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2006 - Änderungen im Straßenverkehr


EH9 Daddy

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Auf die Verkehrsteilnehmer werden in diesem Jahr etliche Änderungen zukommen. Nicht alle Änderungen treten gleich im Januar in Kraft, aber im Verlauf des Jahres.

 

 

Änderungen im Bußgeldkatalog

 

Wer mit einem Trike oder Quad ab Januar 2006 unterwegs ist, der muss unabhängig von der Art der Zulassung jetzt einen Helm tragen. Die Helmpflicht entfällt aber dann, wenn ein Sicherheitsgurt im Fahrzeug angelegt werden kann. Eine weitere Neuregelung besagt, dass grundsätzlich keine Personen mehr auf Ladeflächen oder in Laderäumen befördert werden dürfen.

 

Verschärft wurden auch die Vorschriften zur Ladungssicherheit. Bußgelder für die Verstöße gegen die Neuregelungen werden allerdings erst ab 1.Mai 2006 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt wird auch das "Fehlverhalten" an Bahnübergängen härter bestraft. Wer dann ein Haltesignal missachtet, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.

 

Ab 1.Mai dieses Jahres sind höhere Strafen für Raser und Drängler vorgesehen. Ab dann drohen Bußgelder bis zu 250 Euro und ein bis zu sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.

 

Mit einem Bußgeld von 100 Euro und 1 Monat Fahrverbot muss dann rechnen, wer bei Tempo 101 weniger als 15 m Abstand zum Vordermann einhält. Ist bei diesem Tempo geringer als 10 m droht bereits ein Bußgeld von 150 Euro und 2 Monate Fahrverbot. Drei Monate muss seinen Führerschein abgeben, wer bei diesem Tempo weniger als 5 m Abstand hält, zusätzlich muss er 200 Euro zahlen. Bei einem Abstandsverstoß über Tempo 130 kann das Bußgeld bis zu 250 Euro betragen.

 

Ebenfalls ab Mai 2006 gilt, dass bei Kfz die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören nach der Neuregelung des ‚§ 2 Absatz 3 a der Straßenverkehrsordnung insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

 

Wer dann ohne geeignete Bereifung auf Eis und Schnee unterwegs ist, dem drohen nicht nur 20 Euro Bußgeld. Das Doppelte und einen Punkt in Flensburg drohen, wenn er dabei den Verkehr behindert oder gar gefährdet. Als generelle Winterreifenpflicht will der Gesetzgeber dies aber nicht verstanden wissen, wohl aber als Verpflichtung, bei Winterwetter mit angepasster Bereifung unterwegs zu sein.

 

 

Neue Schadstoffregelungen

 

PKW-Neuwagen bis 2,5 Tonnen dürfen ab diesem Jahr nur noch mit der Abgasnorm "Euro 4" erstmalig zugelassen werden. Euro-3-Fahrzeuge können 2006 nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes erstmals zugelassen werden. So genannte "schadstoffarme Fahrzeuge" und 3-Liter Autos werden nicht mehr länger steuerlich gefördert.

 

 

Wohnmobilbesteuerung

 

Wohnmobilbesitzer müssen 2006 mit einer bis zu Verfünffachung ihrer Kfz-Steuer rechnen, da Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht über 2,8 t nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Emissionsklasse besteuert werden. Der Bundesrat bringt einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Wohnmobilbesteuerung in den Bundestag ein, in dem für Wohnmobile ein prozentualer Abschlag vorgesehen ist. Die pauschalen Abschläge sollen zwischen 40-50 % liegen und schrittweise bis 2011 auf 20 % reduziert werden.

 

 

Neues bei der Hauptuntersuchung

 

Wer mit seinem Wagen bei TÜV oder Dekra vorfährt wird ab diesem Jahr ein umfangreicheres Testprogramm erleben. Erstmals wird auch die Elektronik, wie z.B. das Anti-Schleuderprogramm ESP in die Hauptuntersuchung einbezogen, sofern das Fahrzeug über diese Sonderausstattung verfügt. Gleiches gilt für die Airbags in PKW.

 

Frühestens ab 1.April 2006 wird bei neu zugelassenen Fahrzeugen mit einer so genannten OBD "On-Board-Diagnose" zudem die Abgasuntersuchung innerhalb der HU durchgeführt. Voraussichtlich im Laufe des Jahres auch die Abgaswerte von Motorrädern untersucht.

 

 

Neue Verkehrszeichen

 

An deutschen Strassen wird man sich voraussichtlich ab April an ein neues Verkehrsschild gewöhnen müssen. Das Schild gibt vor, dass der Fahrer im Tunnel Abblendlicht einzuschalten hat. Bislang gab es ein ähnliches Schild, das aber rechtlich nicht verbindlich war. Ab jetzt wird diese Kann- zur Muss-Regel. Ein weiteres neues Schild (Nr. 328 ) regelt die Benutzung von Nothaltebuchten z.B. in Straßentunneln und Baustellen, in denen künftig nur noch ein Halten im Notfall erlaubt sein wird.

 

 

Neuregelungen im Ausland

 

Wer mit dem Auto in Österreich unterwegs ist, sollte dort die Lichtpflicht am Tag beachten. Ein Verstoß gegen die Regelung wird ab dem 15. April 2006 15 Euro kosten.

 

Kroatien führt die Warnwestenpflicht für Motorradfahrer und alle Autoinsassen, die das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall auf einer Landstraße oder Autobahn verlassen, ein.

 

An Unfallstellen müssen diese Westen bislang schon in Italien, Spanien, Portugal und Österreich getragen werden. In Finnland gilt die Warnwestenpflicht bei Dunkelheit für alle Fußgänger. Allerdings werden Verstöße nicht mit Bußgeld geahndet.

 

Tschechien führt in diesem Jahr das Wohnsitzprinzip für Fahrschüler ein. Danach muss man mindestens seit 185 Tagen in Tschechien gemeldet sein, wenn man die Fahrerlaubnis erlangen will. Mit der Einführung dieses Prinzips, das auch in anderen EU-Staaten gilt, will Tschechien den Führerscheintourismus, insbesondere aus Deutschland, unterbinden.

 

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