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Welchen Hänger darf ich fahren?


SetsukoAi

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Hi,

 

ich steh da grad ein bisschen auf dem Schlauch. Also ich habe ja einen CM1 mit Anhängerkupplung.

 

Ich habe nur den Führerschein Klasse B (erworben 2002).

 

Im Fahrzeugschein steht:

 

Gesamtmasse in kg: 2030 kg

Leermasse: 1550 kg

Anhängelast gebremst: 1500 kg

ungebremst: 500 kg

 

Der Anhänger ist mit einer Breite von: 1,76 m und einer länge von: 3,85 Meter nicht gerade klein. Im Fahrzeugschein des Hängers steht:

 

Nutz od. Aufliegelast: 1060 kg

Leergewicht: 290 kg

zul. Gesamtgewicht: 1350 kg

 

 

So, darf ich diesen Hänger überhaupt fahren?

 

Ich hab da was von 750 kg gehört, nur wie ist das zu verstehen? Darf der Hänger dann beladen nicht schwerer sein als 750 kg? Oder wird da das zulässige Gesamtgewicht betrachtet mit 1350 kg? Was ja dann zuviel wäre?

 

Kann mir das jemand erklären?

Danke :)

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So weit ich weiss sieht die Regelung so aus:

Du darfst mit Klasse B fahren mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

 

Also entweder

- Zul. Gesamtgewicht des Hängers bis 750kg

oder

- Zul. Gesamtgewicht des Hängers + zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bis zu 3,5t insgesamt.

 

Wäre bei dir also zweiteres, nämlich 2030 kg Zugfahrzeug + 1350 kg Hänger = 3380 kg. Dürftest Du also noch fahren.

 

Ohne Gewähr!

 

EDIT: Siehe auch http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

Bearbeitet von XD-LOL
Entscheidendes Wort markiert
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Das scheint nich ganz richtig ...

 

Du darfst mit Klasse B fahren mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Wozu ist dann die Regelung ? Widerspricht sich doch ...

 

2 Achsige darfste mit dem B Führerschein auch nicht ziehen. Wie das jetzt mit Gebremsten war weiß ich nicht.

 

Für einen 2 Achser muss man aber den BE haben

 

Unser Subi wiegt 1,5 t also dürfte ich 1,5 t ziehen ? (Laut Fahrzeug bis 1,6 t gebremst)

 

 

 

Hier etwas aufgelisteter

 

1) Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg führen, die für den Transport von maximal 9 Personen (inkl. Fahrer) gebaut sind.

 

2) Außerdem darf man mit der Klasse B jeden Anhänger ziehen, der eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 750 kg hat.

 

3) Schließlich darf man damit auch noch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt, sofern die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug 3500 kg nicht überschreiten.

 

Kurz und bündig

 

Ich darf mit der Klasse B keinen Anhänger ziehen der eine Zulässige Gesamtmasse von 1600 kg hat. ( Egal ob der Anhänger 1300 kg wiegt) da 100 Kg zu viel = 3600 kg)

Also darf ich einen Anhänger mit einem Zulässigen Gesamtgewicht von 1500 kg ziehen.

Bearbeitet von Vixxi
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Das scheint nich ganz richtig ...

 

 

 

Wozu ist dann die Regelung ? Widerspricht sich doch ...

 

2 Achsige darfste mit dem B Führerschein auch nicht ziehen. Wie das jetzt mit Gebremsten war weiß ich nicht.

 

Für einen 2 Achser muss man aber den BE haben

 

Warum das so ist? Ich hab mir das nicht ausgedacht.

 

Laut meiner Interpretation dürfte es mit Klasse B sogar möglich sein, ein 3,5t Zugfarzeug mit 750kg Anhänger zu fahren.

 

Ich glaube das mit den Achsen war mal so. Scheint aber nicht mehr so zu sein.

 

Siehe hierzu auch: http://www.fahrschule-allroad.de/downloads/anhaengerregelung-b-be.pdf

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Also, da das zulässige Gesamtgewicht bei dem Hänger (ist kein 2 Achser) 1350 kg ist fällt die 750 kg Regelung schon mal flach.

 

Das komplette Gespann (Fahrzeug + Hänger) darf nicht über 3500 kg schwer sein. Das würde doch dann heißen:

 

Auto wiegt 2030 kg (oder 1550 kg? wo ist der Unterschied zwischen technischer Gesamtmasse und Leermasse?)

Der Hänger wiegt leer: 290 kg

 

Wären wir ja bereits bei einem Gesamtgewicht von: 2320 kg

 

Könnte ich dann noch theoretisch 1179 kg auf den Hänger laden? Dann wären wir bei 3499 kg.

