Treburg Geschrieben 7. April 2009 Teilen Geschrieben 7. April 2009 hi, also ich finde das ganze auch sehr interessant!!! @david: kannst du mal rausfinden wieviel beide vorderen seitenscheiben und die frontscheibe kosten? mit und ohne rabatt? wäre echt nett. danke schonmal gruß Zitieren 6,88l/100kmEs ist nicht Deine Schuld,das die Welt ist wie Sie ist,es wär nur Deine Schuld wenn Sie so bleibt!!![sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
David Geschrieben 7. April 2009 Autor Teilen Geschrieben 7. April 2009 jep mache kann ich machen. aber glaube das war 120 pro große scheibe und dann der Tüv noch. Das Lasieren bzw Fluten der schiebe ist net so teuer aber der scheiß Tüv. Der hat mir aber versichert das das durch den Tüv geht. Zitieren >>>Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Def. Leistung: Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aerodeck20i Geschrieben 3. Mai 2009 Teilen Geschrieben 3. Mai 2009 (bearbeitet) Moin, so mal kurz zu diesem etwas ältern beitrag mal kurz was ihnzugefügt ! War auf grund der aussagen hier mal zur Polizei und zum TÜV und hab mich schlau gemacht ob ich es tatsächlich machen darf ! Der TÜV sagt 100% nein, Frontscheiben dürfen nicht getönt werden und werden auch nicht abgenommen ! Polizei sagt nein weil wie hier schon geschrieben wurde muss man von vorne und von der seite klar zu erkennen sein ! Muss also sagen wenn die Firma sagt man darf es würde ich lieber die Finger davon lassen ! Wer es trotzdem machen muss damit rechnen auch mit einem angeblichen TÜV abnahme das Fahrzeug sofort vorort stillgelegt wird ! Das ist die Aussage von TÜV Nord und der Polizei ! Und wenn der TÜV sagt das es sowas nicht gibt ist das bestimmt 100% richtig ! [NACHTRAG] Hab noch mal eben auf der Inet seite der Firma geschaut und dort ist ganz klar geschrieben das es ein Gutachten gibt keine ABE oder sonstiges ! Und was man nu von Gutachten halten kann kennen ja nu schon einige aus eigener erfahrung ! Aussage der Homepage: Unser Unternehmen bietet Ihnen die Möglichkeit ihre Fahrzeugscheiben auch im vorderen Fahrzeugbereich auf legalem weg zu tönen. Sie erhalten von uns neben der Tönung auch das Gutachten, welches Sie zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis benötigen. Andere Anbieter verwenden e-Prüfzeichen oder ähnliche Abnahmemethoden, diese werden aber im Bereich der Scheiben nicht anerkannt. Nur unsere Gutachten vom TÜV und ein Gutachten zur Erteilung der Einzelgenehmigung gemäß §15 FTV ermöglichen die problemlose Eintragung in Ihre Fahrzeugpapiere! Ich sachmal so ich hab auch schon erfahrung mit solchen Gutachten und was da drin steht trifft nicht immer zu ! Diese Gutachten treffen sehr oft nur für Show-Cars zu ! Bearbeitet 4. Mai 2009 von kaefergarage.de Beiträge zusammengefügt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
E.Krieger Geschrieben 4. Mai 2009 Teilen Geschrieben 4. Mai 2009 naja man da anrufen und fragen ob die für einen gleich TÜV machen können...das machen die bestimmt. und dann ist die sache gegesen... Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acci-Driver Geschrieben 4. Mai 2009 Teilen Geschrieben 4. Mai 2009 Im ungüntigsten Fall nicht.Wenn du Pech hast und kommst in Kontrolle, können die drauf bestehen,dass die Scheibe sofort wieder Rückgerüstet werden sonst stillegung.Auch wenn vom TÜV abgenommen.Und das ist mit gefluteten Scheiben bissel doof.Mich würde interessieren, was in der Eintragung drin steht.;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 4. Mai 2009 Teilen Geschrieben 4. Mai 2009 ...und dann ist die sache gegesen... Bis zur nächsten Abnahme... Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B-CH6 Geschrieben 4. Mai 2009 Teilen Geschrieben 4. Mai 2009 (bearbeitet) Bis zur nächsten Abnahme... oder bis zur nächsten polizeikontrolle...die kollegen sind durchaus dazu berechtigt, ein 2.gutachten in auftrag zu geben.... ich würd´s sein lassen. edit: habe gerde gesehen, dass acci- driver das sinngemäß schon gepostet hat... Bearbeitet 4. Mai 2009 von B-CH6 siehe edit Zitieren Nein! Ein Tourer ist kein Kombi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
