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Verjährungfrist ?


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Geschrieben
hi, nur mal nachgefragt , vielleicht kennt wer sich damit aus. Folgende Sache, mich haben unsere Freunde am 28.08.16 mit 27km/h zu viel auf der BAB 20 geblitzt, am 14.09.16 kam das schreiben und Anhörungsbogen, den ich dann am 16.09.16 online beantwortet habe , seit dem nix mehr von der Sache gehört. Im netz ließt man dies und das. Wie sieht das hier mit der Verjährung aus. thx schon mal.
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Geschrieben

laut § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Geschrieben

Nach dem was ich jetzt so alles recherchiert haben , müßten es 6 Monate sein X(. also abwarten und tee trinken.

 

@Acci, heute bekommt man ja kein Foto mehr zugeschickt, man bekommt ein Namen und ein Passwort mit diesen kann man sich (in meinen Fall ,,Polizei Brandenburg.de'') einloggen und da kannst deine Schandtat anschauen ;) und gegeben falls reagieren , antworten usw.

Geschrieben

ach so, eben erst gelesen, dass du 27 drüber warst...dann ist ein bussgeld und fahrverbot fällig sind...

da beträgt die verjährungsfrist 6 monate....mit jedem neuen schreiben der bussgeldstelle, wenn ich das richtig in erinnerung habe.

Nein! Ein Tourer ist kein Kombi!

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