänger also noch fahren? Bearbeitet 18. Juli 2014 von SetsukoAi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
XD-LOL Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 (bearbeitet) Leute, in meinem ersten Post (zweiter Beitrag) steht es. Es wird nur das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger betrachtet, je nach (zul. Gesamt-)Gewicht des Hängers ggf. in Summe. Macht es doch nicht komplizierter als es ist. Die Regelungen wurden 2013 noch einmal vereinfacht. Bearbeitet 18. Juli 2014 von XD-LOL Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vixxi Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 Dein Gespann wären dann 3380 Kg .. Ist laut Regelung noch mit dem B Führerschein fahrbar. Wenn was falsch ist dann berichtigt mich bitte ;) Zitieren http://abload.de/img/unbenanntdasd9.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Skypa Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 "XD-LOL" liegt vollkommen richtig. Max. 3.5t Gesamtgewicht des Gespanns. Ich habe dafür extra letztes Jahr die B96 Schulung gemacht, um bis 4250kg fahren zu dürfen. Sollte das Auto selbst schon 3.5t wiegen, darf nur noch ein 750kg Anhänger bewegt werden. Generell gilt in der Fahrerlaubnisverordnung, dass die zulässigen Massen aus dem Fahrzeugschein passen müssen, heißt zum Beispiel dass die wenigsten einen leeren Autotrailer hinter sich herziehen dürfen. Anders sieht es mit der Anhängelast aus. Darf ein Auto zum Beispiel nur 1000kg ziehen, der Anhänger hat ein Gesamtgewicht von 1500kg, ist aber leer und wiegt dabei nur 300kg, geht das völlig in Ordnung. Überreitet man aber in den Papieren dabei seine 3500kg nennt sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zitieren http://images.spritmonitor.de/579805_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kretschi74 Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 Achte auf die max 75 kg Stützlast! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CG9 Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 Keine Ahnung.... Aber is schon komisch das der Threadersteller es selber nicht weiß... Schliesslich hat er ja den Schein gemacht...und da wird das auch gelehrt. Zitieren Gruß Matze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CL9 EXE Geschrieben 18. Juli 2014 Teilen Geschrieben 18. Juli 2014 Also ich weiß nicht mehr alles was bei der Fahrschule gelehrt wurde. Ist auch über 20 Jahre her. Brauch mir aber zum Glück so was auch nicht unbedingt merken da ich den CE Schein habe und da interessiert es mich nicht wirklich ob ich jetzt über 3.5t komme oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SetsukoAi Geschrieben 19. Juli 2014 Autor Teilen Geschrieben 19. Juli 2014 Keine Ahnung.... Aber is schon komisch das der Threadersteller es selber nicht weiß... Schliesslich hat er ja den Schein gemacht...und da wird das auch gelehrt. Wie keine Ahnung? Ja ich hab den Führerschein vor 12 Jahren gemacht und musste noch nie Hänger fahren. Du hast doch auch den Schein gemacht, warum schreibst du dann "Keine Ahnung?" Also weißt du es ja auch nicht oder hast du keinen Führerschein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pw84 Geschrieben 20. Juli 2014 Teilen Geschrieben 20. Juli 2014 (bearbeitet) Mit dem Führerschein B darf ich Autos bis 3500kg fahren. Dabei darf ich IMMER einen Anhänger bis 750kg fahren. Egal ob das Auto nun 750kg oder 3500kg wiegt. Ist der Anhänger schwerer als 750kg, so darf das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Hänger zusammen 3500kg nicht übersteigen. Die Regelung, das der Anhänger nicht mehr schwerer sein darf als das Auto, entfällt seit 2013. Ob ungebremst oder gebremst, 2 oder mehr Räder am Hänger, ist dabei völlig egal. Da ist nur wichtig, was im Fahrzeugschein steht. Und ja, vom Gesetz her, dürfte mein 850kg Corsa einen 2650kg schweren Anhänger ziehen. Wenn es im Fahrzeugschein nicht begrenzt wäre. Punkt, Aus, Ende :D Bearbeitet 20. Juli 2014 von pw84 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vixxi Geschrieben 21. Juli 2014 Teilen Geschrieben 21. Juli 2014 Also ich weiß nicht mehr alles was bei der Fahrschule gelehrt wurde. Ist auch über 20 Jahre her. Brauch mir aber zum Glück so was auch nicht unbedingt merken da ich den CE Schein habe und da interessiert es mich nicht wirklich ob ich jetzt über 3.5t komme oder nicht. Angeber :D :repekt: Zitieren http://abload.de/img/unbenanntdasd9.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CL9 EXE Geschrieben 21. Juli 2014 Teilen Geschrieben 21. Juli 2014 4.19 Uhr. Kannst wohl nicht schlafen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
silversurfer1651061301 Geschrieben 21. Juli 2014 Teilen Geschrieben 21. Juli 2014 Uhh die Regelung max. masse Anhänger kleiner gleich leergewicht zugfahrzeug is weggefallen. top und ich hab 2012 extra noch E für C gemacht, um meinen wohnwagen auflasten zu könnne narf Zitieren http://images.spritmonitor.de/536344.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vixxi Geschrieben 21. Juli 2014 Teilen Geschrieben 21. Juli 2014 Bin iwi zum Nachtmenschen Mutiert :D Zitieren http://abload.de/img/unbenanntdasd9.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SetsukoAi Geschrieben 25. Juli 2014 Autor Teilen Geschrieben 25. Juli 2014 Vielen Dank euch allen, da bin ich aber froh das ich dann den Hänger fahren darf. Über 3,5 Tonnen komme ich eh nicht :). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NDW Geschrieben 13. September 2014 Teilen Geschrieben 13. September 2014 Also ich weiß nicht mehr alles was bei der Fahrschule gelehrt wurde. Ist auch über 20 Jahre her. Brauch mir aber zum Glück so was auch nicht unbedingt merken da ich den CE Schein habe und da interessiert es mich nicht wirklich ob ich jetzt über 3.5t komme oder nicht. auch mit einem CE Führerschein ist es nich egal was ich ziehe 1. steht alles in den Papieren drin (wie schon von vielen geschrieben ) 2. kann ich mit einem Corsa kein Anhänger ziehn der an einen Hängerzug gehört 3. sind wir nich in Poln wo die alten Fiat´s 500 einen Autohänger versuchen zu ziehn auch mit einem CE Führerschein kannst du beim beladen eines KFZ´s mit oder ohne Hänger viel Falsch machen und dich Überladen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CL9 EXE Geschrieben 13. September 2014 Teilen Geschrieben 13. September 2014 Meine Aussage bezog sich darauf das ich mir aber keine Gedanken machen muss ob ich was ziehen darf oder nicht weil ich durch den CE alles fahren darf. Das ich mich dabei an Anhängelasten etc. halten muss sollte klar sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NDW Geschrieben 14. September 2014 Teilen Geschrieben 14. September 2014 Dies war aber so nicht rauszulesen ... Du musst ja bedenken das nicht alle einen CE besitzen selbst ich vermeide Privat irgendwelche Hänger zu ziehn auch wenn ich ebenfals einen CE habe. Weil viel zu viel dran hängt Beruflich und wir bei vergehen egal ob mit PKW+Hänger oder LKW härter bestraft werden . Ein B Führerschein sagt "oh hab ich nicht gewusst" ein CE Führerschein MUSS es wissen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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