kette Geschrieben 30. Juni 2007 Teilen Geschrieben 30. Juni 2007 heute, beim Autowaschen habe ich :schock:festgestellt, dass der Lack abblättert. Habe mein Accord seit April und ´ne Gebrauchtwagengarantie (beinhaltet jedoch nicht den Lack). Im Kaufvertrag steht nichts von Unfallwagen. Und hier meine Frage: Kann ich das beim Autohaus reklamieren? PS: die Karosserie habe ich ein wenig inspiziert, es scheint, als ob das Auto komplett lackiert wurde. An Plastikteilen geht der Lack ab und mit jeder weiteren Wäsche kommen neue Mängel zum Vorschein: Motorhaube beilackiert:schock:, an anderen Stellen Silliconflecken usw. Dabei ist es doch ein sriöses Autohaus! Was soll das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oPiUm Geschrieben 30. Juni 2007 Teilen Geschrieben 30. Juni 2007 Ich glaube in dem fall müsstest du nachweisen können das du das nicht nach dem Kauf selbst lackiert hast oder !?!? Zitieren http://img824.imageshack.us/img824/7315/cimg4001koptiebj75.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acco84 Geschrieben 30. Juni 2007 Teilen Geschrieben 30. Juni 2007 Wenns nur ein Blechschaden war dann ist das Autohaus nicht verpflichtet freiwillig Auskunft darüber zu geben es sei denn du hast danach gefragt dann sind die verpflichtet dir die Wahrheit zu sagen. Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CG9 Geschrieben 30. Juni 2007 Teilen Geschrieben 30. Juni 2007 Ich glaube das keiner dir hier eine korrekte Rechtsberatung machen kann, außer das demjenigen das gleiche auch schonmal passiert ist. Also ich würd mal ganz einfach bei der Verbraucher-Zentrale in deiner Nähe nachfragen. Ansonsten wenn du eine Private Rechtschutz Versicherung hast...geh zum Anwalt. Dann weißt du sicher was los ist, und was du machen kannst. Schließlich wurde mit der Gesetzesänderung ein besserer Verbraucherschutz beabsichtigt. Ich denkemal das deine Chancen gar nicht so schlecht stehen. Zitieren Gruß Matze Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Einen Unfallschaden muss der Verkäufer erst zugeben, wenn blechtechnisch etwas gemacht wurde. Von einem Unfallschaden spricht man erst dann, wenn Teile ausgetauscht oder das Fahrzeug auf die Richtbank musste ! Alles andere sind "Schönheitsreparaturen" Aber: selbst den Hagelschaden sollte der Verkäufer angeben. Sobald Geld von der Versicherung fließt, muss der Verkäufer (egal ob privat oder Autohaus) das angeben. Auch, wenn der Hagelschaden nicht repariert wurde, aber er Geld von der Versicherung bekommen hat. Dann ist er sogar gesetzlich dazu VERPFLICHTET, den Verkaufspreis um diese bezahlte Summe zu mindern oder dir das Geld auszubezahlen. Schwierig ist es, wenn der Vorbesitzer was machen ließ und dem Händler nichts gesagt hat, um mehr Geld für den Wagen zu bekommen. Ich denke, der Händler wird das (selbst wenn er was gewusst haben sollte) abstreiten. Mein Tipp: lass ein Unfallgutachter den Wagen begutachten. Der kann dir genau sagen, was gemacht wurde und mit diesem Gutachten gehst Du zum Händler. Dann muss er die Hosen runter lassen, zum Äußersten kannst Du den Wagen wegen verschwiegener Mängel zurück geben. Berate dich dahingehend auch mit deinem Anwalt, was Du rausschlagen kannst. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast SpoonEJ9 Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Aber: selbst den Hagelschaden sollte der Verkäufer angeben. Sobald Geld von der Versicherung fließt, muss der Verkäufer (egal ob privat oder Autohaus) das angeben. Auch, wenn der Hagelschaden nicht repariert wurde, aber er Geld von der Versicherung bekommen hat. Dann ist er sogar gesetzlich dazu VERPFLICHTET, den Verkaufspreis um diese bezahlte Summe zu mindern oder dir das Geld auszubezahlen. Wenn die Dellen gedrückt worden bei einem hagelschaden, kann selbst der Gutachter nix merh feststellen.Hab ich bei meinem durch.Hatte ja zweimal Hagelschaden.Hab den zweiten Gutachter gefragt, ob irgendwas war am Auto (also Vorschäden), meinte der nur "Nein"..nix. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cabkiller Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 wenn du adac mitglied bist fahr mal dahin und lass das auto mal prüfen .. kostet nix.. dann haben die auch son gerät was die lacktiefe misst und dann weisste mehr... danach würde ich mich beim anwalt erkundigen wie man vorgehen kann.. ist aber ne schweinerei wenn das autohaus nix gesagt hat.... Zitieren ///Mugen 無限 Equipped [biete] alle Teile aus meinem Projekt k24cl9ftw Biete Reflash für Accord 2003-2008 und 2008+ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kette Geschrieben 2. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2007 Danke für die Tipps. Ich möchte jedoch kein Rechtstreit oder das Auto abgeben. Sonst ist der Accord top. Seit ´95 treuer Hondafahrer und treffe ausgerechnet bei HONDA!!! auf ein schwarzes Schaf. Ich werde es beim ADAC checken lassen und dann stelle ich den Verkaufsberater zur Rede. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 2. Juli 2007 Teilen Geschrieben 2. Juli 2007 Wenn die Dellen gedrückt worden bei einem hagelschaden, kann selbst der Gutachter nix merh feststellen.Hab ich bei meinem durch.Hatte ja zweimal Hagelschaden.Hab den zweiten Gutachter gefragt, ob irgendwas war am Auto (also Vorschäden), meinte der nur "Nein"..nix. Der Hagelschaden muss angegeben werden. Das ist Pflicht. Ich hab auch einen instandgesetzten Hagelschaden - kein Thema. Sieht man auch nicht, obwohl fleißig lackiert wurde (Dach, Heck, Seite rechts, Motorhaube). Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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