E.Krieger Geschrieben 4. Mai 2009 Teilen Geschrieben 4. Mai 2009 habe da keine bedenken dass die polizei da was macht... und wenn dann machen die es nur einmal!! weil die dann die kosten übernehmen müssen für den TÜV weil das ganze ja auch legal ist (ausser mit Folie, diese sind zu dunkel). Kenne einen der es machen lassen hat, und TÜV hat es abgenommen...ganz legal Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lil Krayzee Geschrieben 6. Mai 2009 Teilen Geschrieben 6. Mai 2009 Es ist 100% verboten, dreht es wie ihr es wollt... In meiner Stadt ist eine US Kaserne und ich kenne viele Amis, selbst die dürfen keine getönten Scheiben mehr legal fahren!!! Wer von der Polizei kontrolliert wird bekommt eine Frist, innerhalb dieser First muss wieder zurück gerüstet werden. Jede Eintragung kann von einem anderem Prüfer wieder ausgetragen werden. Wer von euch ist schon mal ein Auto gefahren mit ringsum getönten Scheiben? Ich bin schon einige gefahren und ich muss sagen bei Tag mag das noch ganz in Ordnung sein wobei manche Farben schon anderes wirken, aber Nachts vorallem über Landstraßen ist das schon total bescheiden... Zitieren Projektauflösung: Civic EJ9, EK4, EK9, K20A, K-Swap Teile https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=6298395 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
E.Krieger Geschrieben 7. Mai 2009 Teilen Geschrieben 7. Mai 2009 Es ist 100% verboten ja wenn man Folie verwendet!!! und das machen die amis... Zitieren [sIGPIC][/sIGPIC] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AccordDennis Geschrieben 6. Juni 2009 Teilen Geschrieben 6. Juni 2009 (bearbeitet) Wer von der Polizei kontrolliert wird bekommt eine Frist, innerhalb dieser First muss wieder zurück gerüstet werden. Wer von euch ist schon mal ein Auto gefahren mit ringsum getönten Scheiben? hab meine vorderen seitenscheiben für 50,- (arbeit+folie) tönen lassen, und wenn ichs wieder rausreissen soll sind halt 50,- futsch, da kann ich mit leben. aber bis dahin is das fahren am tag echt angenehmer weil auch die sonne von der seite nicht mehr so arg blendet. in der nacht is es auch schöner weil die nachfolgenden fahrzeuge nicht mehr so sehr in den aussenspiegeln blenden mir is schon klar das ich jetz nich mehr stundenlang neben nem streifenwagen herfahren sollte, aber das hab ich ja vorher auch nie gemacht ;-) es ist ja auch nicht so stark abgedunkelt wie hinten, nur ganz dezent. reinschauen kann man da schon noch ins auto(son bisschen) Bearbeitet 6. Juni 2009 von AccordDennis Zitieren http://www.youtube.com/user/schaltwagen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vtecmatze Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 ich kann nur sagen lasst es sein. ich hab die ganzen spiele durch von ner mängelkarte bis zum gerichtsverfahren. insgesamt hat mich das ca 600€ gekostet vor paar jahren und billiger isses nicht geworden. 3punkte 100€ u ca 500€ gerichtskosten(trotz rechtsschutz die aussteigt weil sowas als vorsätzlich gewertet wird) es ist u bleibt definitiv verboten und von wegen die polizei bezahlt ein 2 gutachten:auslachen: der tüver den die haben wird 100% feststellen das es illegal ist du dann bezahlst du die geschichte u wenns feststellbar ist wer den mist eingtragen hat dann wird der ausn verkehr gezogen mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 Danke. Somit ist das nun eindeutig geklärt. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
A.D. Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 @Vecmatze hattest du auch die scheiben geflutet oder hattest du Folie drauf das wäre noch gut zu wissen für die story hier, weil bei folie isses ja klar das es verboten ist. Zitieren Top wert = 6,48l auf 100km Stillgestanden in der Brust, ein totes Herz ist kein Verlust.Rührt euch nicht! Niemand quält mich so zum Scherz, Ich lass die Sonne an euer Herz. Niemand quält mich so zum Scherz, Ich bringe Licht an euer Herz. Die Entscheidung fällt nicht schwer Ich geh jetzt heim und hole mein Gewehr. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vtecmatze Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 ich hatte folie verbaut.-verschiedene farben u hersteller das ändert aber nix daran das es illegal ist. vom gesetzgeber sind bestimmte lichtdurchlässigkeiten gefordert u die werden schon von der fast überall serienmässigen colorverglasung erfüllt. irgendwie hab ich was in erinnerung das die firma mal ein gutachten für das fluten hatte was ihr ziemlich schnell wieder entzogen wurden erzähl mal warum es klar ist das folie verboten ist?? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 Ich glaube, Du hast das selbst beantwortet: ...vom gesetzgeber sind bestimmte lichtdurchlässigkeiten gefordert u die werden schon von der fast überall serienmässigen colorverglasung erfüllt... Oder;)? Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vtecmatze Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 ich wollte von ad ne antwort! weil es für ihn klar ist das nur folie verboten ist. bei beiden -folie u fluten werden die grenzwerte überschritten. mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
