braackinho Geschrieben 21. Februar 2019 Teilen Geschrieben 21. Februar 2019 Hallo, ich würde gerne 18 Zoll Alu-Felgen von R3-Wheels (Felge R3H3) fahren. In dem zugehörigen Gutachten stehen zur Reifendimension 225/40R18 u.a. folgende Auflagen: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Ich habe hier im Forum nun schon öfter gelesen, dass 8,0x18 ET45 ohne Karosserie Arbeiten fahrbar ist. Geplant ist auch eine Tieferlegung mit dem Eibach ProKit (30mm). Kann ich die mit Tieferlegung ohne Karosserie Arbeiten fahren? Danke schonmal für Eure Hilfe!:angel: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wladi83 Geschrieben 22. Februar 2019 Teilen Geschrieben 22. Februar 2019 https://www.accordforum.de/showthread.php/info-welche-r-der-passen-auf-meinen-accord-03-08-10899.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
braackinho Geschrieben 22. Februar 2019 Autor Teilen Geschrieben 22. Februar 2019 Ja dort hab ich gesehen, dass das ohne Karosserie Arbeiten geht. Ich formuliere meine Fragen anders: Kann es sein, dass die 8x0x18 ET45 Felge von Hersteller A passt und von Hersteller B nicht? Oder wie kommt es zustande, dass Hersteller A im Gutachten solche Auflagen hat und Hersteller B nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Direzza Geschrieben 22. Februar 2019 Teilen Geschrieben 22. Februar 2019 Das ist immer eine Ermessenssache des Prüfers, es gibt Prüfer die Wert darauf legen das das was im Gutachten steht auch am Fahrzeug verändert wurde und die interessiert es nicht ob es so auch passt. Ich habe meinen Accord damals mit orig. Honda Felgen in 7,5x18 ET 55 mit 225/40 R18 gekauft und da waren gut 5cm platz (Reifenflanke-Radlauf). Da gibt es keine unterschiede zwischen denn einzelnen Herstellern/Marken was ET u. Felgenbreiten betrifft die sind Vorschrift und daran müssen die sich auch halten. Warum es bei einer Marke so drin steht und bei der andern nicht weis ich auch nicht, vielleicht kennen die das Fahrzeug so gar nicht bzw. die Felgen wurden nicht auf dem Fahrzeug montiert und schreiben es nur so rein, also sozusagen ein ''Mustergutachten''. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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