pw84 Geschrieben 17. März 2015 Teilen Geschrieben 17. März 2015 (bearbeitet) ABE's gelten nur, wenn die anderen Fahrzeugteile, die mit diesem Teil in Verbindung stehen, nicht verändert wurden. Desweiteren ist eine ABE auch kein Freifahrtschein. Es gelten mitunter verschiedene Auflagen/Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Bearbeitet 17. März 2015 von pw84 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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