A.D. Geschrieben 14. Juni 2009 Teilen Geschrieben 14. Juni 2009 ich hab ja net gesagt das nur folie verboten ist, ich weiss halt nur ( allgem. wissen ) das es verboten ist das man sich die seitenscheiben und die front beklebt. Nur halt bei diesem fluten ist es noch nicht so klar und wen du auch folie hattest kannste ja garnet zu 100% sagen das es verboten ist die scheiben zu fluten. Ich will hier ja nur für klarheit sorgen und da es hier noch keiner gemacht hat oder einen kennt der es gemacht hat werden wir erst zu einem ergebniss kommen wenn man es selber macht oder wartet bis es jemand macht. Zitieren Top wert = 6,48l auf 100km Stillgestanden in der Brust, ein totes Herz ist kein Verlust.Rührt euch nicht! Niemand quält mich so zum Scherz, Ich lass die Sonne an euer Herz. Niemand quält mich so zum Scherz, Ich bringe Licht an euer Herz. Die Entscheidung fällt nicht schwer Ich geh jetzt heim und hole mein Gewehr. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aerodeck20i Geschrieben 15. Juni 2009 Teilen Geschrieben 15. Juni 2009 (bearbeitet) So hab mal um das ganze in klarheit zubringen ans geschrieben Kraftfahrzeug Verkehrsamt und dort mal nachgefragt wegen tönen der Frond und seiten scheiben vorne ! Die Antwort war mir zwar klar aber man wolte es ja genau wissen , es ist und bleibt in Deutschland verboten ! Kleiner auszug einer eMail vom KBA: Frontscheiben tönen Das Thema ?Tönen der Frontscheibe und der vorderen Seitenscheiben? wird oft nachgefragt und diskutiert. Grundsätzlich gilt, dass diese Scheiben eine Tönung haben dürfen. Aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Das heißt, die Frontscheibe darf maximal bis zu 25% und die vorderen Seitenscheiben bis maximal 30% getönt sein. Da die Scheiben werksseitig schon bis zu 20% eingefärbt sind, ist eine nachträgliche Tönung mit Folie immer eine Überschreitung der zulässigen Tönungswerte. Folgendes sagt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dazu: Folien, die an Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden sollen, sind nach ? 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Das KBA hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine Reihe von Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) für Folien erteilt. In keinem Fall wurden eingefärbte Folien etc. für die Verwendung an solchen Scheiben genehmigt, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind. Vordere Seitenscheiben sind für die Durchsicht von Bedeutung. Ob Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall für die Verwendung an vorderen Seitenscheiben erteilt haben, ist dem KBA nicht bekannt. Jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder anderes)der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben ) ohne ABG führtzum erlöschen des Versicherungsschutzeszum führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und zur Stilllegungbei erkennen solch einer Eintragung, zur Streichung dieser und zur amtlichen Prüfung des FahrzeugsAusnahmen sind Splitterschutzfolien, die aber auch eine ABG vorweisen und nur auf original ungetönte Scheiben aufgebracht werden dürfen. Da Zulassungsbehörden auch separate Zulassungen erteilen können, ist es ratsam, bei seiner zuständigen Behörde direkt anzufragen, was erlaubt ist und was nicht. ### Ich war so frei und habe einige stellen etwas hervor gehoben ! Ich hoffe das es nu klar ist ! Habe die KBA auch auf die seite http://www.frontscheibentoenung.de/ verwissen weil dort heist es sei erlaubt ! ### Bearbeitet 15. Juni 2009 von Aerodeck20i Vergessen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaefergarage.de Geschrieben 15. Juni 2009 Teilen Geschrieben 15. Juni 2009 Danke ! Und nun können die Diskussionen ein für alle mal beendet werden. Zitieren Wer Initiative zeigt, bekommt meistens auch den Auftrag! >>> Antworten - Zitieren - Bearbeiten ? So geht's<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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