rico Geschrieben 15. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2016 hi, nur mal nachgefragt , vielleicht kennt wer sich damit aus. Folgende Sache, mich haben unsere Freunde am 28.08.16 mit 27km/h zu viel auf der BAB 20 geblitzt, am 14.09.16 kam das schreiben und Anhörungsbogen, den ich dann am 16.09.16 online beantwortet habe , seit dem nix mehr von der Sache gehört. Im netz ließt man dies und das. Wie sieht das hier mit der Verjährung aus. thx schon mal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wladi83 Geschrieben 15. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2016 laut § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt: Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 15. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2016 nach meiner rechnung am 15.12., also heute verjährt, da du am 16.09 online geantwortet hast. Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acci-CL7 Geschrieben 16. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2016 (bearbeitet) Wie läuft denn so eine Online-Beantwortung ab? Bearbeitet 16. Dezember 2016 von Acci-CL7 Zitieren Mein Name ist Mister Wong - ich bin Damenschuh-Importeur! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rico Geschrieben 16. Dezember 2016 Autor Teilen Geschrieben 16. Dezember 2016 Nach dem was ich jetzt so alles recherchiert haben , müßten es 6 Monate sein X(. also abwarten und tee trinken. @Acci, heute bekommt man ja kein Foto mehr zugeschickt, man bekommt ein Namen und ein Passwort mit diesen kann man sich (in meinen Fall ,,Polizei Brandenburg.de'') einloggen und da kannst deine Schandtat anschauen ;) und gegeben falls reagieren , antworten usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 16. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2016 ach so, eben erst gelesen, dass du 27 drüber warst...dann ist ein bussgeld und fahrverbot fällig sind... da beträgt die verjährungsfrist 6 monate....mit jedem neuen schreiben der bussgeldstelle, wenn ich das richtig in erinnerung habe. Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rico Geschrieben 16. Dezember 2016 Autor Teilen Geschrieben 16. Dezember 2016 Fahrverbot nur für Wiederholungstäter , bin sonst immer brav unterwegs ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
s1zlak Geschrieben 17. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2016 Jap. es sind 6 Monate, und mit jedem schreiben von dir oder der Bußgeldstelle sind es wieder 6 Monate. Zitieren soichiro schrieb: Le Püsh e 7Tashé a lasde Post Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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