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Geschrieben

Hallo liebe User,

 

Ich habe mir gerade einen Accord CL7 gekauft, es ist eine Alarmanlage verbaut. Nun möchte ich dass das Auto beim Öffnen und schließen ein kurzen Signalton gibt. Bei anderen Fahrzeugen ist dies durch codieren möglich. Da ich mich mit Hondas noch nicht auskenne würde ich nun gerne Wissen ob mein Vorhaben irgendwie realisierbar ist. Für den Ton sollte z.B. Die Alarmanlage genutzt werden.

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Geschrieben
also, mir reicht das klacken und die blinkbestätigung vollkommen aus. bei meinem bruder hatte ein nachbar mal so´n ding (skoda superb) mit chirp, dem haben sie nach ein paar wochen klargemacht, wenn er den chirp nicht deaktiviert, schmeißen sie ihm den wagen in die ostsee..er hat dann deaktiviert..
Nein! Ein Tourer ist kein Kombi!
Geschrieben

Die Lautstärke und der Ton lässt sich sicherlich verändern, dadurch kann man verhindern, dass man seine Mitmenschen stört(hoffe ich).

 

Ansonsten habe ich noch überlegt ein rotes und ein blaues Blinklicht in den Kühler einzubauen(US Polizei Style), habe aber bei eBay und Google nix gefunden.

Geschrieben

Das war hoffentlich ein Witz ..

 

Am besten noch Blau Silber folieren mit gelben streifen ...

 

Du kannst bei Ebay suchen, ob die 150 Euro Sinnvoll investiert sind sei mal dahingestellt.

 

Ist auch sinnlos, denn die Autodiebe wissen das die Chirp Module "Illegal" sind also ist es zwecklos jemanden vorzugaukeln man habe eine "Ultrasicherheits Alarmanlage mit Chirpscharfstellung"

Geschrieben

Eigentlich hab ich gedacht die Kiste Rosa foliieren zu lassen....ne Spaß.

Wegen dem Chirp Modul werde ich es mir noch überlegen, ich finde einfach eine akustische Bestätigung manchmal sinnvoll. In den USA ist dies ziemlich normal und mir gefällt es.

Geschrieben (bearbeitet)

(§ 38b StVZO Anhang 74/61/EWG)

[...]

9.9 Zustandsanzeige

9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

 

9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein . Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

[...]

 

Das Chirpen ist zwar hier nirgends explizit verboten, aber für alle Funktionen und Bauteile an einem Auto gibt es heutzutage genaue Vorschriften und Genehmigungen.

Da dieses "Chirpen" im o.g. Text nirgends explizit erlaubt ist, gilt dies als unzulässig.

 

Wenn es in einer Alarmanlage dabei ist, wird einem bestimmt keiner was sagen!

Bei vielen Alarmanlagen kann man das aber abschalten!

Bearbeitet von wladi83
Geschrieben

Meinst du die original Alarmanlage von Honda?

Bei der ist ja kein Piepsen original vorhanden, also nicht erlaubt :wink:

 

Aber mach doch was du willst, den bei der Sache wird dir bestimmt keiner was sagen, es seiden es stört deinen Nachbarn oder so, den dann musste es deaktivieren :D

Geschrieben
.........Ansonsten habe ich noch überlegt ein rotes und ein blaues Blinklicht in den Kühler einzubauen(US Polizei Style).....

 

Da bin ich mal gespannt, wielange du damit ´rumfährst....

Nein! Ein Tourer ist kein Kombi!
Geschrieben

@wladi83

Ich mache mich mal schlau, sicher gibt es die Möglichkeit per Laptop und einem geeigneten Kabel in das System des Accords zu kommen und dort die Software anzupassen. Wäre ja dann nicht direkt eine Veränderung der Alarmanlage...

 

@B-CH6

Es sollte über einen Taster im Innenraum ausgelöst werden, das ich das im Straßenverkehr nicht benutze ist doch selbstverständlich.

Geschrieben
@wladi83

Ich mache mich mal schlau, sicher gibt es die Möglichkeit per Laptop und einem geeigneten Kabel in das System des Accords zu kommen und dort die Software anzupassen. Wäre ja dann nicht direkt eine Veränderung der Alarmanlage...

 

@B-CH6

Es sollte über einen Taster im Innenraum ausgelöst werden, das ich das im Straßenverkehr nicht benutze ist doch selbstverständlich.

