Psykoman Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 Hallo Leute, ich hoffe jemand kennt sich aus in dem bereich.mein kumpel ist selbständig als lackierer und hat eine kleine werkstatt. er hat ein pkw repariert und hat es drausen stehen lassen auf dem parkplatz und am dem tag kamm voll der hagel und hat das ganze auto verbeult. jetzt will der **** wem das auto gehört ihn verklagen. meine frage ist: hat mein kumpel schlechte karten oder wie ist das??ich hab bisschen im internet rum gesurft und habe das gefunden bin aber nicht 100% sicher. http://newsgroups.seducy.de/artikel/1197551/Recht/Haftung_der_Kfz-Werkstatt_f%FCr_Besch%E4digungen.html danke schon mal im voraus!!! [Edit by Mod] Beschimpfungen Dritter sind zu unterlassen ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Midicat Geschrieben 1. Juli 2008 Teilen Geschrieben 1. Juli 2008 gibt es 2 möglichkeiten, a) die teil bzw vollkasko von dem autobeitzer springt ein oder b) die gewerblich haftpflicht von deinem kumpel übernimmt den schaden Zitieren Mein Honda war geil, mein Audi ist gut...[sIGPIC][/sIGPIC]www.midipixel.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heimdall Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 ja würde auch die teilkasko reichen vom besitzer. wenn dein kumpel keine versicherung hat ist er so ziemlich am arsch. wenn der besitzer, ihm sowieso ans bein pissen will, wird er seiner versicherung sagen, dass das auto grade nicht in seinem besitz war und somit werden die sich quer stellen den schaden zu bezahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 Aber seine gewerbliche Haftpflicht sollte für den Schaden aufkommen. OffTopic: @Psykoman Wo kommst Du her ? Ich suche eine Lackiererei, die evtl. ihre Box vermietet. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acci-Driver Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 jetzt will der **** wem das auto gehört ihn verklagen. Mal zum ersten, es ist kein **** und er macht das bestimmt nicht als Spass.Wenn es dein Auto wäre, was würdest Du machen?sagen, ach ist schon OK das ich jetzt überall Dellen habe. Zum zweiten könnte es der Besitzer über die TK machen, wenn er SB hat muss das dein Kumpel diese Kosten tragen, ABER, warum sollte der Besitzer da Fahrzeuges das mchen.Vor allem schon auf die Gefahr hin, dass seine Versicherung ihm evtl. sogar kündigt im folgenden Jahr aufgrund eines Kaskoschadens. Zum dritten, wie oben schon steht sollte dein Kumpel eine Betriebshafpflicht haben.Hat er das nicht, ist es schonmal richtiges Pech für ihn.Desweiteren ist er in der Pflicht, wenn er einen Auftrag annimmt das Auto so unterzustellen, dass es keinen Schaden nimmt.Egal ob Hagel, Sturm etc.NIcht umsonst stellen viele Werkstätten ihre Kundenfahrzeuge Nachts in die Werkstatt. Also normale Reaktion von dem Kunden.Und er bekommt auch 100% Recht, wenner deinen Kumpel verklagt.Ich hoffe, der hat nicht noch dazu schwarz lackiert.Dann hat er jetzt ein richtiges Problem.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heimdall Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 Acci-Driver hat voll und ganz recht, ich würde nicht anders reagieren und schon gar nicht auf meine TK laufen lassen. die steigt doch auch bei nem kaskoschaden oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acci-Driver Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 Nein, steigt nicht.Aber du hast dann die Rennerei.Und halt einen Kaskoschaden bei der Versicherung.Und das muss ja nicht sein.;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Psykoman Geschrieben 2. Juli 2008 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 mach es eigentlich was aus wen das auto nicht angemeldet war,weil sein auto war nämlich nicht angemeldet. und was ist mit dem link da steht das Re: Haftung der Kfz-Werkstatt für Beschädigungen "Ursula Hellwig" <Ursula. Hellwig@invalid. invalid> schrieb: > a. Ein anderer Kunde beschädigt das Fahrzeug beim Rangieren, kann > aber nicht ermittelt werden. Prinzipiell nur der andere Kunde, sofern die Werkstatt daran kein Verschulden trifft. > b. Das Fahrzeug ist beschädigt, es kann aber nicht geklärt werden, > ob der Schaden durch einen anderen Kunden oder sonstigen Dritten > oder einen Werkstattmitarbeiter verursacht wurde. Die Beweislast liegt bei der Werkstatt, § 280 I 2 BGB. > c. Oder: Die Werkstatt bestreitet, dass der Schaden durch einen > Werkstattmitarbeiter verursacht wurde. s. o. > d. Das Fahrzeug wird nachts von Chaoten beschädigt. Prinzipiell nur der Chaot, sofern die Werkstatt daran kein Verschulden trifft. > e. Hagelschaden "Haften" tut allein der Eigentümer selbst. Aber seine gewerbliche Haftpflicht sollte für den Schaden aufkommen. OffTopic: @Psykoman Wo kommst Du her ? Ich suche eine Lackiererei, die evtl. ihre Box vermietet. ich komme nähe stuttgart Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 Interessante Dinge mit der Haftung. Stuttgart. Sauber. Da wohnte ich (ca. 100 km) früher. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rwd Geschrieben 2. Juli 2008 Teilen Geschrieben 2. Juli 2008 hagel gehört versicherungstechnisch zu den höheren gewalten und wird nicht durch die betriebshaftpflicht gedeckt. ob der wagen in der halle stand oder im freien spielt eher eine untergeordnete rolle, sofern es sich bei dem "unüberdachten" pakplatz um firmengelände handelt. sollte es aber öffentliche strasse gewesen sein, so ist die frage, warum stellt er den wagen nicht auf das grundstück? so wie ich das lese, hat der kunde pech gehabt, dass es gehagelt hat. dafür hat er aber die versicherung. wenn aber der wagen nicht angemeldet war, hat er wahrscheinlich auch keine verischerung. dann so --pech gehabt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akede Geschrieben 3. Juli 2008 Teilen Geschrieben 3. Juli 2008 Hat man als Selbstständiger normalerweise nicht auch eine Rechtsschutzversicherung, die es einem ermöglicht einen Anwalt wegen diesen sachen kostengünstig anzusprechen statt sich auf wage und unsichere Kommentare aus diesem Forum zu verlassen? Zur not hilft einem da auch der ADAC / AvD ganz kompetent weiter, denke ich zumindest.. Aber mich würde trotzdem mal interessieren wie das ausgeht. Zitieren Als ich noch ein Psychopath war, brauchte meinPsychiater 'nen Psychiater, weil ich ihm zu hart war. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Generation Geschrieben 3. November 2010 Teilen Geschrieben 3. November 2010 Mahlzeit Gemeinde, dann krame ich das Thema mal wieder aus ! Mein Acci hat Orangenhaut aufen Dach :wall::wall::wall: Nun meine Frage, wie genau schaut die Versicherung bei einem "Hagelschaden" nach oder wie muss ich nachweisen das es ein "Hagelschaden" war ? Bzw. ist das normal das das Dach so schnell kleine Beulen bekommt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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