ONeill Geschrieben 26. Februar 2015 Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 (bearbeitet) Hallo zusammen! Habe mal eine Frage. Wir hatten den Punto meiner Freundin zu Fiat zur Reparatur gebracht (Garantiefall nach Pfusch vom der ZKD-Reperatur) und nun, wo wir ihn eben abgeholt haben ist ne riesen Beule drin. Die Werkstatt sagt, ist nicht ihr Problem, da er von der Werkstatt auf die öffentliche Straße abgestellt wurde. Wenn ich mein Auto Beulenfrei abgebe und mit Beule wiederbekomme finde ich schon, dass das ihr Problem ist. Wer sagt denn, dass es nicht wiurklich in der Werkstatt passiert ist odert so. Sie wollen jetzt probieren die Beule rauszuziehen aber wenn das nicht geht, dann haben wir pech und müssen lackieren etc. bezahlen. Bearbeitet 27. Februar 2015 von ONeill Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vixxi Geschrieben 26. Februar 2015 Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 (bearbeitet) Gehört der Platz wo das Fahrzeug abgestellt wurde zur Werkstatt ? Wenn nicht sieht´s schlecht aus ... Anzeige gegen unbekannt, was dabei raus kommt ist zu 80 % immer dasselbe Bearbeitet 26. Februar 2015 von Vixxi Zitieren http://abload.de/img/unbenanntdasd9.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ONeill Geschrieben 26. Februar 2015 Autor Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 nee, leider nicht. Auf dem Platz von denen war kein Platz mehr frei für das Auto. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
plutokrat Geschrieben 26. Februar 2015 Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 Gehört der Platz wo das Fahrzeug abgestellt wurde zur Werkstatt ? Wenn nicht sieht´s schlecht aus ... dürfen die das denn? ich meine, wenn es nicht mein eigentum ist, aber mir "ausgeliehen" wurde, muss ich doch dafür sorge tragen, dass dem nichts passiert. und wenn ich das nicht garantieren kann, entweder mit dem besitzer rücksprache halten bzw. sicher gehen, dass dort alles mit rechten dingen zugeht. ich meine dann können sie es auch neben einer bauruine abstellen oder beim cabrio im sommer das dach offen lassen (besitzer hat es ja so abgegeben) und neben ein kieswerk abstellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ONeill Geschrieben 26. Februar 2015 Autor Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 Ja das sind ja auch so meine Gedankengänge. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pergi1 Geschrieben 26. Februar 2015 Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 So schauts aus, du bist aber erstmal in der Beweispflicht, dass es vorher nicht so war (Bilder etc) Kannst du das beweisen, ist die Werkstatt dafür verantwortlich, dass du dein Auto "heiler" wieder bekommst als du es abgeben hast. Wir hatten das Problem damals auch. Auto ging da wegen ner Kleinigkeit in die Werkstatt und kam mit zerkratzten A-Säulen (eindeutig von nem Schraubendreher), zerschnittenen Dichtungen usw... Ging über Anwalt und Gericht, wir bekamen Recht und die Werkstatt "durfte" das dann Kostenfrei reparieren, weil Sie es nicht beweisen konnten, dass es vorher auch schon war... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ichhier Geschrieben 26. Februar 2015 Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 Grundsätzlich haftet die Werkstatt für alle während der Reparatur entstandenen Schäden. Einziges Problem: du musst beweisen, dass der Schaden bei Abgabe des Fahrzeuges noch nicht vorhanden war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CL9 EXE Geschrieben 26. Februar 2015 Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 Wenn du Rechtsschutz hast gleich zum Anwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ONeill Geschrieben 26. Februar 2015 Autor Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 (bearbeitet) Ja Rechtschutz haben wir. Naja beweisen dass es vorher nicht war... Mit Bildern von dem Tag? Also nen paar Tage davor haben wir als er gewaschen wurde fotografiert. Also der Heini von der Werkstatt sagte selber dass das vorher nicht war aber das sagt der sicher nicht wenn es um die Wurscht geht. Bearbeitet 26. Februar 2015 von ONeill Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ichhier Geschrieben 26. Februar 2015 Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 In meiner Werkstatt sind auf den Auftragszetteln Skizzen zum Markieren von Schäden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 26. Februar 2015 Teilen Geschrieben 26. Februar 2015 Ja Rechtschutz haben wir. Naja beweisen dass es vorher nicht war... Mit Bildern von dem Tag? Also nen paar Tage davor haben wir als er gewaschen wurde fotografiert. Also der Heini von der Werkstatt sagte selber dass das vorher nicht war aber das sagt der sicher nicht wenn es um die Wurscht geht. Was der Heini von der Werkstatt dir gegenüber sagt, ist unerheblich. Abstreiten tun die das immer.:motz: Ruf deine Rechtschutzversicherung an, lass dir nen Anwalt geben und gut is. Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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