 

Zu viel Fast&Furios geguckt wohl :D

Der beste Thread ever :repekt:

Geschrieben (bearbeitet)

Du hast es immer noch verstanden, oder???

Das Polizeilicht darfste nicht einmal im Stand benutzen, oder auf Treffen!!!

Selbst das gelbe Licht wie bei Abschleppern darf ein Normalfahrzeug nicht betreiben!!!

Da gibt es richtig teure Strafen wenn du erwischt wirst!!!

Weiste was völlig legal ist, einen roten Eimer ans Dach befestigen :D:D:D

Jetzt im Ernst, beim ersten TÜV wird es der Prüfer doch sehen, so doof sind die auch nicht!

 

Am besten wird der Thread hier komplett gelöscht, bevor noch andere auf die Idee kommen!

Bearbeitet von wladi83
Geschrieben
Das Thema gab´s hier auch schonmal. Signalanlagen sind den Einsatzkräften vorbehalten! Dieses umfasst insbesondere Blaue und Rote. Du kannst dir die Teile schon einbauen ABER, diese dürfen NICHT im Öffentlich Sichtbaren Bereich genutzt werden sowie nicht von aussen einsehbar sein. Gibt in Hamburg nen umgebauten Camaro alá US Highway Patrol. Der muss die roten Lichter abdecken im Straßenverkehr.
Die Konkurrenz schläft nicht, ausser mit deiner Freundin :D
Geschrieben
Mir ist durchaus bewusst das es nicht legal ist, allerdings wäre ich sowas vor einem Treffen mal schnell einbauen und auf einem Privatgelände benutzen, da kommt auch keiner auf die Idee blöd zu machen.

 

Findet das Treffen dann in einer Garage ohne Fenster statt, oder wie???

Auch auf einem Privatgelände ist es verboten!!!

Stell dir vor, du machst es irgendwo in einem Wald, Passanten sehen das und denken da ist was passiert und alarmieren Leute die sowas legal betreiben dürfen, nähmlich die Polizei und die Feuerwehr, am besten das ganze Programm!!! Was glaubste wer wird die Show dann bezahlen?

Manche kommen hier auf Sachen du, da kann man nur den Kopf schüttlen!!!

Geschrieben (bearbeitet)

Auf seinem Privatgrundstück wäre es Rechtlich erlaubt, da es "sein" Grundstück ist.

 

Diese Leuchten aber legal im Öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen ist verboten. Egal ob du dir Nebelscheinwerfer ohne Prüfzeichen einbaust oder LED Standlichter..

 

Die anderen User haben aber schon recht, diese Strobo Leuchten haben im Straßenverkehr nix zu suchen. Der Tüv sagt, "Alles was am Fahrzeug verbaut ist, muss seine Funtionalität erfüllen. Was sich bei Sonderzeichen wie Blaulicht egal in welcher Bauform nun selbst erklärt.

 

In irgendeinem Land kann man sich ne Blaulicht Sonderzeichen Lizenz kaufen.

 

Aber in Deutschland sicher nicht !

 

Kinderkram.

 

 

Du kannst dir die Teile trotzdem von dir aus anbauen.

Schreib uns dann wie viel Punkte so was im (und ohne) Betrieb bringt :D

Bearbeitet von Vixxi
Geschrieben

Es gibt soviel sinnvolles Tuning mal egal ob jetzt legal oder nicht.

 

Aber es gibt immer wieder Leute die bauen nur Sch... ans Auto.

 

Wer brauch Strobo Leuchten und was bringt mir es wenn meine ZV ne Ton von sich gibt.

 

Gibt halt aber immer wieder solche Leute die meinen so was braucht man unbedingt.

 

Ist ja nicht der erste hier der solche Projekte vor hat.

War doch auch mal einer der hier mit seinem auf Heckantrieb umgebauten V6 Coupe Kreise um uns drehen wollte.

Was ist daraus geworden ? Nix nehme ich mal an.

Geschrieben
Mir ist durchaus bewusst das es nicht legal ist, allerdings wäre ich sowas vor einem Treffen mal schnell einbauen und auf einem Privatgelände benutzen, da kommt auch keiner auf die Idee blöd zu machen.

 

Diejenigen Leute, die ich von den Treffen her kenne und das sind etliche, würden dich entweder auslachen oder dir auf den kopp zusagen ,das das spinnerei ist.

Nein! Ein Tourer ist kein Kombi!

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