Das Auto wäre dann ja immer noch schwerer als der Hänger.

 

Stimmt das so? Könnte ich den Hänger also noch fahren?

Bearbeitet von SetsukoAi
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Leute, in meinem ersten Post (zweiter Beitrag) steht es.

Es wird nur das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger betrachtet, je nach (zul. Gesamt-)Gewicht des Hängers ggf. in Summe.

 

Macht es doch nicht komplizierter als es ist.

Die Regelungen wurden 2013 noch einmal vereinfacht.

Bearbeitet von XD-LOL
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"XD-LOL" liegt vollkommen richtig. Max. 3.5t Gesamtgewicht des Gespanns. Ich habe dafür extra letztes Jahr die B96 Schulung gemacht, um bis 4250kg fahren zu dürfen. Sollte das Auto selbst schon 3.5t wiegen, darf nur noch ein 750kg Anhänger bewegt werden.

Generell gilt in der Fahrerlaubnisverordnung, dass die zulässigen Massen aus dem Fahrzeugschein passen müssen, heißt zum Beispiel dass die wenigsten einen leeren Autotrailer hinter sich herziehen dürfen.

Anders sieht es mit der Anhängelast aus. Darf ein Auto zum Beispiel nur 1000kg ziehen, der Anhänger hat ein Gesamtgewicht von 1500kg, ist aber leer und wiegt dabei nur 300kg, geht das völlig in Ordnung. Überreitet man aber in den Papieren dabei seine 3500kg nennt sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Keine Ahnung....

Aber is schon komisch das der Threadersteller es selber nicht weiß...

Schliesslich hat er ja den Schein gemacht...und da wird das auch gelehrt.

 

Wie keine Ahnung? Ja ich hab den Führerschein vor 12 Jahren gemacht und musste noch nie Hänger fahren. Du hast doch auch den Schein gemacht, warum schreibst du dann "Keine Ahnung?"

 

Also weißt du es ja auch nicht oder hast du keinen Führerschein?

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Mit dem Führerschein B darf ich Autos bis 3500kg fahren.

 

Dabei darf ich IMMER einen Anhänger bis 750kg fahren. Egal ob das Auto nun 750kg oder 3500kg wiegt.

Ist der Anhänger schwerer als 750kg, so darf das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Hänger zusammen 3500kg nicht übersteigen.

Die Regelung, das der Anhänger nicht mehr schwerer sein darf als das Auto, entfällt seit 2013.

 

Ob ungebremst oder gebremst, 2 oder mehr Räder am Hänger, ist dabei völlig egal. Da ist nur wichtig, was im Fahrzeugschein steht.

Und ja, vom Gesetz her, dürfte mein 850kg Corsa einen 2650kg schweren Anhänger ziehen. Wenn es im Fahrzeugschein nicht begrenzt wäre.

 

Punkt, Aus, Ende :D

Bearbeitet von pw84
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Also ich weiß nicht mehr alles was bei der Fahrschule gelehrt wurde.

Ist auch über 20 Jahre her.

Brauch mir aber zum Glück so was auch nicht unbedingt merken da ich den CE Schein habe und da interessiert es mich nicht wirklich ob ich jetzt über 3.5t komme oder nicht.

 

 

Angeber :D :repekt:

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  • 1 Monat später...
Also ich weiß nicht mehr alles was bei der Fahrschule gelehrt wurde.

Ist auch über 20 Jahre her.

Brauch mir aber zum Glück so was auch nicht unbedingt merken da ich den CE Schein habe und da interessiert es mich nicht wirklich ob ich jetzt über 3.5t komme oder nicht.

 

auch mit einem CE Führerschein ist es nich egal was ich ziehe

1. steht alles in den Papieren drin (wie schon von vielen geschrieben )

2. kann ich mit einem Corsa kein Anhänger ziehn der an einen Hängerzug gehört

3. sind wir nich in Poln wo die alten Fiat´s 500 einen Autohänger versuchen zu ziehn

 

auch mit einem CE Führerschein kannst du beim beladen eines KFZ´s mit oder ohne Hänger viel Falsch machen und dich Überladen

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Dies war aber so nicht rauszulesen ... Du musst ja bedenken das nicht alle einen CE besitzen selbst ich vermeide Privat irgendwelche Hänger zu ziehn auch wenn ich ebenfals einen CE habe.

Weil viel zu viel dran hängt Beruflich und wir bei vergehen egal ob mit PKW+Hänger oder LKW härter bestraft werden .

Ein B Führerschein sagt "oh hab ich nicht gewusst" ein CE Führerschein MUSS es wissen

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