Pawluscha123 Geschrieben 7. Juni 2016 Teilen Geschrieben 7. Juni 2016 Hallo Leute, Hab jetzt neben dem Studium bei der KÜS angefangen zu arbeiten. Zu uns kommen ziemlich viele Autos, bei denen die vorderen Seitenscheiben mit Folie getönt sind. Nun meine Frage, wenn der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer 2 unterschiedliche Personen sind und der Fahrzeugführer von der Polizei angehalten wird, wer bekommt da die Strafe und wie fällt diese aus? Hatten die Diskussion mit meinem Chef, der wusste aber auch nicht über die rechtliche Lage Bescheid. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HONDA-AP1 Geschrieben 7. Juni 2016 Teilen Geschrieben 7. Juni 2016 Soweit ich weis sind beide dran. Der Fzg halter ist verantwortlich das das Fzg. in nem ordnungsgemäßem Zustand ist. Der Fzg. führer muss sich vor Fahrtantritt vergewissern das das Fzg. i.O. ist. Zitieren 02 er S2000 Indy Yellow 94 er Civic EJ201 er Accord CG8 Sport 07 er Accord CN2 Sport14 er V70 D5 Summum19 er V90 D4 Inscription Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Micha Geschrieben 8. Juni 2016 Teilen Geschrieben 8. Juni 2016 Richtig was mein Vorredner schreibt außer das ausschließlich der fzg führer die Strafe bekommt da er sich ja vor Antritt vergewissern muss, das alles zulässig ist und Ordnungsgemäß funktioniert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pawluscha123 Geschrieben 8. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 8. Juni 2016 Wir hatten die selbe Diskussion. Ich denke dass nur der Fahrzeugführer die Strafe bekommt, stellt euch vor er leiht das Fahrzeug vom Halter aus und lässt die Scheiben ohne sein Wissen Tönen. Der Halter weis also nichts davon und kann also nichts dafür. Allerdings sind viele Gesetze nicht logisch, daher kann man da nie sicher sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HONDA-AP1 Geschrieben 8. Juni 2016 Teilen Geschrieben 8. Juni 2016 Siehe Bußgeldkatalog, kann muss aber nicht. Am Straßenverkehr dürfen nur verkehrssichere Fahrzeuge teilnehmen. Dies ist aufgrund der Sicherheit des Straßenverkehrs zwingend erforderlich. Für den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs sind grundsätzlich sowohl Halter als auch der Fahrer bzw. Fahrzeugführer verantwortlich. Ist das Fahrzeug bzw. Gespann verkehrsunsicher oder dessen Verkehrssicherheit beeinträchtigt, muss ermittelt werden, ob neben dem Fahrer auch der Halter sanktioniert wird. Denn der Fahrer ist regelmäßig für die Verkehrssicherheit des von ihm geführten Fahrzeugs bzw. Gespanns verantwortlich. Zitieren 02 er S2000 Indy Yellow 94 er Civic EJ201 er Accord CG8 Sport 07 er Accord CN2 Sport14 er V70 D5 Summum19 er V90 D4 Inscription Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elch Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 Grüzi... Also wenn der Fahrer, der ja nicht der Halter ist, als Laie erkennen kann dass es sich um eine illegale Veränderung handelt... Oder die Zumutbarkeit vor Fahrtantritt eine TüV Abname zu tätigen... Treu und Glauben.... Das gilt es dann von der Polizei festzustellen. Ein Reifen auf Glaze ist etwas anderes als ein 5% Llumar auf der Seitenscheibe. :angel: Weil der Reifen ist vom Laien auf anhieb und ohne Fachwissen festzustellen. Zitieren Grüsse aus dem Emmental Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Micha Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 Ist egal worum es sich handelt, in erster Linie wird immer der Fahrer zur Kasse gebeten und nicht der Halter... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.